Betreff
Kunstrasenplatz auf der Bezirkssportanlage "Krähenacker" in Meerbusch-Osterath
Vorlage
FB4/617/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.

Der Ausschuss für Schule und Sport stimmt der Entwurfsplanung für den Kunstrasenplatz auf der Sportanlage Krähenacker in Meerbusch-Osterath zu.

 

2.

Der Ausschuss für Schule und Sport nimmt zur Kenntnis, dass eine an die Sportanlagen heranrückende Wohnbebauung zu einem nicht lösbaren Immissionsschutzkonflikt führen würde. Von einer Beschlussempfehlung über eine entsprechende Änderung des Bebauungsplanes Nr. 134 wird daher abgesehen.

 

3.

Der Ausschuss für Schule und Sport beschließt die Aufhebung des Sperrvermerks beim Sachkonto U 08001005 (7853000) – Neubau Kunstrasenplatz Krähenacker – im Produkt Sportförderung.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport hatte in der Sitzung am 20.11.2008 den Beschluss zum Bau eines Kunstrasenplatzes auf der Fläche des alten Tennenplatzes an der östlichen Seite der Sportanlage gefasst. Der Umbau sollte im Jahr 2010 erfolgen. Auf Grund der gutachterlich untersuchten Bodenverhältnisse soll der Kunstrasenplatz nunmehr auf dem westlich gelegenen Tennenplatz angelegt werden. Eine entsprechende schalltechnische Untersuchung hat die diesbezügliche Machbarkeit festgestellt.

 

Im Zuge der Baumaßnahme kann die vorhandene Deckschicht zur Wiederverwendung auf dem alten sanierungsbedürftigen Tennenplatz aufgebracht werden.

 

Zur Mitfinanzierung der Maßnahme wurde überlegt, ob und in wie weit der südlich des Kindergartens am Rudolf-Lensing-Ring gelegene Bolzplatz und die dahinter liegenden Kleinspielfelder aufgegeben, der Bebauungsplan Nr. 134 zu Gunsten einer Wohnbebauung geändert und das Grundstück veräußert werden können. Hierzu war eine erneute schalltechnische Betrachtung erforderlich. In einer überschlägigen Bewertung, die sich – ohne dass ein konkreter Bebauungsvorschlag entwickelt wurde – allein aus den Abständen künftiger Wohnbaugrundstücke zu den Sportanlagen (Fußballfelder und Tennisplätze) ergibt, stellt der Gutachter deutlich fest, dass der durch eine an die Sportanlage heranrückende Wohnbebauung entstehende Immissionskonflikt nicht lösbar sein würde.

Hinzu käme, dass nach heutigen Immissionsschutzvorschriften ein Ersatzstandort für den aufgegebenen Bolzplatz, der – im Gegensatz zu den Kleinspielfeldern – von Kindern stark frequentiert wird, wohnungsnah nicht möglich sei.

 

Im Zuge von Einsparüberlegungen wurde die ursprünglich geplante Spielfläche um 5 m auf eine Länge von 100 m verkürzt. Mit dieser Maßnahme können die Kosten um rd. 12.000 € verringert werden. Die Breite des Spielfeldes orientiert sich an den bereits vorhandenen Entwässerungsrinnen sowie dem Stankett. Diese Einbauten können für den Kunstrasenplatz genutzt werden. Eine Reduzierung der Spielfeldbreite wäre damit unwirtschaftlich.

 

Die Planungsüberlegungen wurden dem OSV zur Kenntnis gebracht und haben dessen Zustimmung erfahren. Der Entwurf der neuen Planung wird in der Sitzung vorgestellt und erläutert.

 

Um die geplante Maßnahme, die Anlegung eines Kunstrasenplatzes, realisieren und in 2014 beginnen zu können, ist die Aufhebung des Sperrvermerks erforderlich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Der im Haushaltsplan 2013 veranschlagte Haushaltsansatz von 427.000 € wurde mit einem Sperrvermerk versehen. Durch die Ausführung der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ausbaumaßnahme können die entstehenden Kosten auf 415.000 € reduziert werden.

 


Alternativen:

 

Nichtaufhebung des Sperrvermerks mit der Folge des weiteren Aufschiebens der Maßnahme