Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, sich einer Klage gegen die von der Landesregierung geplante Abundanzabgabe anzuschließen, sofern der Landtag NRW den entsprechenden Gesetzesbeschluss fasst.
Sachverhalt:
Gemäß § 1 (1) Nr. 7 der
Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Rat über
die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten von gesamtstädtischer
Bedeutung.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales
des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. Juli 2013 an die
Präsidentin des Landestags (Sitzungsvorlage 16/1046) die Eckpunkte zum Entwurf
eines Gesetzes zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes bekanntgegeben. Danach
werden diejenigen Kommunen herangezogen, die im betreffenden Jahr abundant sind
und es zumindest zweimal in den vier vorangehenden Jahren waren. Dies trifft
auf Meerbusch zu.
Die Solidaritätsumlage wird als für das
jeweilige Jahr festzusetzender Prozentsatz des Betrages erhoben um den die
Steuerkraftmesszahl höher ist als die Ausgangsmesszahl. Der Innenminister
definiert dies als überschießende Finanzkraft.
Die Ausgangsmesszahl ergibt sich aus dem
jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz und setzt sich aus mehreren Komponenten
zusammen. Sie stellt keinen errechneten Betrag dar, sondern ermittelt einen
Wert, der einen fiktiven Bedarf der jeweiligen Gemeinde widerspiegeln soll.
Die auf diese Art und Weise ermittelte
Ausgangsmesszahl ist auch Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung,
die die Stadt Meerbusch seit Jahren nicht mehr erhält.
Nunmehr wird diese fiktive Berechnung der
Ausgangsmesszahl, die nicht mehr den heutigen tatsächlichen Anforderungen
entspricht, als Grundlage für den notwendigen Bedarf innerhalb einer Gemeinde
angesehen. Diesem fiktiv ermittelten Bedarf wird die tatsächliche Steuerkraft
gegenübergestellt; maximal die Hälfte dieses Betrages wird als
Solidarbeitrag/Abundanzumlage abgeschöpft. Hierbei beabsichtigt das
Ministerium, das Abschöpfen mit der Zahlung der Einkommensteuer zu verrechnen.
Die Belastung in Höhe von 2,4 Mio. € würde
das nach der Finanzplanung des laufenden Jahres für 2014 vorgesehene Defizit um
rund 50 % erhöhen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan
würde um diesen Betrag belastet, was dazu führte, dass in entsprechender Höhe
für die investiven Aufgaben Kredite aufgenommen werden müssten. Damit wäre die
Vorstellung, auf Dauer keine weiteren neuen Investitionskredite aufzunehmen,
nicht mehr haltbar.
Auf Einladung der Stadt Plettenberg haben
sich die von der drohenden Abundanzabgabe betroffenen Städte und Gemeinden
darauf geeinigt, gemeinsam gegen die Belastung aus dem zu erwartenden Gesetz
vorzugehen. Aktuell spricht vieles dafür, auch das Büro zu beauftragen, was
seinerzeit die Interessen der Gemeinden in Sachen „Einheitslastenabrechnung“
erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof NRW vertreten hat.
Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen für den Fall einer gesetzlichen Regelung zu klagen.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Anteilige Kosten der
Rechtsanwaltssozietät, deren Höhe zurzeit noch nicht beziffert werden kann.