Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegte Niederschrift der Wirtschaftswegebaukommission vom 10.09.2013 (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und beschließt, die in Anlage 2 aufgeführten Wirtschaftswege im Zeitraum 2014 bis 2016 mit den entsprechend aufgeführten Baumaßnahmen grundhaft zu erneuern bzw., wo dies möglich ist, nachhaltig zu sanieren. Hierfür sollen jährlich, in Abhängigkeit von den jeweiligen Einzelbaumaßnahmen, ca. 100.000 € im städtischen Haushalt unter dem Produkt 120 010 05 (7852 000) (Größere bauliche Instandsetzungen Wirtschaftswege) zur Verfügung gestellt werden.
Sachverhalt:
Im Rahmen der diesjährigen
Bereisung der Wirtschaftswege hat sich
gezeigt, dass durch fortgeschrittene Schäden teilweise grundhafte, bzw.
partiell, bei Vorliegen eines standfesten Unterbaus, Sanierungsmaßnahmen im
Tragdeckschichtbereich erforderlich sind.
Der derzeitige Vermögenswert der Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge
von 150 km und einer Fläche von 465.021 m2 beträgt 7,4 Mio. €, die entsprechend
zu reinvestierenden Abschreibungen auf dieses Infrastrukturvermögen betragen
für 2014 287.000,00 €, die verwaltungsseitig für die Erhaltung und grundhafte
Erneuerung des Wirtschaftswegenetzes verwendet werden sollten. Aufgrund der
Haushaltslage der Stadt Meerbusch werden derzeit nur 100.000 € für investive
Maßnahmen verwandt, das geplante konsumtive Volumen liegt bei 35.000 €
jährlich. Hierdurch wird ein weiterer Verfall der Infrastruktur im
Wirtschaftswegebereich für spätere Haushalte bedingt. Die
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) empfiehlt, für
Wirtschaftswege jährliche Investitionen von 0,8 €/m2 (390.000 €/a) vorzunehmen,
um die Flächenbefestigungen nachhaltig zu unterhalten.
Im Rahmen der Bereisung wurden die Wirtschaftswege in Abstimmung mit der
Verwaltung entsprechend deren Zustand, der Verkehrsbedeutung für die
Landwirtschaft und der Bedeutung für die Freizeitnutzung durch die
Wirtschaftswegebaukommission in der Anlage zur Niederschrift priorisiert.
Der festgestellte weitere Sanierungsbedarf soll
mit den zukünftigen Mitteln der Haushaltsjahre nach 2016 im Rahmen einer durch
die Wirtschaftswegebaukommission noch durchzuführenden weiteren Bereisung auch
hinsichtlich der zeitlichen Rangfolge der Einzelmaßnahmen erfolgen.
Finanzielle Auswirkungen:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses
entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
In dem Auftragssachkonto 120 010 05 (7852 000)
(Größere bauliche Instandsetzungen Wirtschaftswege) sind die entsprechenden
Mittel von 100.000 € / a für die Jahre 2014 bis 2016 bereitzustellen.
Alternativen:
Keine wirtschaftlich sinnvollen. Bei einem Verzicht auf die
erforderlichen Investitionen wäre ein weiterer Investitionsstau zu Lasten der
nachfolgenden Generationen zu verzeichnen sowie die weitergehende Schädigung
und damit eine einhergehende Vernichtung von städtischem Anlagevermögen zu
erwarten.