Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt
dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank‑Latum, Gonellastraße
„Löwenburg“, als Satzung gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch –BauGB‑
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein‑Westfalen vom 14. Juli 1994
(GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz
vom 9. April 2013 (GV.NRW. S. 194).
Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise),
beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als
Entscheidungsbegründung gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Dabei machte sich der Rat ergänzend die vom Ausschuss
für Planung und Liegenschaften am 15. Oktober 2013 beschlossene
Abwägung zur öffentlichen Entwurfsauslegung unter Berücksichtigung der Abwägung
des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Februar 2013
zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu eigen.
Die Abwägungen lagen dem Rat der Stadt in der Fassung der Niederschriften der Sitzungen des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vom 5. Februar 2013 und 15. Oktober 2013 vor. Die zu den Abwägungsbeschlüssen des Ausschusses gehörenden Vorlagen mit den eingegangenen Stellungnahmen waren dem Rat bekannt.
Sachverhalt:
siehe Beschlussvorlage Sachverhalt
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt:
Alternativen:
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