Betreff
Bericht über die Bereisung der Wirtschaftswegebaukommission am 10.09.2013 und Beschlussfassung über das Ausbauprogramm
Vorlage
FB5/641/2013
Aktenzeichen
5.66.13.00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die vorgelegte Niederschrift der Wirtschaftswegebaukommission vom 10.09.2013 (Anlage 1) zustimmend  zur Kenntnis und beschließt,  die in Anlage 2 aufgeführten Wirtschaftswege im Zeitraum 2014 bis 2016 mit den entsprechend aufgeführten Baumaßnahmen grundhaft zu erneuern bzw., wo dies möglich ist, nachhaltig zu sanieren. Hierfür sollen jährlich, in Abhängigkeit von den jeweiligen Einzelbaumaßnahmen, ca. 100.000 € im städtischen Haushalt unter dem Produkt 120 010 05 (7852 000) (Größere bauliche Instandsetzungen Wirtschaftswege) zur Verfügung gestellt werden.

 


Sachverhalt:

 

Im Rahmen der diesjährigen Bereisung der Wirtschaftswege hat sich gezeigt, dass durch fortgeschrittene Schäden teilweise grundhafte, bzw. partiell, bei Vorliegen eines standfesten Unterbaus, Sanierungsmaßnahmen im Tragdeckschichtbereich erforderlich sind.

Der derzeitige Vermögenswert der Wirtschaftswege mit einer Gesamtlänge von 150 km und einer Fläche von 465.021 m2 beträgt 7,4 Mio. €, die entsprechend zu reinvestierenden Abschreibungen auf dieses Infrastrukturvermögen betragen für 2014 287.000,00 €, die verwaltungsseitig für die Erhaltung und grundhafte Erneuerung des Wirtschaftswegenetzes verwendet werden sollten. Aufgrund der Haushaltslage der Stadt Meerbusch werden derzeit nur 100.000 € für investive Maßnahmen verwandt, das geplante konsumtive Volumen liegt bei 35.000 € jährlich. Hierdurch wird ein weiterer Verfall der Infrastruktur im Wirtschaftswegebereich für spätere Haushalte bedingt. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) empfiehlt, für Wirtschaftswege jährliche Investitionen von 0,8 €/m2 (390.000 €/a) vorzunehmen, um die Flächenbefestigungen nachhaltig zu unterhalten. 

Im Rahmen der Bereisung wurden die Wirtschaftswege in Abstimmung mit der Verwaltung entsprechend deren Zustand, der Verkehrsbedeutung für die Landwirtschaft und der Bedeutung für die Freizeitnutzung durch die Wirtschaftswegebaukommission in der Anlage zur Niederschrift priorisiert.

 

Der festgestellte weitere Sanierungsbedarf soll mit den zukünftigen Mitteln der Haushaltsjahre nach 2016 im Rahmen einer durch die Wirtschaftswegebaukommission noch durchzuführenden weiteren Bereisung auch hinsichtlich der zeitlichen Rangfolge der Einzelmaßnahmen erfolgen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

In dem Auftragssachkonto 120 010 05 (7852 000) (Größere bauliche Instandsetzungen Wirtschaftswege) sind die entsprechenden Mittel von 100.000 € / a für die Jahre 2014 bis 2016 bereitzustellen.

 

 


Alternativen:

Keine wirtschaftlich sinnvollen. Bei einem Verzicht auf die erforderlichen Investitionen wäre ein weiterer Investitionsstau zu Lasten der nachfolgenden Generationen zu verzeichnen sowie die weitergehende Schädigung und damit eine einhergehende Vernichtung von städtischem Anlagevermögen zu erwarten.