Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“
Vorlage
FB4/012/2013
Aktenzeichen
4.61-26-05.17
Art
Beschlussvorlage (Sachverhalt)

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 hat einschließlich der Entwurfsbegründung sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen vom 1. Juli 2013 bis einschließlich 1. August 2013 gemäß § 13 (2) BauGB in Verbindung mit § 3 (2) BauGB öffentlich ausgelegen.

 

Aus der Öffentlichkeit wurden die als Anlagen 1-9 in Kopie beigefügten Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 1. Juli 2013 über die öffentliche Entwurfsauslegung benachrichtigt.

Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die beteiligten Nachbargemeinden sind der als Anlage 10 in Kopie beigefügten Liste zu entnehmen.

Es wurde die als Anlage 11 in Kopie beigefügte Stellungnahme vorgebracht.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat nunmehr über die eingegangenen Stellungnahmen unter Abwägung der privaten und öffentlichen Belange gegeneinander und untereinander zu entscheiden.

 

Folgt der Ausschuss den Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen und zum Durchführungsvertrag, kann der Plan dem Rat zum Beschluss als Satzung empfohlen werden.

 

Gemäß neuer Rechtsprechung (Urteil des OVG NRW vom 14.02.2007-10 D 31/04.NE) ist der Rat selbst zur Erfassung, Bewertung und Abwägung der Belange auch aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung verpflichtet.

Dies erfolgt durch die Berücksichtigung und Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen aus den zugehörigen Vorlagen und der seinerzeitigen Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Liegenschaften. Allen Ratsmitgliedern werden die Vorlagen mit Anlagen und die Niederschriften ebenfalls übersandt und sind ihnen bekannt bzw. liegen ihnen in der Ratssitzung vor. Sie können auch vor oder während der Ratssitzung nochmals in den Aufstellungsvorgängen bei der Verwaltung eingesehen werden.

 

Der vorliegende Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ ist mit der Fa. KUPPERS LIVING verhandelt und abgestimmt.

Allen Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürgerinnen und sachkundigen Bürgern im APL wurde der beurkundete Durchführungsvertrag (gedruckt) zugesandt. Die Anlagen zu diesem Vertrag wurden den Fraktionen zugestellt.

 

Nach § 12 BauGB kann die Gemeinde durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit eines Vorhabens bestimmen, wenn der Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, die Baumaßnahme einschließlich Erschließung durchzuführen und innerhalb einer festzulegenden Zeit fertig zu stellen. An der Bereitschaft zur Durchführung bestehen seitens der Verwaltung keine Zweifel. In der Lage bedeutet, dass der Vorhabenträger u. a. über das Grundstück verfügen kann und die zur Realisierung der Gesamtmaßnahme erforderliche finanzielle Mittel verfügt.

 

Der Vorhabenträger wird Eigentümer der Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank, auf denen die Durchführung des Vorhabens geplant ist. Die Grundstücke sind in der Anlage 1 des Durchführungsvertrages gekennzeichnet.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter