Betreff
Schulsozialarbeit im Rahmen der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets
Vorlage
FB2/207/2013
Art
Informationsvorlage

 

Seit dem 01.01.2011 werden für alle Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Ansprüche haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) erhalten. Ebenfalls leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld oder den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder Leistungsberechtigte, die Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen. Auch Familien mit geringem Haushaltseinkommen, die keine der vorgenannten Leistungen beziehen, können nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen Leistungen aus dem BuT erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist am 24.03.2011 mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.

 

Gemäß Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales NRW, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sowie des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 07. Juli 2011 obliegt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes den Kreisen und kreisfreien Städten. Als Leistungsträger erhält der Rhein-Kreis Neuss die Bundesmittel aus dem  Bildungs- und Teilhabepaket.

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat die Bearbeitung von Anträgen für Bezieher von Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II auf das Jobcenter, für Bezieher von Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB XII, von Leistungen nach dem Wohngeldgesetz und Leistungen nach § 6 des Bundeskindergeldgesetzes auf die Kommunen delegiert.

 

Teil dieses Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung und Umsetzung von Schulsozialarbeit.

 

Der Rhein-Kreis Neuss stellte mit Beginn des Jahres 2012 über das Technologiezentrum Glehn GmbH für drei Jahre 29 zusätzliche vom Bund finanzierte Schulsozialarbeiter ein, die nach dem jeweiligen Konzept der dem Kreis angehörenden Kommunen an den Schulen dafür Sorge tragen sollten, dass möglichst viele Eltern die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ausschöpfen. Darüber hinaus sollte die sozialpädagogische Arbeit an Schulen verbessert und weiter vernetzt werden.

 


Der Stadt Meerbusch wurden eine Vollzeitstelle und zwei Teilzeitstellen  für die Schulsozialarbeit im oben genannten Sinne vom Rhein-Kreis Neuss zugeteilt. Die Besetzung der Stellen erfolgte zum 1.02.2012.

 

Der Einsatz der über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten Schulsozialarbeiter erfolgt auf der Grundlage des Meerbuscher Handlungskonzeptes: „Kommunale Sozialarbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes“, das im Februar 2012 dem Sozialausschuss und dem Schulausschuss vorgestellt wurde. In diesem Konzept werden die pädagogischen Vorgaben für die eingesetzten Fachkräfte und die Ziele dezidiert beschrieben.

 

 

 

Zielgruppen:

  • Alle Kinder und Jugendliche an allen Schulformen, insbesondere solche, die besonderen Belastungen wie (Bildungs-) Armut, Gewalt, Fremdenfeindlichkeit, Mobbing etc. ausgesetzt sind.
  • Eltern / Erziehungsberechtigte
  • Lehrerinnen und Lehrer

 

Zielsetzung:

  • Alle Kinder und Jugendliche so zu fördern, dass sie den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sind.
  • Herkunftsbedingte Ungleichheiten auszugleichen.
  • Eigenständige gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
  • Ein chancengerechtes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche im Rahmen von Inklusion aktiv zu fördern.
  • Sozialarbeit an Schulen flächendeckend zu gewährleisten und nicht nur soziale Brennpunkte in den Blickpunkt zu nehmen.
  • Benachteiligungen durch Prävention abzubauen.

 

Aufbauend auf dem genannten Konzept wurden die zur Verfügung stehenden Fachkräfte auf folgende Schulen aufgeteilt:

 

  • eine Vollzeitstelle an der Städtischen Realschule (ganztags) und der städtischen Gemeinschaftshauptschule Osterath - Anwesenheit nach Absprache - (Frau Ostwald)
  • eine Teilzeitstelle (20 Std., zzgl. 3 Std. zur Überbrückung der Ferienzeiten) am Städtischen Meerbusch-Gymnasium Strümp (vormittags von Mo-Fr, Frau Rohrbach-Henschke, ab dem 1.3.13 befristet bis zum 31.12. ist diese auf 25 Stunden erhöht
  • eine Teilzeitstelle (20 Std., zzgl. 3 Std. zur Überbrückung der Ferienzeiten) an der Städtischen Förderschule (vormittags von Mo-Do, Frau Form).

 

Mit der Personalgestellung aus dem BuT stehen damit neben dem städt. Mataré-Gymnasium und der städt. Gesamtschule, bei denen Schulsozialarbeiter auf Lehrerstellen beschäftigt werden – Finanzierung der Personalkosten erfolgt aus dem Landeshaushalt –allen weiterführenden Schulen in Meerbusch pädagogische Fachkräfte zur Verfügung.

 

Entsprechend der  Vorgaben der Bundes- und Landesministerien sowie dem städtischen Konzept zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes bezieht sich die Schulsozialarbeit nicht nur auf die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sondern auch auf die sozialpädagogische Beratung und Begleitung, die Hilfe im Einzelfall und die Vernetzung zu anderen Institutionen .

 

„Gelungene Sozialarbeit an Schulen erweitert den (schulischen Blick) auf die Kinder und Jugendlichen, greift Stärken auf und unterstützt sie und die Entwicklung ihrer Persönlichkeit.“

 

Nach einjähriger Arbeit der Schulsozialarbeiter vor Ort und in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kann festgehalten werden, dass die vom Gesetz zum Bildungs- und Teilhabepaket und die pädagogischen Vorgaben des städtischen Konzeptes zur Schulsozialarbeit umfänglich umgesetzt werden konnten. Die Akzeptanz der „neuen“ Schulsozialarbeiter an den Schulen, bei den Schulleitern und Lehrkräften, als auch bei den Schulsozialarbeitern an den anderen Schulen kann als sehr gut bezeichnet werden. Diese Sozialarbeit an Schulen wird als Bereicherung empfunden und ergänzt das schulische Angebot/Profil um einen wichtigen pädagogischen Baustein.

 

848 Kinder und Jugendliche aus Meerbusch haben laut Statistik des Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2012 (Stand 31.03.2013) Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch genommen. Im Jahr 2013 waren es bis zum 31.07.2013 wiederum 555 Anspruchsberechtigte, die von den Leistungen profitierten, so dass auch für das laufende Jahr von einer annähernd gleichen Inanspruchnahme ausgegangen werden kann. Die Schulsozialarbeiter in Meerbusch haben 323 Antragstellungen initiiert oder begleitet.

 

Mit Erlass vom 18.07.2012 hat das MAIS NRW die Voraussetzungen für die Bewilligung der Lernförderung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen–Bremen vom 28.02.2012 L 7 AS 43/12 B Er- zu Gunsten der Antragsteller herabgesetzt. Lernförderung kann nicht mehr ausschließlich zur Erreichung des Klassenziels gewährt werden, sondern auch

 

  • Schülerinnen und Schülern, die formal nicht versetzungsgefährdet sind,
  • Schülerinnen und Schülern, die zur Erreichung eines höheren Lernniveaus eine Förderung benötigen,
  • außerdem ist Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Schüler mit Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche, sowie zur Herstellung der Sprachfähigkeit möglich,
  • weiterhin kann die Lernförderung auch in der Schuleingangsphase an Förderschulen und Gesamtschulen gewährt werden.

 

Insofern sind wie erwartet auch die Antragszahlen für die Lernförderung gestiegen, wenn auch nicht in dem Maße, wie nach den o.g. Vereinfachungen zu vermuten war.

 

Ein Teil des Einsatzes konnte zudem auf die pädagogische Arbeit mit Schülern bezogen werden.

  • Schüler schätzen es, mit einer unabhängigen Person zu sprechen, die sie nicht bewertet. Deswegen finden häufig Einzelgespräche mit Schülern, aber auch mit Schülergruppen statt, wenn es innerhalb einer Gruppe zu Konflikten gekommen ist. Auch das Prinzip des No blame approach erweist sich in vielen Mobbingsituationen als nützlich.
  • Die Schüler werden dort gefördert und unterstützt, wo die Ressourcen der Schule alleine nicht ausreichen.
  • Eine Schulsozialarbeiterin als verlässliche, flexible neutrale Ansprechpartnerin zu haben, die berät und in Problem- und Konfliktsituationen lösungsorientiert arbeitet, wird als positiv angenommen.

 

Pädagogische Beratungen im Rahmen der Schulsozialarbeit ergaben sich insbesondere aufgrund von Hinweisen aus dem Lehrerkollegium, der Schulleitung, außerschulischen Institutionen (Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendamt), sowie aus Gesprächen mit Schülern oder Eltern. Problemlagen, die bearbeitet wurden, waren u.a. Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Regelverletzungen, Nachlässigkeiten, Orientierungs­probleme, Vereinsamung, Schulschwänzen, Mobbing, schwierige/belastende Familiensituationen aber auch Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen. Es wurden Beratungen und Hilfen in Form von einzelnen oder regelmäßigen Gesprächen bis hin zur Einzelförderung vorgenommen, die bei Bedarf auch zur Vermittlung an Fachinstitutionen, wie z.B. Erziehungsberatungsstelle, Schul­psychologischer Dienst oder Allgemeiner Sozialer Dienst führten.  Von besonderer Bedeutung waren dabei die intensive Vernetzung und der Austausch mit allen zuständigen Facheinrichtungen.

 

Eine mit den Schulsozialarbeitern BuT Meerbusch ab November 2012 geführte Erfassung über den monatlichen Stundeneinsatz - bezogen auf Arbeitsschwerpunkte - ergab, dass von 100 % Arbeitseinsatz ca. 23 % spezielle BuT Beratungen zum Inhalt hatten. 77 % des Arbeitseinsatzes bezog sich auf Beratungen mit und von Eltern, Schülern, Lehrern, sowie Kontakte und Vernetzung zu Institutionen, die im Rahmen der pädagogisch unterstützenden Arbeit für Schüler und Eltern hilfreich sein konnten. Daneben haben die Schulsozialarbeiterinnen schulbegleitende Tätigkeiten in unterschiedlichster Form vorgenommen, die für die Kontaktaufnahme zu Schülern und Eltern von Bedeutung war. Hierzu gehörten u.a. Projektwochen, spezielle Projektgruppenarbeit, Teilnahme an Elternsprechtagen, aber auch Unterrichtsbegleitung und Einzelförderung.

 

Mit den Schulsozialarbeitern BuT, den örtlichen Anlaufstellen und den vielen Leistungsanbietern steht den leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ein gut strukturiertes Netzwerk an Akteuren und ein breites Angebot zur persönlichen Entwicklung und zur soziokulturellen Teilhabe zur Verfügung.

 

Den Zugang zu den Leistungskomponenten weiter zu optimieren und dadurch weitere Kinder und Jugendliche, sowie deren Eltern zur aktiven Bildungs- und Freizeitgestaltung zu animieren sind die wesentlichen Ziele aller Akteure. 

 

Mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 ist die Raphaelschule in Meerbusch aufgegeben worden. Soweit Schülerinnen und Schüler nicht auf eine Regelschule in Meerbusch wechseln, werden sie in Zukunft die Martinusschule in Kaarst besuchen, für die der Rhein –Kreis Neuss die Trägerschaft  übernehmen wird. An der Martinusschule Kaarst ist ein Schulsozialarbeiter tätig.

Weiterhin soll der städt. Realschule eine volle Stelle der Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen und die ebenfalls auslaufende städtische Gemeinschaftshauptschule Osterath von dort betreut werden. Beim städt. Meerbusch-Gymnasium verbleibt eine Teilzeitstelle.

 

Die freigewordene Personalkapazität der Förderschule – bisher eine Teilzeitstelle von 20 Stunden  – wird in der Weise genutzt werden, dass konzeptionell eine Öffnung in Richtung der Grundschulkinder erfolgt. In der Betreuung und Begleitung der Schulen durch Frau Form, im Rahmen des BuT´s, wurde zunächst damit begonnen, die Bedürfnisse an den Grundschulen zu ermitteln.

 

Dafür sind seit Beginn des neuen Schuljahres für alle 9 Grundschulen

  • die Beratung an jeder Schule, um die Schülerschaft und die Lehrer kennenzulernen,
  • der Kontakt zu Eltern über Elternabende, Informationsabende und Elternsprechtage
  • und feste Sprechzeiten nach Absprache

aufgenommen worden.

 


In Vertretung

 

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete