Betreff
Klage gegen die Abundanzabgabe
Vorlage
SFI/636/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch beschließt, sich einer Klage gegen die von der Landesregierung geplante Abundanzabgabe anzuschließen, sofern der Landtag NRW den entsprechenden Gesetzesbeschluss fasst.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 1 (1) Nr. 7 der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Rat über die Führung von Rechtsstreitigkeiten in Angelegenheiten von gesamtstädtischer Bedeutung.

 

Das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen hat mit Schreiben vom 17. Juli 2013 an die Präsidentin des Landestags (Sitzungsvorlage 16/1046) die Eckpunkte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes bekanntgegeben. Danach werden diejenigen Kommunen herangezogen, die im betreffenden Jahr abundant sind und es zumindest zweimal in den vier vorangehenden Jahren waren. Dies trifft auf Meerbusch zu.

 

Die Solidaritätsumlage wird als für das jeweilige Jahr festzusetzender Prozentsatz des Betrages erhoben um den die Steuerkraftmesszahl höher ist als die Ausgangsmesszahl. Der Innenminister definiert dies als überschießende Finanzkraft.

 

Die Ausgangsmesszahl ergibt sich aus dem jeweiligen Gemeindefinanzierungsgesetz und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Sie stellt keinen errechneten Betrag dar, sondern ermittelt einen Wert, der einen fiktiven Bedarf der jeweiligen Gemeinde widerspiegeln soll.

 

Die auf diese Art und Weise ermittelte Ausgangsmesszahl ist auch Grundlage für die Ermittlung der Schlüsselzuweisung, die die Stadt Meerbusch seit Jahren nicht mehr erhält.

 

Nunmehr wird diese fiktive Berechnung der Ausgangsmesszahl, die nicht mehr den heutigen tatsächlichen Anforderungen entspricht, als Grundlage für den notwendigen Bedarf innerhalb einer Gemeinde angesehen. Diesem fiktiv ermittelten Bedarf wird die tatsächliche Steuerkraft gegenübergestellt; maximal die Hälfte dieses Betrages wird als Solidarbeitrag/Abundanzumlage abgeschöpft. Hierbei beabsichtigt das Ministerium, das Abschöpfen mit der Zahlung der Einkommensteuer zu verrechnen.

 

Die Belastung in Höhe von 2,4 Mio. € würde das nach der Finanzplanung des laufenden Jahres für 2014 vorgesehene Defizit um rund 50 % erhöhen. Der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan würde um diesen Betrag belastet, was dazu führte, dass in entsprechender Höhe für die investiven Aufgaben Kredite aufgenommen werden müssten. Damit wäre die Vorstellung, auf Dauer keine weiteren neuen Investitionskredite aufzunehmen, nicht mehr haltbar.

 

Auf Einladung der Stadt Plettenberg haben sich die von der drohenden Abundanzabgabe betroffenen Städte und Gemeinden darauf geeinigt, gemeinsam gegen die Belastung aus dem zu erwartenden Gesetz vorzugehen. Aktuell spricht vieles dafür, auch das Büro zu beauftragen, was seinerzeit die Interessen der Gemeinden in Sachen „Einheitslastenabrechnung“ erfolgreich vor dem Verfassungsgerichtshof NRW vertreten hat.

 

Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, gemeinsam mit den anderen betroffenen Kommunen für den Fall einer gesetzlichen Regelung zu klagen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Anteilige Kosten der Rechtsanwaltssozietät, deren Höhe zurzeit noch nicht beziffert werden kann.