Betreff
II. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Meerbusch vom 08. Juli 2002
Vorlage
ZD/660/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die als Anlage 3 beigefügte II. Änderungssatzung der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (StGB.NRW) hat im März dieses Jahres eine neue Mustersatzung zur Verwaltungsgebührensatzung erstellt und diese im September dieses Jahres noch einmal aktualisiert.  Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Gebührentarife, die auf der Grundlage der Personalkostentabellen aus dem Bericht  Nr. 1/2012 „Kosten eines Arbeitsplatzes 2012/2013“ der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) kalkuliert sind.

Die geltende Satzung der Stadt Meerbusch wurde daraufhin überprüft. Für die Gebührenkalkulation wurden die für die Stadt Meerbusch je nach Tätigkeit geltenden Personalkosten sowie die hier vorhandenen tatsächlichen Materialkosten zugrunde gelegt. Personal- und Materialkosten sind in Anlage 1 dargestellt. Die Anpassung an die hiesigen Verhältnisse führt  teilweise zu Abweichungen von den Tarifen in der Mustersatzung. Ein Vergleich der aktuell geltenden Fassung mit der Mustersatzung sowie dem Vorschlag zur Tarifänderung mit der zugrundeliegenden Berechnung ist in Anlage 2 beigefügt.

Um Schülerinnen und Schüler beim erstmaligen Berufseinstieg nicht durch hohe Kosten für Beglaubigungen zu belasten, sollten Beglaubigungen zu Bewerbungszwecken nach dem Schulabgang gebührenfrei sein. In § 3 der Verwaltungsgebührensatzung wird dem durch Anfügen der Ziffer 5 Rechnung getragen. ( Anlage 3)

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Insgesamt höhere Gebührenerträge durch Anpassung an die tatsächlichen Kosten. Die genauen Mehrerträge können nicht beziffert werden.

 

 

 

 

 


Alternativen: