Betreff
I. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 21.12.2012, Hier: Änderung der Gebührentarife
Vorlage
SB11/643/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die I. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage) mit einer Senkung  der Gebührentarife um durchschnittlich 0,53 % bei einem Kostendeckungsgrad von ca. 80,55 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 


Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2014 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis des BAB des Jahres 2012 durchgeführt.

 

Es wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,391 Mio. € ausgegangen, die es unter Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren zu verteilen gilt.

 

Der Anteil „Öffentliches Grün“ wurde in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2014 mit ca. 19,45 % berechnet. Dieser Anteil bezieht sich nur auf diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren Wegenetz entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt.

 

Die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2012 ergab eine Überdeckung i.H.v. 78.760,44 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen danach in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.

Die Überdeckung des Jahres 2012 wurde bei der aktuellen Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 zur Hälfte berücksichtigt. Die zweite Hälfte soll bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 Berücksichtigung finden.

 

Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 % zu Grunde gelegt.

  


Zur Erreichung des für die städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades in Höhe von ca. 80,55 % können die Friedhofsgebühren um durchschnittlich 0,53 % gesenkt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

./.

 


Alternativen:

siehe Sachverhalt