Meerbusch Strümp, Am Strümper Busch/Schul- und Sportzentrum
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 1 (8) BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt hebt
seinen Aufstellungsbeschluss vom 7. Juli 2011 über die
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 278, Meerbusch‑Strümp,
Schul- und Sportzentrum gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ‑BauGB‑
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548) in Verbindung mit § 1 (8) BauGB
auf.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 348 (tlw.) und
456 (tlw.) der Flur 5 der Gemarkung Strümp und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Sachverhalt:
siehe Beschlussvorlage Sachverhalt
Finanzielle
Auswirkung:
Durch
die Ausführung der vorgeschlagenen Beschlüsse entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen: ./.