Betreff
Schulen online,
Vertragsänderung mit dem KRZN
Vorlage
FB3/574/2013
Aktenzeichen
FB3 / 40
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die vorsorgliche Kündigung der Dienstleistungsvereinbarungen Basis Dienstleistungen Schulen online und zusätzliche Dienstleistungen mit dem Kommunalen Rechenzentrum Niederrhein (KRZN) wegen Schulen online, die am 18.12.2012 ausgesprochen wurde, wird zurückgenommen.

 

Das Angebot der Dienstleistungen für Schulen online mit einer Kostenerstattung in Höhe von 194.776,50 € für die städtischen Schulen wird angenommen.

 


Sachverhalt:

Gemäß den Dienstleistungsvereinbarungen Basis Dienstleistungen Schulen online und zusätzliche Dienstleistungen entstanden bisher Kosten für Schulen online in Höhe von insgesamt 216.000 € / Jahr.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 wurde beschlossen, die Dienstleistungsvereinbarungen vorsorglich zu kündigen und mit dem KRZN über kostengünstigere Lösungen zu verhandeln. Nach mehreren Gesprächen mit dem KRZN, das seinerseits inzwischen neue technische Lösungen anbot, kann der finanzielle Aufwand für die Zukunft bei Aufrechterhaltung des bisherigen Standards um ca. 10 % reduziert werden.

 

Die Entwicklung der Datenverarbeitung und der digitalen Kommunikation haben andere Bedingungen geschaffen als sie bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages vorhanden waren. Einzelne Leistungskomponenten sind seitdem günstiger geworden. So ist es dem KRZN z.B. inzwischen gelungen, einen günstigeren Anbieter für die Datenleitungen zu den Schulen zu finden. Zudem konnte durch die Entwicklung und den Einsatz der lernförderlichen Infra-Struktur (LIS) als Eigenentwicklung des KRZN und anderer günstigerer Software eine weitere Einsparung gegenüber den bisherigen Kostenerstattungen erreicht werden.

 

Insgesamt entstehen dem neuen Angebot nach jährliche Kosten i.H.v.  194.777 €, also über 21.000 € weniger als bisher. So kann das bisherige, bewährte Angebot Schulen online aufrecht erhalten und der städtische Haushalt trotzdem um fast 10 % des bisherigen Ansatzes entlastet werden.

 

Das neue Angebot des KRZN kann bereits ab 1. August 2013, also ab Schuljahresbeginn, zu den o.g. genannten günstigeren Konditionen in Anspruch genommen werden.

 

Im einzelnen werden folgende Komponenten / Leistungen erbracht:

 

-          Betriebsunterstützung durch einen Vor-Ort-Administrator und Administration im Rechenzentrum, Second-level-support, Netzwerkmanagement, Paketierung der Software, Abwesenheits- und Krankheitsvertretung für das Support-Personal, Hotline und Kundenunterstützungszentrum, Fernwartung,

 

-          Internetzugang „Internet Sekundarstufe I / II“ mit Firewall und Virenschutz,

 

-          Webgateway mit Filterung des Internetverkehrs nach festgelegten Kategorien und definierten Stufen,

 

-          Schulnet VPN über unitymedia und t@school, Anbindung über KRZN-Medienserver für Schulen,

 

-          Hosting der Lernplattform Moodle-Umgebung, Speicherplatz von 30 GB, Standardweb-Upload von 250 MB bzw. nach Bedarf, tägliche Datensicherung, Versionsaktualisierung, lauffähige PlugIns,

 

-          Hosting von LOGINEO E-Mail, maximaler Speicher von 5 GB/Adresse, maximale Dateianhanggröße von 50 MB, imap- und pop3-Prtotokolle, Virenschutz, Spamfilter, tägliche Datensicherung, Admin-Zugang,

 

-          LIS (lernförderliche Infra-Struktur), einschließlich Updates, Eigenentwicklung des KRZN.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport am 19. Juni 2013 werden die o.g. Komponenten / Leistungen und der Einsatz von Schulen online im Unterricht im Einzelnen und anhand von Beispielen ausführlich vorgestellt.

 

Da die Stadt Meerbusch  Mitglied des Zweckverbandes ITK-Rheinland ist, waren natürlich auch Gespräche mit diesem kommunalen Rechenzentrum zu führen. Dazu trafen sich Vertreter der ITK und der Schulverwaltung Meerbusch, um die Frage zu klären, ob die ITK-Rheinland ein Angebot habe, das Schulen online entspricht. Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die ITK-Rheinland kein Angebot hat, das Schulen online gleicht. Der Zweckverband kann insofern nicht das bisherige und an den Meerbuscher Schulen eingeführte Leistungspaket übernehmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

Siehe Sachverhalt .

 


Alternativen:

Siehe Sachverhalt.