Betreff
Zustimmung zu einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
SFI/159/2011
Aktenzeichen
08.20.05.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch stimmt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW der überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 4.000 € bei dem Produkt 120 010 040 Straßenreinigung (Auftragssachkonto U 120 010 42   7831000 – Erwerb von Vermögensgegenständen über 410 €) zu.

 


Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 21.06.2011 beantragte der Fachbereich 5 Mittel i.H.v. 19.300 € für ein Schiebeverdeck für die Schüttgutbox, die den Salzvorrat beinhaltet. Die beantragten Mittel wurden am 28.06.2011 vom Kämmerer zur Verfügung gestellt. Für die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Abdeckung sind jedoch Elektromaßnahmen erforderlich, die zusätzliche Mittel i.H.v. 4.000 € in Anspruch nehmen. Damit übersteigt die Gesamtsumme der überplanmäßigen Auszahlung die Wertgrenze von 20.000 € für die Unerheblichkeit und muss daher dem Rat zur Zustimmung vorlegt werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Die Deckung ist durch die Wenigerauszahlung in Höhe von 4.000 € bei dem Auftragssachkonto U 020 030 05   7831000 (Anschaffung von Feuerwehrfahrzeugen) vollständig gewährleistet.

 

 


Alternativen: