Betreff
Bebauungsplan Nr. 298, Meerbusch-Büderich, Kindergarten Böhler-Siedlung
1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
2. Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/663/2013
Aktenzeichen
4.61-26-03.298
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Änderung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt ändert seinen Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298, Meerbusch‑Büderich, Kindergarten Böhler‑Siedlung vom 29. März 2012 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.

2.    Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 298, MeerbuschBüderich, Kindergarten Böhler‑Siedlung einschließlich der Entwurfsbegründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch ‑BauGB‑ in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst nunmehr die Flurstücke 795 tlw., 796 tlw. und 1330 tlw. der Flur 34 der Gemarkung Büderich sowie den anliegenden Abschnitt und eine kleine Teilfläche östlich des Laacher Weges und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, eine Umweltprüfung ist somit nicht erforderlich.

 

Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes treten die entgegenstehenden Festsetzungen des auf die Stadt Meerbusch übergeleiteten Bebauungsplanes Nr. 9 der ehemaligen Gemeinde Büderich außer Kraft.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 6. März 2012 und der Rat der Stadt am 29. März 2012 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 298 gefasst.

Es wurde ein Gutachterverfahren für den Neubau des Kindergartens durchgeführt, der Siegerentwurf wurde im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 7. Mai 2013 vorgestellt. Durch die konkrete Planung muss der Aufstellungsbeschluss jetzt angepasst werden.

Eine offizielle frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit ist im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB nicht erforderlich. Es fand aber eine Informationswoche vor Ort im Büro der GWH in der Zeit vom 10. Juni 2013 bis einschließlich 14. Juni 2013 statt. Dort konnte die Planung eingesehen und mit den Mitarbeitern der Stadtplanung erörtert werden. Die Neuplanung wurde sehr positiv in der Bürgerschaft aufgenommen.

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

keine