Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des
Rates verweist den Antrag gem. § 24 GO NRW an den Bau- und Umweltausschuss mit
der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachte Anregung zu
entscheiden.
Sachverhalt:
Die Freiherr von der Leyen’sche Verwaltung und die FriedWald GmbH regen die Einrichtung eines FriedWaldes im Meerer Busch an. Dem Bau- und Umweltausschuss obliegt gemäß der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt die Entscheidungskompetenz in dieser Angelegenheit.
Über einen gleichlautenden Antrag vom 08. Juni 2012 hat der Bau- und Umweltausschuss bereits
in der Sitzung am 15. September 2012 beraten. Die Verwaltung hatte den Antrag nicht zuletzt im Hinblick auf die öffentlich –rechtliche Trägerschaft nach dem Bestattungsgesetz NRW über einen Zeitraum von 99 Jahren und die unabwägbaren finanziellen Risiken abgelehnt. Diese Ablehnung bleibt auf Grund des unveränderten Sachverhaltes bestehen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine Auswirkung
Alternativen: