Betreff
III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008
Vorlage
FB5/171/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Die Schmutzwassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 2,03 €/m3, die Niederschlagswassergebühr für das Jahr 2012 wird auf 0,96€/m2 festgesetzt. Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 (Anlage B) wird Gegenstand des Beschlusses.

 

2.      Bei der Kalkulation der Schmutzwassergebühr wird die Überdeckung in Höhe von 669.156,79 € aus der Betriebskostenabrechnung 2009 mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 401.494,07 €, kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

Bei der Kalkulation der Niederschlagswassergebühr wird aus der Betriebskostenabrechnung 2009 die Überdeckung in Höhe von 691.122,40 € mit dem verbleibenden Anteil von 60%, das sind 414.673,44 € kostenmindernd vorgetragen. Aus der Betriebskostenabrechnung 2010 wird die Überdeckung in Höhe von 159.764,87 € mit einem Anteil von 10% kostenmindernd vorgetragen.

 

3.      Die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes wird auf  23,92 € festgesetzt.

 

4.      Die III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 (Anlage) wird beschlossen.

 


 

Sachverhalt:

 

Die Kanalbenutzungsgebühren (Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr) sind zuletzt für das Jahr 2011 festgesetzt worden.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 hat ergeben, dass eine Änderung der Gebührensätze wegen des gesetzlich vorgeschriebenen Kostendeckungsgebotes und des Kostenüberdeckungsverbotes erforderlich ist. Nach § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Es besteht die Möglichkeit, bei Vorliegen atypischer Umstände, Kostenunterdeckungen ausnahmsweise auch noch nach Ablauf eines Zeitraumes von drei Jahren auszugleichen.

 

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 ergibt eine Schmutzwassergebühr von 2,03 € pro Kubikmeter eingeleitetem Abwasser (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 2,14 €/m³) und eine Niederschlagswassergebühr von 0,96 € pro Quadratmeter versiegelter und abflusswirksamer Grundstücksfläche (zum Vergleich: die Vorjahreskalkulation ergab eine Gebühr von 0,95 €/m²).

 

Die Betriebskostenabrechnung für 2009 hat für die Schmutzwasserbeseitigung eine Überdeckung von 669.156,79 € und für die Niederschlagswasserbeseitigung eine Überdeckung von 691.122,40 € ergeben. Die noch nicht verwendete Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2009 ist kostenmindernd in die Kalkulation 2012 einzusetzten.

 

Die Überdeckungen aus der Betriebskostenabrechnung 2010 können frühestens im Kalkulationszeitraum 2012 ausgeglichen werden und müssen spätestens bis 2013 ausgeglichen werden.

Auf die beigefügte Betriebskostenabrechnung zur Abwasserbeseitigung 2010 (Anlage C) und die Gebührenkalkulation zur Abwasserbeseitigung 2012 (Anlage B) wird verwiesen.

 

Gemäß aktueller Kalkulationen der Wirtschaftsbetriebe Meerbusch betragen die Inkassokosten für einen Wasserzwischenzähler 23,92 € (Kalkulation 2011 23,59 €).

 

Die Verwaltung schlägt vor, die an die aktuellen Umstände angepasste und überarbeitete III. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Meerbusch vom 01.12.2008 zu beschließen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die bisher nicht verwendete Überdeckung für die Schmutzwasserbeseitigung und die Niederschlagswasserbeseitigung aus der Betriebskostenabrechnung 2009 jeweils mit dem noch verbleibenden Anteil von 60 % in Erfüllung gesetzlicher Verpflichtung in das Jahr 2012 vorzutragen. Ferner wird aus Gründen der Gebührenstabilität vorgeschlagen, die Überdeckung von 106.756,26 € für die Schmutzwasser-beseitigung und die Überdeckung von 159.764,87 € für die Niederschlagswasserbeseitigung mit einem Anteil von jeweils 10% in das Jahr 2012 vorzutragen.

 

Zur Deckung der Kosten sollte die Schmutzwassergebühr auf 2,03 €/m³ und die Niederschlags-wassergebühr auf 0,96 €/m² festgesetzt werden.

 

Ebenfalls zur Deckung der Kosten sollte die Jahresgebühr für das Ablesen der Wasserzwischenzähler, den Ersteinbau des Wasserzwischenzählers und die Zählerauswechslung im Rahmen des Eichgesetzes auf 23,92 € festgesetzt werden.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

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Alternativen:

 

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