Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO vom 21.06.2013,
Anwohnerschutz vor Lärm- und Abgasbelastung K9 (Bergfeld)
Vorlage
ZD/623/2013
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss verweist die Bürgeranregung zum Anwohnerschutz vor Lärm- und Abgasbelastung an der K9 (Bergfeld) an den Bau- und Umweltausschuss zur abschließenden Beratung.

 


Sachverhalt:

 

Eine Anwohnergemeinschaft der Straße „Auf der Gath“ verfolgt mit der vorliegenden Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW das Ziel, die Lärm- und Abgasbelastung an der Kreisstraße 9 in Meerbusch-Strümp (Bergfeld) zu minimieren. Im Schreiben werden mehrere Lösungsansätze (Lärmschutzwand, Flüsterasphalt, Durchfahrtsbeschränkungen) angesprochen.

Grundsätzlich ist der Rhein-Kreis Neuss als Straßenbaulastträger der K9 der erste Ansprechpartner. Die angeregten Maßnahmen fallen als Unterhaltungsmaßnahmen gem. §§ 3 Abs. 3, 9 Abs. 1 und 43 Abs. 1 Nr. 2 Straßenwegegesetz NRW in den Aufgabenbereich des Rhein-Kreises Neuss.

Da von den Petenten auch die Möglichkeit einer Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen auf den eigenen Grundstücken angesprochen wurde, könnten auch gemeindliche Belange bei der Durchführung von Lärmschutzmaßnehmen tangiert sein.

Insofern wird eine Beratung im zuständigen Bau- und Umweltausschuss empfohlen.


 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Hierüber kann zum derzeitigen Zeitpunkt keine Aussage getroffen werden.

 


Alternativen:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss  stellt fest, dass die Stadt Meerbusch für die angeregten Lärmschutzmaßnahmen unzuständig ist und empfiehlt den Petenten eine entsprechende Anregung gemäß § 21 der Kreisordnung NRW an den Rhein-Kreis Neuss als zuständigen Träger der Straßenbaulast der Kreisstraße 9 zu richten.

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