Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“
Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Vorlage
FB4/646/2013
Aktenzeichen
4.61-26-05.17
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank‑Latum, Gonellastraße „Löwenburg“, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch –BauGB‑ vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013 (GV.NRW. S. 194).

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 


Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.

 

Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 15. Oktober 2013 beschlossene Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Februar 2013 zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.

Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Februar 2013 und 15. Oktober 2013 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.

 


Sachverhalt:

 

siehe Beschlussvorlage Sachverhalt

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt:

 


Alternativen: ./.