Seit dem 01.01.2011 werden für alle Kinder, Jugendliche und junge
Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen Leistungen für Bildung und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft gewährt. Ansprüche
haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II oder SGB
XII (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe) erhalten. Ebenfalls
leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, deren Eltern Wohngeld oder den
Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten oder
Leistungsberechtigte, die Leistungen nach § 2 AsylbLG beziehen. Auch Familien
mit geringem Haushaltseinkommen, die keine der vorgenannten Leistungen
beziehen, können nach Prüfung der wirtschaftlichen Voraussetzungen Leistungen
aus dem BuT erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket ist am 24.03.2011 mit dem
Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften
Buches Sozialgesetzbuch rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten.
Gemäß Rundschreiben des Ministeriums für Arbeit, Integration und
Soziales NRW, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW sowie des
Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW vom 07. Juli
2011 obliegt die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes den Kreisen und
kreisfreien Städten. Als Leistungsträger erhält der Rhein-Kreis Neuss die
Bundesmittel aus dem Bildungs- und
Teilhabepaket.
Der Rhein-Kreis Neuss hat die Bearbeitung von Anträgen für Bezieher von
Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB II auf das Jobcenter, für Bezieher von
Leistungen aus dem Rechtskreis des SGB XII, von Leistungen nach dem
Wohngeldgesetz und Leistungen nach § 6 des Bundeskindergeldgesetzes auf die
Kommunen delegiert.
Teil dieses Bildungs- und Teilhabepaketes ist auch die Finanzierung und
Umsetzung von Schulsozialarbeit.
Der Rhein-Kreis Neuss stellte mit Beginn des Jahres 2012 über das
Technologiezentrum Glehn GmbH für drei Jahre 29 zusätzliche vom Bund
finanzierte Schulsozialarbeiter ein, die nach dem jeweiligen Konzept der dem
Kreis angehörenden Kommunen an den Schulen dafür Sorge tragen sollten, dass
möglichst viele Eltern die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes ausschöpfen.
Darüber hinaus sollte die sozialpädagogische Arbeit an Schulen verbessert und
weiter vernetzt werden.
Der Stadt Meerbusch wurden eine Vollzeitstelle und zwei
Teilzeitstellen für die
Schulsozialarbeit im oben genannten Sinne vom Rhein-Kreis Neuss zugeteilt. Die
Besetzung der Stellen erfolgte zum 1.02.2012.
Der Einsatz der über das Bildungs- und Teilhabepaket finanzierten
Schulsozialarbeiter erfolgt auf der Grundlage des Meerbuscher
Handlungskonzeptes: „Kommunale Sozialarbeit an Schulen im Rahmen des Bildungs-
und Teilhabepaketes“, das im Februar 2012 dem Sozialausschuss und dem
Schulausschuss vorgestellt wurde. In diesem Konzept werden die pädagogischen
Vorgaben für die eingesetzten Fachkräfte und die Ziele dezidiert beschrieben.
Zielgruppen:
- Alle Kinder und
Jugendliche an allen Schulformen, insbesondere solche, die
besonderen Belastungen wie (Bildungs-) Armut, Gewalt,
Fremdenfeindlichkeit, Mobbing etc. ausgesetzt sind.
- Eltern /
Erziehungsberechtigte
- Lehrerinnen
und Lehrer
Zielsetzung:
- Alle Kinder
und Jugendliche so zu fördern, dass sie den Herausforderungen der Zukunft
gewachsen sind.
- Herkunftsbedingte
Ungleichheiten auszugleichen.
- Eigenständige
gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
- Ein
chancengerechtes Aufwachsen für alle Kinder und Jugendliche im Rahmen von
Inklusion aktiv zu fördern.
- Sozialarbeit
an Schulen flächendeckend zu gewährleisten und nicht nur soziale
Brennpunkte in den Blickpunkt zu nehmen.
- Benachteiligungen
durch Prävention abzubauen.
Aufbauend auf dem genannten
Konzept wurden die zur Verfügung stehenden Fachkräfte auf folgende Schulen
aufgeteilt:
- eine Vollzeitstelle an der Städtischen
Realschule (ganztags) und der städtischen Gemeinschaftshauptschule
Osterath - Anwesenheit nach Absprache - (Frau Ostwald)
- eine Teilzeitstelle (20 Std., zzgl. 3
Std. zur Überbrückung der Ferienzeiten) am Städtischen Meerbusch-Gymnasium
Strümp (vormittags von Mo-Fr, Frau Rohrbach-Henschke, ab dem 1.3.13
befristet bis zum 31.12. ist diese auf 25 Stunden erhöht
- eine Teilzeitstelle (20 Std., zzgl. 3
Std. zur Überbrückung der Ferienzeiten) an der Städtischen Förderschule (vormittags von Mo-Do,
Frau Form).
Mit der Personalgestellung aus dem BuT stehen damit neben dem städt.
Mataré-Gymnasium und der städt. Gesamtschule, bei denen Schulsozialarbeiter auf
Lehrerstellen beschäftigt werden – Finanzierung der Personalkosten erfolgt aus
dem Landeshaushalt –allen weiterführenden Schulen in Meerbusch pädagogische
Fachkräfte zur Verfügung.
Entsprechend der Vorgaben der
Bundes- und Landesministerien sowie dem städtischen Konzept zur Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes bezieht sich die Schulsozialarbeit nicht nur auf
die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, sondern
auch auf die sozialpädagogische Beratung und Begleitung, die Hilfe im
Einzelfall und die Vernetzung zu anderen Institutionen .
„Gelungene Sozialarbeit an
Schulen erweitert den (schulischen Blick) auf die Kinder und Jugendlichen,
greift Stärken auf und unterstützt sie und die Entwicklung ihrer
Persönlichkeit.“
Nach einjähriger Arbeit der Schulsozialarbeiter vor Ort und in
Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kann festgehalten werden, dass die vom Gesetz
zum Bildungs- und Teilhabepaket und die pädagogischen Vorgaben des städtischen
Konzeptes zur Schulsozialarbeit umfänglich umgesetzt werden konnten. Die
Akzeptanz der „neuen“ Schulsozialarbeiter an den Schulen, bei den Schulleitern
und Lehrkräften, als auch bei den Schulsozialarbeitern an den anderen Schulen
kann als sehr gut bezeichnet werden. Diese Sozialarbeit an Schulen wird als
Bereicherung empfunden und ergänzt das schulische Angebot/Profil um einen
wichtigen pädagogischen Baustein.
848 Kinder und Jugendliche aus Meerbusch haben laut Statistik des
Rhein-Kreis Neuss im Jahr 2012 (Stand 31.03.2013) Leistungen aus dem Bildungs-
und Teilhabepaket in Anspruch genommen. Im Jahr 2013 waren es bis zum
31.07.2013 wiederum 555 Anspruchsberechtigte, die von den Leistungen
profitierten, so dass auch für das laufende Jahr von einer annähernd gleichen
Inanspruchnahme ausgegangen werden kann. Die Schulsozialarbeiter in Meerbusch
haben 323 Antragstellungen initiiert oder begleitet.
Mit Erlass vom 18.07.2012 hat das
MAIS NRW die Voraussetzungen für die Bewilligung der Lernförderung unter
Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts
Niedersachsen–Bremen vom 28.02.2012 L 7 AS 43/12 B Er- zu Gunsten der
Antragsteller herabgesetzt. Lernförderung kann nicht mehr ausschließlich zur
Erreichung des Klassenziels gewährt werden, sondern auch
- Schülerinnen
und Schülern, die formal nicht versetzungsgefährdet sind,
- Schülerinnen
und Schülern, die zur Erreichung eines höheren Lernniveaus eine Förderung
benötigen,
- außerdem
ist Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Schüler mit
Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche, sowie zur Herstellung der
Sprachfähigkeit möglich,
- weiterhin
kann die Lernförderung auch in der Schuleingangsphase an Förderschulen und
Gesamtschulen gewährt werden.
Insofern sind wie erwartet auch die Antragszahlen für die
Lernförderung gestiegen, wenn auch nicht in dem Maße, wie nach den o.g.
Vereinfachungen zu vermuten war.
Ein Teil des Einsatzes konnte zudem auf die pädagogische Arbeit mit
Schülern bezogen werden.
- Schüler schätzen es, mit einer unabhängigen
Person zu sprechen, die sie nicht bewertet. Deswegen finden häufig
Einzelgespräche mit Schülern, aber auch mit Schülergruppen statt, wenn es
innerhalb einer Gruppe zu Konflikten gekommen ist. Auch das Prinzip des No
blame approach erweist sich in vielen Mobbingsituationen als nützlich.
- Die Schüler werden dort gefördert und
unterstützt, wo die Ressourcen der Schule alleine nicht ausreichen.
- Eine Schulsozialarbeiterin als
verlässliche, flexible neutrale Ansprechpartnerin zu haben, die berät und
in Problem- und Konfliktsituationen lösungsorientiert arbeitet, wird als
positiv angenommen.
Pädagogische Beratungen im Rahmen der Schulsozialarbeit ergaben sich
insbesondere aufgrund von Hinweisen aus dem Lehrerkollegium, der Schulleitung,
außerschulischen Institutionen (Allgemeiner Sozialer Dienst/Jugendamt), sowie
aus Gesprächen mit Schülern oder Eltern. Problemlagen, die bearbeitet wurden,
waren u.a. Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität, Regelverletzungen,
Nachlässigkeiten, Orientierungsprobleme, Vereinsamung, Schulschwänzen,
Mobbing, schwierige/belastende Familiensituationen aber auch Lernstörungen oder
Lernbeeinträchtigungen. Es wurden Beratungen und Hilfen in Form von einzelnen
oder regelmäßigen Gesprächen bis hin zur Einzelförderung vorgenommen, die bei
Bedarf auch zur Vermittlung an Fachinstitutionen, wie z.B.
Erziehungsberatungsstelle, Schulpsychologischer Dienst oder Allgemeiner
Sozialer Dienst führten. Von besonderer
Bedeutung waren dabei die intensive Vernetzung und der Austausch mit allen
zuständigen Facheinrichtungen.
Eine mit den Schulsozialarbeitern BuT Meerbusch ab November 2012
geführte Erfassung über den monatlichen Stundeneinsatz - bezogen auf
Arbeitsschwerpunkte - ergab, dass von 100 % Arbeitseinsatz ca. 23 % spezielle
BuT Beratungen zum Inhalt hatten. 77 % des
Arbeitseinsatzes bezog sich auf Beratungen mit und von Eltern, Schülern,
Lehrern, sowie Kontakte und Vernetzung zu Institutionen, die im Rahmen der
pädagogisch unterstützenden Arbeit für Schüler und Eltern hilfreich sein konnten.
Daneben haben die Schulsozialarbeiterinnen schulbegleitende Tätigkeiten in
unterschiedlichster Form vorgenommen, die für die Kontaktaufnahme zu Schülern
und Eltern von Bedeutung war. Hierzu gehörten u.a. Projektwochen, spezielle
Projektgruppenarbeit, Teilnahme an Elternsprechtagen, aber auch
Unterrichtsbegleitung und Einzelförderung.
Mit den Schulsozialarbeitern
BuT, den örtlichen Anlaufstellen und den vielen Leistungsanbietern steht den
leistungsberechtigten Kindern und Jugendlichen ein gut strukturiertes Netzwerk
an Akteuren und ein breites Angebot zur persönlichen Entwicklung und zur
soziokulturellen Teilhabe zur Verfügung.
Den Zugang zu den
Leistungskomponenten weiter zu optimieren und dadurch weitere Kinder und
Jugendliche, sowie deren Eltern zur aktiven Bildungs- und Freizeitgestaltung zu
animieren sind die wesentlichen Ziele aller Akteure.
Mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013 ist die Raphaelschule in Meerbusch
aufgegeben worden. Soweit Schülerinnen und Schüler nicht auf eine Regelschule
in Meerbusch wechseln, werden sie in Zukunft die Martinusschule in Kaarst
besuchen, für die der Rhein –Kreis Neuss die Trägerschaft übernehmen wird. An der Martinusschule Kaarst
ist ein Schulsozialarbeiter tätig.
Weiterhin soll der städt. Realschule eine volle Stelle der
Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen und die ebenfalls auslaufende städtische
Gemeinschaftshauptschule Osterath von dort betreut werden. Beim städt.
Meerbusch-Gymnasium verbleibt eine Teilzeitstelle.
Die freigewordene Personalkapazität der Förderschule – bisher eine
Teilzeitstelle von 20 Stunden – wird in
der Weise genutzt werden, dass konzeptionell eine Öffnung in Richtung der
Grundschulkinder erfolgt. In der Betreuung und Begleitung der Schulen durch
Frau Form, im Rahmen des BuT´s, wurde zunächst damit begonnen, die Bedürfnisse
an den Grundschulen zu ermitteln.
Dafür sind seit Beginn des neuen Schuljahres für alle 9 Grundschulen
- die Beratung an jeder Schule, um die Schülerschaft und die Lehrer
kennenzulernen,
- der Kontakt zu Eltern über Elternabende,
Informationsabende und Elternsprechtage
- und feste Sprechzeiten nach Absprache
aufgenommen worden.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete