Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die I. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage) mit einer Senkung der Gebührentarife um durchschnittlich 0,53 % bei einem Kostendeckungsgrad von ca. 80,55 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Für
das Jahr 2014 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis des BAB
des Jahres 2012 durchgeführt.
Es
wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,391 Mio. € ausgegangen, die es unter
Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus
Vorjahren zu verteilen gilt.
Der
Anteil „Öffentliches Grün“ wurde in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr
2014 mit ca. 19,45 % berechnet. Dieser Anteil bezieht sich nur auf diejenigen
Kosten, die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren
Wegenetz entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht
berücksichtigt.
Die
Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2012 ergab eine Überdeckung
i.H.v. 78.760,44 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre
auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen danach in diesem Zeitraum
ausgeglichen werden.
Die
Überdeckung des Jahres 2012 wurde bei der aktuellen Gebührenkalkulation für das
Jahr 2014 zur Hälfte berücksichtigt. Die zweite Hälfte soll bei der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 Berücksichtigung finden.
Bei
der aktuellen Gebührenkalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe
von 6 % zu Grunde gelegt.
Zur Erreichung des für die
städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades in Höhe von ca. 80,55 %
können die Friedhofsgebühren um durchschnittlich 0,53 % gesenkt werden.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen
auf den Haushalt:
./.
Alternativen:
siehe Sachverhalt