Beteiligung der öffentlichen Stellen
die
Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen
Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen - LEP - gebilligt und das zu seiner
Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen.
Die
Verfahrensunterlagen bestehend aus Planbegründung, Planentwurf, Umweltbericht
und Beteiligtenliste können auf der Internetseite der Staatskanzlei Nordrhein
Westfalen eingesehen und heruntergeladen werden.
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Im
Erarbeitungsverfahren für den Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen werden
die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen gemäß § 10 Abs. 1 und 2. ROG beteiligt.
Stellungnahmen
zu den vorgenannten Verfahrensunterlagen sollen bis zum
28. Februar 2014
zugesandt werden.
Über den Pfad
www.beteiligung-online.nrw.de/bo_lep_2013
kann eine Stellungnahme in
digitaler Form direkt abgegeben werden.
In der Stellungnahme soll der Bezug
in den Verfahrensunterlagen angegeben werden (Seite, Absatz, Zeile). Zudem
sollten Änderungs- oder Ergänungsvorschläge möglichst konkret formuliert
werden.
Die Verwaltung wird eine
Stellungnahme vorbereiten und in einer der nächsten Ausschusssitzung
einbringen.
Die Fraktionen werden aufgefordert,
der Verwaltung schon jetzt eigene Ergänzungsvorschläge zu nennen, um diese
schon im Vorfeld abzuprüfen und inhaltlich aufnehmen zu können.
Aus Sicht der
Verwaltung sollten mind. zu folgenden Punkten Aussagen gemacht werden.
6. Siedlungsraum
7. Freiraum
8. Verkehr und
technische Infrastruktur – hier v. a. 8.1-7, 8.1-8, 8.1-11 und 8.2
10. Energieversorgung
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter