Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem
Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2012 wird auf
2,03 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2012 wird auf
0,96€/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012
(Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.
2.
Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die
Überdeckung in Höhe von 669.156,79 € aus der Betriebskostenabrechnung 2009 mit
dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 401.494,07 €, kostenmindernd
vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe
von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.
Bei der Kalkulation
der Niederschlagswassergebühr wird aus der Betriebskostenabrechnung 2009 die
Überdeckung in Höhe von 691.122,40 € mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das
sind 414.673,44 € kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung
2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10%
kostenmindernd vorgetragen.
3.
Die Jahresgebühr für das Ablesen der
Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf 23,92 € festgesetzt.
4.
Die III. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
(Anlage) wird beschlossen.
Sachverhalt:
Die
Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr)
sind zuletzt für das Jahr 2011 festgesetzt worden.
Die
Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 hat ergeben, dass eine Änderung der
Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und
des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist. Nach § 6 Kommunalabgabengesetz
(KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen
innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit,
bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch
nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ergibt
eine Schmutzwassergebühr von 2,03 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich:
die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,14 €/m³) und eine
Niederschlagswassergebühr von 0,96 € pro Quadratmeter versiegelter und
abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation
ergab eine Gebühr von 0,95 €/m²).
Die
Betriebskostenabrechnung für 2009 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine
Überdeckung von 669.156,79 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung
eine Überdeckung von 691.122,40 € ergeben. Die noch nicht verwendete
Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2009 ist kostenmindernd in die
Kalkulation 2012 einzusetzten.
Die
Überdeckungen aus der Betriebskostenabrechnung 2010
können frühestens im Kalkulationszeitraum 2012 ausgeglichen werden und müssen spätestens bis 2013 ausgeglichen werden.
Auf
die beigefügte Betriebskostenabrechnung zur Abwasserbeseitigung 2010 (Anlage C)
und die Gebührenkalkulation zur Abwasserbeseitigung 2012 (Anlage B) wird
verwiesen.
Gemäß aktueller Kalkulationen der
Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen
Wasserzwischenzähler 23,92 € (Kalkulation 2011 23,59 €).
Die Verwaltung schlägt vor, die an die aktuellen
Umstände angepasste und überarbeitete III. Änderungssatzung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 zu
beschließen.
Die Verwaltung schlägt vor, die bisher nicht verwendete Überdeckung für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung aus der Betriebskostenabrechnung 2009 jeweils mit dem noch verbleibenden Anteil von 60 % in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtung in das Jahr 2012 vorzutragen. Ferner wird aus Gründen der Gebührenstabilität vorgeschlagen, die Überdeckung von 106.756,26 € für die Schmutzwasser-beseitigung und die Überdeckung von 159.764,87 € für die Niederschlagswasserbeseitigung mit einem Anteil von jeweils 10% in das Jahr 2012 vorzutragen.
Zur Deckung der Kosten sollte die Schmutzwassergebühr auf 2,03 €/m³ und
die Niederschlags-wassergebühr auf 0,96 €/m² festgesetzt werden.
Ebenfalls zur Deckung der Kosten sollte die Jahresgebühr für das Ablesen
der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die
Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes auf 23,92 € festgesetzt
werden.
Finanzielle
Auswirkungen:
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Alternativen:
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