Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 91 in Meerbusch Langst-Kierst im Bereich der Straße „Zur Rheinfähre“
Vorlage
FB4/011/2013
Aktenzeichen
4.61-26-03.91-1.Ä.
Art
Beschlussvorlage (Sachverhalt)

Auf den als Anlage in Kopie beigefügten Antrag wird verwiesen.

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hatte sich mit der Thematik der Betriebsaufgabe der Traditionsgaststätte erstmalig in seiner Sitzung am 3. Mai 2012 unter TOP 4 befasst und die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen verwiesen. In der Sitzung des Ausschusses am 4. Juni 2013 berichtete die Verwaltung unter TOP 7.1, dass trotz intensiver Bemühungen der Betreiber und der städtischen Wirtschaftsförderung kein Nachfolger zum Betrieb der Gaststätte gefunden werden konnte. Der Eigentümer und Betreiber wolle daher zusammen mit einem Projektentwickler das Grundstück einer Wohnbebauung zuführen. Der Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger der K 1 / „Zur Rheinfähre“ habe großes Interesse an der Verbreiterung der Straße zu Gunsten der Fußgänger und Radfahrer.

Die Verwaltung hält sowohl eine Wohnbebauung an dieser Stelle für städtebaulich tragbar als auch die Straßenverbreiterung für geboten. Folgen Ausschuss und Rat dieser Ansicht, sollte der Beschluss für eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst werden.

Ob die Entwicklung einer Alternative der Bebauungsform als Grundlage für den zu erstellenden Bebauungsplanentwurf zum Tragen kommen soll, mag der Diskussion im Ausschuss vorbehalten bleiben.

 

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010 beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 3. Juni 2013 fortgeschriebene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter