Betreff
Übertragung der Trägerschaft für die 5-gruppige Kindertagesstätte Kaustinenweg
Vorlage
FB2/569/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der 5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp dem
Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch zu übertragen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Deckung des Betreuungsbedarfs in Einrichtungen wird die städt. Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp nach Schuljahresende 2012/13 im Erdgeschoss zu einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen umgebaut. Im Obergeschoss werden Räumlichkeiten zur Einrichtung von 2 Großtagespflegestellen und für den Offenen Ganztag der angrenzenden städt. Martinusschule umgebaut. Die Umbaumaßnahme wird durch die städt. Hochbauverwaltung geplant und soll spätestens bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 fertig gestellt sein.

 

Zum Kindergartenjahr 2014/15 sollen in der Einrichtung zunächst 2 Gruppen der Gruppenform I, eine Gruppe der Gruppenform II und 2 Gruppen der Gruppenform III eingerichtet werden, so dass in der Einrichtung 73 Kinder über drei Jahre und 22 Kinder unter drei Jahre betreut werden können.

 

 

 

 

Die beiden Großtagespflegen mit weiteren 18 Plätzen für U 3-Kinder sollen der Tagesstätte angegliedert werden. Ein entsprechendes Konzept der Anbindung – pädagogisch und organisatorisch – soll gemeinsam mit dem Verein für Tagesmütter e.V. und dem künftigen Träger erarbeitet werden.

 

Bis zur Aufnahme des Betriebes der Kindertagesstätte am 01.08.2014 soll der Träger bereits 2 Gruppen, 1 x Gruppenform III und 1 x Gruppenform II, die zur Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen im Kindergartenjahr 2013/14 erforderlich werden, übernehmen. Diese Gruppen sollen voraussichtlich im November 2013 in Räumen einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in Meerbusch-Ossum-Bösinghoven eingerichtet werden, deren Kinder bis dahin in einen Neubau wechseln werden. Das Gebäude steht ebenfalls im Eigentum der Stadt, bezüglich der temporären Übernahme der Einrichtung muss eine Verständigung mit dem derzeitigen Einrichtungsbetreiber erzielt werden, soweit dieser nicht selber Träger wird.

 

Die beiden provisorischen Gruppen sollen bei Fertigstellung der Tagesstätte in die Einrichtung am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp verlagert werden.

 

Zum Raumkonzept liegt die Zustimmung des Landesjugendamtes vor.

 

Die Planung und Durchführung der Umbauplanung sowie die Kosten werden vollständig von der Stadt Meerbusch übernommen. Die Räumlichkeiten werden zum anerkennungsfähigen Mietzins gem. der Verordnung zur Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz), hier § 6 in Verbindung mit § 7, durch die Stadt an den Träger vermietet, wobei die von der Landesbehörde maximal anerkannte Gesamtquadratmeterzahl zu Grunde gelegt wird. Die laufenden Betriebskosten trägt der Träger.

 

§ 4 Abs. 2 SGB VIII sieht in der Jugendhilfe den Vorrang von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vor. Von daher sollte nicht die Stadt als Träger auftreten, sondern die Trägerschaft an einen geeigneten Träger vergeben werden.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. März 2013 die Verwaltung beauftragt, zur Übertragung der Trägerschaft der 5-gruppigen Kindertagesstätte ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurden folgende Träger angeschrieben:

 

·           Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer

·           Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius

·           Ev. Kirchengemeinde Lank

·           Ev. Kirchengemeinde Osterath

·           Ev. Kirchengemeinde Büderich

·           Kinderzentren Kunterbunt; Gemeinnütziger Kinderkrippen und Kindertagesstätten e.V.

·           Kindergarten 71 e.V.

·           Osterather Betreuungsverein e.V.

·           Kaiserswerther Diakonie

·           Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

·           Lebenshilfe e.V. Neuss

·           Diözesan Caritasverband für das Erzbistum Köln

·           Caritasverband Krefeld  e.V.

·           Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

·           AWO Kreisverband Mönchengladbach e.V.

·           Zaubersterne e.V., Duisburg

 

 

Ziel des Interessenbekundungsverfahrens war es, einen Träger zu finden, der die Einrichtung zum 1.8.2014 übernimmt und folgende Bedingungen erfüllt:

 

1)         Der Träger verfügt über eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

2)         Der Träger verfügt über Erfahrung in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte.

3)         Der Träger verfügt über die dauerhafte Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen Trägeranteile, zu entrichten.

4)         Der Träger ist bereit, mit dem Verein für Tagesmütter e.V. ein Konzept  für die Großtagespflege zu erarbeiten.

 

 

Den Bewerbungsunterlagen sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

·           Beschreibung des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung,

·           ggf. Satzung des Vereins,

·           Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,

·           skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger,

·           skizzierte Konzeption zur Organisation und Zusammenarbeit für die Großtagespflege,

·           ggf. Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,

·           Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,

·           Erklärung zur Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile an den Kindpauschalen und an der Miete.

 

Am Interessenbekundungsverfahren haben sich

 

- der Caritasverband für die Region Krefeld e.V.

- die Lebenshilfe Neuss e.V. sowie

- der Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch

 

beteiligt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die eingereichten Bewerbungsunterlagen waren ausreichend um die jeweilige Bewerbung zu berücksichtigen.

 

In der Übersicht liegen die Bewerbungsunterlagen wie folgt vor:

 

Interessenbekundungsverfahren Trägerschaft Kindertageseinrichtung Meerbusch-Strümp, Kaustinenweg

 

 

Caritasverband für die Region Krefeld e.V. 

Lebenshilfe Neuss e.V.     

Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch

Beschreibung des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild      und inhaltliche Ausrichtung

ja

ja

ja

ggf. Satzung des Vereins

ja

ja

ja

Anerkennung als Träger der Freien Jugendhilfe § 75 SGB VIII

ja, eigene Angabe

ja, eigene Angabe

ja, Nachweis

skizzierte Konzeption für die f.d. künftige Kindertageseinrichtung

ja

ja

ja

skizzierte Konzeption zur Organisation und Zusammenarbeit für die Großtagespflege

nein , aber Bereitschaft diese zu entwickeln

ja

ja

ggf. Nachweis v. Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte

Träger eines 3 grup-pigen Familienzentrums in Krefeld

Träger von 5 Kindertageseinrichtungen, davon 2 Familienzentren in Neuss mit 350 Plätzen/ Konzept Kinder u. Bildung

Hinweis auf Berufserfahrungen des beschäftigten päd. Personals

Kostenkalkulation

nein, Hinweis auf städtischen Angaben

ja, unter Berücksichtigung einer integrativen Gruppe

ja

Erklärung zur Übernahme der gesetzl.  Trägeranteile an der Kindpauschale u. an der Miete

gesetzl.Trägeranteil 9%, angeboten wird die Übernahme von 1%

gesetzl.Trägeranteil 9%, angeboten wird die Übernahme von 5%

gesetzlicher Trägeranteil von 4%

wird übernommen

 

 

In der  weiteren Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüsse des Jugendamtes bzw. des Landes und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.

 

Ausgangslage ist die Einrichtung der 5 Gruppen wie im Anschreiben an die Träger benannt und eine nach hiesigen Erfahrungswerten anzunehmende bedarfsgerechten Verteilung der Plätze in 25, 35, 45 Std. Betreuung.

 

 

 

 

Kindpauschalen zum 1.8.2014    bei  5 Gruppen mit 22 Kindern U3 und 73 Kindern Ü3

  • 2 x GF I      pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 10 Kinder mit 45 Std.  (je Gruppe 14 Ü3 und 6 U3)
  • 1 x GF II    10 Kinder mit 45 Std. (U3)
  • 2 x GF III    pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 12 bzw. 13 Kinder mit 45 Std.

 

 

Ü 3 Kinder:

Kindpauschale

 

478.309,20 €

 

 

U 3 Kinder:

Kindpauschale

 

252.422,20 €

 

 

Zuschussfähige Miete:

74.587,35 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an die Lebenshilfe bei Übernahme von 5% Trägeranteil

 

Anteil

 Träger

Landeszuschuss

Städtischer Zuschuss
einschl. 4% freiw. Zuschuss

reduzierter Anteil KP Ü3

5%

23.915,46 €

36,0%

172.191,31 €

59,0%

282.202,43 €

reduzierter
Anteil KP U3

5%

12.621,11 €

55,96%

141.255,46 €

39,04%

98.545,63 €

Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

36,0%

26.851,45 €

59,0%

44.006,54 €

 

5%

3.729,37 €

 

 

 

 

gesamt

 

54.256,59 €

 

340.298,22 €

 

424.754,59 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an die Caritas bei Übernahme von 1% Trägeranteil

 

 

 

 

 

 

 

Anteil

 Träger

Landeszuschuss

Städtischer Zuschuss
einschl. 8% freiw. Zuschuss

reduzierter Anteil KP Ü3

1%

4.783,09 €

36,0%

172.191,31 €

63,0%

301.334,80 €

reduzierter Anteil KP U3

1%

2.524,22 €

55,96%

141.255,46 €

43,04%

108.642,51 €

Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

36,0%

26.851,45 €

63,0%

46.990,03 €

 

1%

745,87 €

 

 

 

 

gesamt

 

22.043,84 €

 

340.298,22 €

 

456.967,34 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übertragung der Trägerschaft an  den OBV bei Übernahme des vollen Trägeranteils

 

Anteil

 Träger

Landeszuschuss

Städtischer Zuschuss

voller Anteil KP Ü3

4%

19.132,36 €

38,5%

184.149,04 €

57,5%

275.027,79 €

voller Anteil KP U3

4%

10.096,88 €

58,46%

147.566,02 €

37,54%

94.759,29 €

voller Anteil Miete

Gruppen-pauschale

13.990,65 €

38,5%

28.716,13 €

57,5%

42.887,73 €

 

4%

2.983,50 €

 

 

 

 

gesamt

 

46.203,39 €

 

360.431,19 €

 

412.674,81 €

 

Da die Caritas lediglich angeboten hat einen Trägeranteil von 1% dauerhaft zu übernehmen, ergibt sich für die Stadt gegenüber dem Angebot des OBV eine jährliche Mehrbelastung von 44.292,53 €.

Das Angebot der Lebenshilfe würde zu einer jährlichen Mehrbelastung für die Stadt von
12.079,78 €, gegenüber dem OBV führen.

 

Die seitens der Bewerber für die Kindertageseinrichtung vorgesehenen, im erzieherischen Alltag handlungsleitenden pädagogischen Konzepte sind

 

·         bei der Caritas die Reggio Pädagogik

·         bei der Lebenshilfe das Montessori Prinzip und der situationsorientierte Ansatz

·         bei dem OBV der situationsorientierte Ansatz, die offene Arbeit und das soziale Training.

 

Alle spiegeln anerkannte pädagogische Grundorientierungen der Tageseinrichtung wider und sind als bedarfsgerechtes Angebot grundsätzlich gut geeignet. Erfahrungsgemäß werden diese Konzepte von den Eltern akzeptiert und angenommen.

 

Folgende mögliche Öffnungszeiten geben die Träger an:

 

  • Caritas orientiert an ihrer Einrichtung in Krefeld

Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr - 17.00 Uhr, Freitag 7.30 - 15.00 Uhr

  • Lebenshilfe e.V. - Montag bis Freitag 7.30 Uhr -16.30 Uhr
  • OBV e.V. - Montag bis Freitag  7.00 Uhr - 17.00 Uhr.

 

Auch wenn letztlich die Öffnungszeiten am konkreten Bedarf auszurichten sind, kann festgestellt werden, dass der OBV e.V. den für die Eltern flexibelsten Zeitrahmen bietet.

 

Der Erarbeitung einer Konzeption in Abstimmung mit dem Verein für Tagesmütter und einer Kooperation mit der Großtagespflegestelle im Betrieb stehen alle Interessenten offen gegenüber.
Der OBV e.V. und die Lebenshilfe formulieren darüber hinaus konkrete Synergien und Kooperationsformen, die sich ggf. inhaltlich, organisatorisch und personell ergeben könnten.

 

Auch wenn der OBV e.V. bisher keine Einrichtung im Elementarbereich betrieben hat, verfügt er über große Erfahrungen im Betreuungsbereich. Seit dem Schuljahr 2004/05 ist er Träger des Offenen Ganztags und der verlässlichen Grundschule. Im Schuljahr 2013/14 wird der Verein an 9 Grundschulen rd. 950 Kinder im Bereich OGS und rd. 460 Kinder im Bereich VGS betreuen. Der Träger, der mittlerweile mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, war in der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses sowohl im Verhältnis zum Schulträger als auch den Schulen stets ein verlässlicher und kompetenter Partner. Die im Landesvergleich deutlich höhere Nachfrage an außerschulischen Angeboten ist nicht zuletzt auch der Tatsache geschuldet, dass das päd. Angebot des
OBV e.V. von den Erziehungsberechtigten geschätzt wird.

 

Die gleichzeitige Übertragung der Trägerschaft für die Kindertagestätte, die Großtagespflege und des Offenen Ganztags der größten Grundschule in Meerbusch mit 220 Betreuungsplätzen im Schuljahr 2013/14 bietet ideale Möglichkeiten der weiteren Vernetzung der unterschiedlichen Betreuungsangebote und im Übergang von Elementarbereich zum Primarbereich, der gemeinsam mit der Martinusgrundschule gestaltet werden kann.

 

Unter Berücksichtigung und in Abwägung aller Aspekte, schlägt die Verwaltung vor, dem Osterather Betreuungsverein e.V. die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Kaustinenweg als Träger zu übertragen.

 

Der Verein ist von der Verwaltung eingeladen, in der Sitzung die Leitlinien sowie das  päd. Konzept der Einrichtung vorzustellen.

 

Sollte es vom Ausschuss gewünscht sein, dass auch die anderen Bewerber ihr Konzept vorstellen, müsste eine Entscheidung zur Trägerschaft in die Sitzung am 19. September 2013 verschoben werden.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

siehe Sachverhalt

 


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der 5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp

 

a) dem Caritasverband für die Region Krefeld e.V.

 

oder

 

b) der Lebenshilfe Neuss e.V.

 

zu übertragen.