Betreff
Kapazitätserweiterung des Flughafen Düsseldorf
Vorlage
BM/635/2013
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch spricht sich gegen die vom Flughafen geplante Kapazitätserweiterung aus. Der Rat ist der Auffassung, dass eine weitere Belastung der Meerbuscher Bevölkerung durch zusätzlichen Flugverkehr nicht hinnehmbar ist. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Position auch bereits im Vorfeld des geplanten Antrages zur Änderung der Betriebsgenehmigung zu vertreten.

 


Sachverhalt:

 

Der Aufsichtsrat der Flughafen Düsseldorf GmbH hat in seiner Sitzung am 28. Juni 2013 die Geschäftsführung des Flughafens ermächtigt, beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV) einen Antrag auf Planfeststellung mit einer Änderung der Betriebsgenehmigung zu stellen. Dieser Antrag soll voraussichtlich im Juni 2014 eingereicht werden. Der Flughafen hat diese Absicht bereits jetzt publiziert und in den Meerbuscher Haushalten eine entsprechende Broschüre verteilt. Wie in anderen betroffenen Städten soll auch in Meerbusch eine öffentliche Informationsveranstaltung des Flughafens (17. Oktober 2013) stattfinden.

 

Die Verwaltung hält es deshalb für angezeigt, dass seitens des Rates nicht abgewartet wird, bis im nächsten Jahr ein Antrag eingereicht wird, sondern bereits jetzt Stellung bezogen wird.

 

Ein wesentlicher Punkt des angekündigten Antrages bezieht sich auf die Anzahl der Flugbewegungen pro Stunde. Nach der derzeitigen Genehmigung dürfen in der Hälfte der wöchentlichen Betriebszeit, 56 Wochenstunden, zwischen 6 Uhr morgens und 22 Uhr abends auf beiden Start- und Landebahnen bis zu 45 Bewegungen geplant abgewickelt werden. In den übrigen 56 Wochenstunden dürfen 43 Bewegungen ausschließlich auf der Hauptbahn abgewickelt werden. Der Flughafen will nunmehr beantragen, dass in den Spitzenstunden des Tages künftig 60 Flugbewegungen pro Stunde koordiniert werden dürfen. Die Spitzenstunden des Tages sieht der Flughafen an 7 Stunden während des Tages, nämlich zwischen 7 und 8, 10 – 12, 13 – 14 und 17 – 20 Uhr. Eine Umsetzung dieses Antrages würde bedeuten, dass somit eine Zunahme pro Stunde von 45 auf 60 Bewegungen, somit eine Erhöhung um 33% möglich ist. Dies bedeutet eine erheblich intensivere Belastung der Meerbuscher Bevölkerung.

 

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt: Der Angerlandvergleich schreibt eine nachrangige Nutzung der Nordbahn vor. Lediglich zu Spitzenzeiten über Tage oder als Ausweichbahn darf diese genutzt werden. Die Verteilung der Nutzungszeiten ist auf Grund der bisherigen Genehmigung vom Flughafen pro Woche zu planen. Es sind also für die Woche im Vorhinein die Zeiten festzulegen, auf denen die Nordbahn mitgenutzt wird. Nunmehr beabsichtigt der Flughafen mit seinem Antrag eine Änderung dahingehend, dass sich die Aufteilung auf das ganze Jahr bezieht. Danach ist zu befürchten, dass gerade in den Sommermonaten eine verstärkte Mitbenutzung der Nordbahn erfolgt, eine verstärkte Belastung also gerade in den Zeiten erfolgt, in denen sich die Menschen witterungsbedingt mehr im Freien aufhalten und die Fenster in den Wohnungen geöffnet sind.

 

Da auf Grund der Kommunikationsaktivitäten des Flughafens davon auszugehen ist, dass dieses Thema auch in Meerbusch wie in den anderen Städten allgemein diskutiert wird, erscheint es richtig, bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Auffassung der Stadt Meerbusch öffentlich deutlich zu machen.