Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW betr. Straßenumbenennung Hindenburgstraße
Vorlage
BM/620/2013
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, dem Bürgerantrag zur Umbenennung der Hindenburgstraße nicht zu folgen.

 


Sachverhalt:

 

Mit einer Bürgeranregung nach § 24 GO NRW vom 11.6.2013 (Anlage 1) beantragt Herr Dr. Thieme, die Hindenburgstraße umzubenennen. Auch auf seine weiteren Schreiben vom 2.7.2013 und 5.8.2013 wird Bezug genommen (Anlage 2 und 3).

 

Der Name Hindenburg findet sich mit den Zusätzen Straße, Platz oder Damm in vielen deutschen Städten. Insbesondere die Entscheidung der Stadt Münster, eine Namensänderung vorzunehmen, hat in verschiedenen Orten zu einer entsprechenden Diskussion geführt. Ein Blick in das Internet macht deutlich, wie umfangreich aber auch wie unterschiedlich die Beratungen sind.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Straßenname grundsätzlich nur dann geändert werden sollte, wenn es dafür zwingende Gründe gibt. Wie der Petent in seinem Schreiben vom 5.8.2013 zutreffend darstellt, hat der Rat der Gemeinde Büderich im Jahre 1947 zwar manche Straßennamen geändert, nicht jedoch den Namen der Hindenburgstraße. Ob die Ergebnisse der bisherigen Geschichtsforschung nun zu einer anderen Auffassung bezüglich der Namensänderung führen, wird sicherlich auch in Meerbusch unterschiedlich beurteilt.

 

 

 

 

 

 

Zwingende Gründe dafür, dass die nunmehr jahrzehntelange Bezeichnung „Hindenburgstraße“ nicht mehr hinnehmbar ist, sind nach Auffassung der Verwaltung nicht gegeben. Es wird deshalb empfohlen, von einer Namensänderung abzusehen.

 


Alternativen:

 

Der Hauptausschuss beschließt, dem Bürgerantrag zu folgen und die Hindenburgstraße umzubenennen.