Auf den als Anlage in
Kopie beigefügten Antrag wird verwiesen.
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften hatte sich mit der Thematik der Betriebsaufgabe der
Traditionsgaststätte erstmalig in seiner Sitzung am 3. Mai 2012 unter
TOP 4 befasst und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die
Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Ausschusses am 4. Juni 2013
berichtete die Verwaltung unter TOP 7.1, dass trotz intensiver Bemühungen
der Betreiber und der städtischen Wirtschaftsförderung kein Nachfolger zum
Betrieb der Gaststätte gefunden werden konnte. Der Eigentümer und Betreiber wolle
daher zusammen mit einem Projektentwickler das Grundstück einer Wohnbebauung
zuführen. Der Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger der
K 1 / „Zur Rheinfähre“ habe großes Interesse an der
Verbreiterung der Straße zu Gunsten der Fußgänger und Radfahrer.
Die Verwaltung hält
sowohl eine Wohnbebauung an dieser Stelle für städtebaulich tragbar als auch
die Straßenverbreiterung für geboten. Folgen Ausschuss und Rat dieser Ansicht,
sollte der Beschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst
werden.
Ob die Entwicklung
einer Alternative der Bebauungsform als Grundlage für den zu erstellenden
Bebauungsplanentwurf zum Tragen kommen soll, mag der Diskussion im Ausschuss
vorbehalten bleiben.
Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010 beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 3. Juni 2013 fortgeschriebene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.
In Vertretung
gez.
Dr.
Just Gérard
Technischer
Beigeordneter