Beschlussvorschlag:
Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des
Rates verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Bau- und
Umweltausschuss mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages
vorgebrachte Anregung zu entscheiden.
Sachverhalt:
Mit Antrag vom
25.06. 2013 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Herausnahme der
Fischelner Straße aus der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt
Meerbusch und damit der Anlieger aus der Gebührenpflicht vor.
Dadurch, dass eine
Änderung der Straßenreinigungssatzung beantragt wird, ist die sachliche
Zuständigkeit des Bau- und Umweltausschusses gegeben.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine Änderung
Alternativen:
keine sachgerechten