Beschlussvorschlag:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einrichtung der unter
Sachverhalt näher erläuterten Parkscheibenregelung für 24 baulich angelegte
Senkrechtparker auf dem neu angelegten Parkplatz Düsseldorfer Straße.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO
erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung der
Parkscheibenregelung zu treffen.
Sachverhalt:
Mit Eröffnung der Meerbusch-Arkaden hat der Parkdruck auf der
Düsseldorfer Straße erheblich zugenommen. Damit die neu angelegten Parkplätze
während der Kernöffnungszeiten der Praxen und Geschäfte auf der Düsseldorfer
Straße nicht von Dauerparkern belegt werden, erfolgt eine Beschränkung der
Parkerlaubnis auf 1 Stunde von montags bis freitags 9-18 h und
samstags von 9-13 h.
Der Schwerbehindertenparkplatz bleibt von dieser Regelung unberührt.
Aufgrund der in der Sommerpause erfolgten Fertigstellung des Parkplatzes und dessen Eröffnung hat die Verwaltung bereits vorab die entsprechende Beschilderung aufgestellt.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine nennenswerten, ca. 500 € für den Aufwand des Baubetriebshofes
Alternativen:
Keine Parkraumbewirtschaftung mit dem Nachteil der Belegung
durch Dauerparker und Konterkarierung des eigentlichen Bestimmungszweckes zur
Gewährleistung von Parkraum für die umliegenden Geschäfte und Dienstleister.