Betreff
Vertretung des Schulträgers in den Schulkonferenzen bei den Wahlen der Schulleiterinnen oder der Schulleiter, dringliche Entscheidung
Vorlage
FB3/662/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW,

 

Frau/Herrn............................................................................

 

für die Nachfolge von Frau Schmidt als weitere/n beratende/n Vertreter/in des Schulträgers gem.
§ 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Wahl der Schulleiterinnen oder der Schulleiter in die entsprechenden Schulkonferenzen zu benennen.

 


Sachverhalt:

 

Die Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt gem. § 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW durch die Schulkonferenz, die für diesen Zweck um ein stimmberechtigtes Mitglied, welches der Schulträger entsendet, erweitert wird. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder Vertreter des Schulträgers können beratend an der Entscheidung mitwirken.

 

Zum stimmberechtigten Mitglied der Schulkonferenz ist Frau Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage vom Rat benannt worden, beratende Mitglieder waren in der Vergangenheit Ratsfrau Kox (CDU), Ratsfrau Schmidt (FDP) und Ratsfrau Niederdellmann (SPD). 

 

Frau Schmidt hat mit ihrem Wegzug aus dem Stadtgebiet das Ratsmandat zum 01.03.2013 niedergelegt, so dass ein/e neue/r Vertreter/in des Schulträgers mit beratender Stimme benannt werden muss.

 

Es ist beabsichtigt, für den 27. November 2013 zu einer Sitzung der Schulkonferenz des städt.
Mataré-Gymnasiums einzuladen, in der der Nachfolger von Herrn städt. Oberstudiendirektor
Winterwerb, der zum Ende des Schulhalbjahres in den Ruhestand wechseln wird, einzuladen. Die

 

 

nächste Ratssitzung findet nach Langzeitplan erst am 19.12.2013 statt. Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung zur Benennung eines beratenden Mitgliedes für die Schulkonferenz im Wege einer dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW zu treffen.