Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss beschließt im Rahmen der
dringlichen Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW,
Frau/Herrn............................................................................
für die Nachfolge von Frau Schmidt als weitere/n beratende/n
Vertreter/in des Schulträgers gem.
§ 61 Abs. 2 Schulgesetz NRW für die Wahl der Schulleiterinnen oder der
Schulleiter in die entsprechenden Schulkonferenzen zu benennen.
Sachverhalt:
Die Wahl der Schulleiterinnen und Schulleiter erfolgt gem. § 61 Abs. 2
Schulgesetz NRW durch die Schulkonferenz, die für diesen Zweck um ein
stimmberechtigtes Mitglied, welches der Schulträger entsendet, erweitert wird. Bis zu drei weitere Vertreterinnen oder
Vertreter des Schulträgers können beratend an der Entscheidung mitwirken.
Zum stimmberechtigten Mitglied der Schulkonferenz
ist Frau Erste Beigeordnete Mielke-Westerlage vom Rat benannt worden, beratende
Mitglieder waren in der Vergangenheit Ratsfrau Kox (CDU), Ratsfrau Schmidt
(FDP) und Ratsfrau Niederdellmann (SPD).
Frau Schmidt hat mit ihrem Wegzug aus dem Stadtgebiet das Ratsmandat zum
01.03.2013 niedergelegt, so dass ein/e neue/r Vertreter/in des Schulträgers mit
beratender Stimme benannt werden muss.
Es ist beabsichtigt, für den 27. November 2013 zu einer Sitzung der
Schulkonferenz des städt.
Mataré-Gymnasiums einzuladen, in der der Nachfolger von Herrn städt.
Oberstudiendirektor
Winterwerb, der zum Ende des Schulhalbjahres in den Ruhestand wechseln wird,
einzuladen. Die
nächste Ratssitzung findet nach Langzeitplan erst am 19.12.2013 statt.
Insofern schlägt die Verwaltung vor, die Entscheidung zur Benennung eines
beratenden Mitgliedes für die Schulkonferenz im Wege einer dringlichen
Entscheidung gemäß § 60 Abs. 1 S. 1 Gemeindeordnung NRW zu treffen.