Betreff
Parkscheibenregelung für den neu angelegten Parkplatz Düsseldorfer Straße 96
Vorlage
FB5/594/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Einrichtung der unter Sachverhalt näher erläuterten Parkscheibenregelung für 24 baulich angelegte Senkrechtparker auf dem neu angelegten Parkplatz Düsseldorfer Straße.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 45 Abs. 1 und 3 der StVO erforderlichen verkehrsrechtlichen Anordnungen zur Einrichtung der Parkscheibenregelung zu treffen.  

 


Sachverhalt:

 

Mit Eröffnung der Meerbusch-Arkaden hat der Parkdruck auf der Düsseldorfer Straße erheblich zugenommen. Damit die neu angelegten Parkplätze während der Kernöffnungszeiten der Praxen und Geschäfte auf der Düsseldorfer Straße nicht von Dauerparkern belegt werden, erfolgt eine Beschränkung der Parkerlaubnis auf 1 Stunde von montags bis freitags 9-18 h und

samstags von 9-13 h.

Der Schwerbehindertenparkplatz bleibt von dieser Regelung unberührt.

Aufgrund der in der Sommerpause erfolgten Fertigstellung des Parkplatzes und dessen Eröffnung hat die Verwaltung bereits vorab die entsprechende Beschilderung aufgestellt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine nennenswerten, ca. 500 € für den Aufwand des Baubetriebshofes

 


Alternativen:

Keine Parkraumbewirtschaftung mit dem Nachteil der Belegung durch Dauerparker und Konterkarierung des eigentlichen Bestimmungszweckes zur Gewährleistung von Parkraum für die umliegenden Geschäfte und Dienstleister.