Betreff
Bauleitplanung der Stadt Neuss: Bebauungsplan Nr. 483 - Hammfeld II Ost (Möbelhaus), Stellungnahme gem. § 4 (2) BauGB
Vorlage
FB4/667/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stellt fest, dass keine grundlegenden Änderungen gegenüber der bisherigen Planung vorgenommen wurden. Der Ausschuss beauftragt somit die Verwaltung, die Stellungnahme gemäß § 4 (2) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 483 – Hammfeld II (Möbelhaus) der Stadt Neuss im Sinne der vom Ausschuss am 17. September2013 beschlossenen Stellungnahme nach § 4 (1) BauGB abzugeben und dabei auf Neuerungen gegenüber der seinerzeitigen Planung einzugehen.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Neuss hat die Stadt Meerbusch nunmehr nach § 4 (2) BauGB beteiligt und zur Stellungnahme aufgefordert. Neben diversen Gutachten, von denen vor allem die Einzelhandelsuntersuchung für die Stadt Meerbusch relevant ist, muss neben dem Planinhalt eine 88-seitige Begründung zum Planentwurf geprüft werden. Dies war bis zur Zustellung der Sitzungsunterlagen zeitlich nicht möglich.

Sollten sich bis zur Ausschusssitzung weitere Erkenntnisse gegenüber der bisherigen Stellungnahme ergeben, werden diese in der Sitzung vorgetragen, protokolliert und in die zu beschließende Stellungnahme integriert.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine