Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft
der 5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am
Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp dem
Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch zu übertragen.
Sachverhalt:
Zur Deckung des Betreuungsbedarfs in Einrichtungen wird die städt.
Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp nach Schuljahresende 2012/13
im Erdgeschoss zu einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen umgebaut. Im
Obergeschoss werden Räumlichkeiten zur Einrichtung von 2 Großtagespflegestellen
und für den Offenen Ganztag der angrenzenden städt. Martinusschule umgebaut.
Die Umbaumaßnahme wird durch die städt. Hochbauverwaltung geplant und soll
spätestens bis zum Beginn des Kindergartenjahres 2013/14 fertig gestellt sein.
Zum Kindergartenjahr 2014/15 sollen in der Einrichtung zunächst 2
Gruppen der Gruppenform I, eine Gruppe der Gruppenform II und 2 Gruppen der
Gruppenform III eingerichtet werden, so dass in der Einrichtung 73 Kinder über
drei Jahre und 22 Kinder unter drei Jahre betreut werden können.
Die beiden Großtagespflegen mit weiteren 18 Plätzen für U 3-Kinder
sollen der Tagesstätte angegliedert werden. Ein entsprechendes Konzept der
Anbindung – pädagogisch und organisatorisch – soll gemeinsam mit dem Verein für
Tagesmütter e.V. und dem künftigen Träger erarbeitet werden.
Bis zur Aufnahme des Betriebes der Kindertagesstätte am 01.08.2014 soll
der Träger bereits 2 Gruppen, 1 x Gruppenform III und 1 x Gruppenform II, die
zur Deckung des Bedarfes an Betreuungsplätzen im Kindergartenjahr 2013/14
erforderlich werden, übernehmen. Diese Gruppen sollen voraussichtlich im
November 2013 in Räumen einer 2-gruppigen Kindertagesstätte in
Meerbusch-Ossum-Bösinghoven eingerichtet werden, deren Kinder bis dahin in
einen Neubau wechseln werden. Das Gebäude steht ebenfalls im Eigentum der
Stadt, bezüglich der temporären Übernahme der Einrichtung muss eine
Verständigung mit dem derzeitigen Einrichtungsbetreiber erzielt werden, soweit
dieser nicht selber Träger wird.
Die beiden provisorischen Gruppen sollen bei Fertigstellung der
Tagesstätte in die Einrichtung am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp verlagert
werden.
Zum Raumkonzept liegt die Zustimmung des Landesjugendamtes vor.
Die Planung und Durchführung der Umbauplanung sowie die Kosten werden
vollständig von der Stadt Meerbusch übernommen. Die Räumlichkeiten werden zum
anerkennungsfähigen Mietzins gem. der Verordnung zur Durchführung des
Kinderbildungsgesetzes (DVO KiBiz), hier § 6 in Verbindung mit § 7, durch die
Stadt an den Träger vermietet, wobei die von der Landesbehörde maximal
anerkannte Gesamtquadratmeterzahl zu Grunde gelegt wird. Die laufenden
Betriebskosten trägt der Träger.
§ 4 Abs. 2 SGB VIII sieht in der Jugendhilfe den Vorrang von
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vor. Von daher sollte nicht die
Stadt als Träger auftreten, sondern die Trägerschaft an einen geeigneten Träger
vergeben werden.
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung vom 12. März 2013 die
Verwaltung beauftragt, zur Übertragung der Trägerschaft der 5-gruppigen
Kindertagesstätte ein Interessenbekundungsverfahren durchzuführen. Hierzu wurden folgende Träger angeschrieben:
·
Kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer
·
Kath.
Kirchengemeinde St. Mauritius
·
Ev.
Kirchengemeinde Lank
·
Ev.
Kirchengemeinde Osterath
·
Ev.
Kirchengemeinde Büderich
·
Kinderzentren
Kunterbunt; Gemeinnütziger Kinderkrippen und Kindertagesstätten e.V.
·
Kindergarten
71 e.V.
·
Osterather
Betreuungsverein e.V.
·
Kaiserswerther
Diakonie
·
Ev.
Jugend- und Familienhilfe gGmbH
·
Lebenshilfe
e.V. Neuss
·
Diözesan
Caritasverband für das Erzbistum Köln
·
Caritasverband
Krefeld e.V.
·
Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband
·
AWO
Kreisverband Mönchengladbach e.V.
·
Zaubersterne
e.V., Duisburg
Ziel des Interessenbekundungsverfahrens
war es, einen Träger zu finden, der die Einrichtung zum 1.8.2014 übernimmt und
folgende Bedingungen erfüllt:
1)
Der Träger verfügt über eine Anerkennung als freier
Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
2)
Der Träger verfügt über Erfahrung in der Umsetzung
frühkindlicher Bildungskonzepte.
3)
Der Träger verfügt über die dauerhafte
Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen
Trägeranteile, zu entrichten.
4)
Der Träger ist bereit, mit dem Verein für Tagesmütter e.V. ein Konzept für die Großtagespflege zu erarbeiten.
Den Bewerbungsunterlagen sollten
folgende Unterlagen beigefügt werden:
·
Beschreibung
des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung,
·
ggf.
Satzung des Vereins,
·
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII,
·
skizzierte
Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der
konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger,
·
skizzierte
Konzeption zur Organisation und Zusammenarbeit für die Großtagespflege,
·
ggf.
Nachweis von Erfahrungen in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte,
·
Kostenkalkulation
zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit,
·
Erklärung
zur Übernahme der gesetzlichen Trägeranteile an den Kindpauschalen und an der
Miete.
Am Interessenbekundungsverfahren haben sich
- der Caritasverband für die Region Krefeld e.V.
- die Lebenshilfe Neuss e.V. sowie
- der Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch
beteiligt.
Die eingereichten Bewerbungsunterlagen waren ausreichend um die jeweilige Bewerbung zu berücksichtigen.
In der Übersicht liegen die Bewerbungsunterlagen wie folgt vor:
Interessenbekundungsverfahren Trägerschaft Kindertageseinrichtung
Meerbusch-Strümp, Kaustinenweg |
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|
Caritasverband für die Region Krefeld
e.V. |
Lebenshilfe Neuss e.V. |
Osterather Betreuungsverein e.V. Meerbusch
|
Beschreibung des Vereins / Trägers mit
Aufgabe, Leitbild und inhaltliche
Ausrichtung |
ja |
ja |
ja |
ggf. Satzung des Vereins |
ja |
ja |
ja |
Anerkennung als Träger der Freien
Jugendhilfe § 75 SGB VIII |
ja, eigene Angabe |
ja, eigene Angabe |
ja, Nachweis |
skizzierte Konzeption für die f.d.
künftige Kindertageseinrichtung |
ja |
ja |
ja |
skizzierte Konzeption zur Organisation und
Zusammenarbeit für die Großtagespflege |
nein , aber Bereitschaft diese zu
entwickeln |
ja |
ja |
ggf. Nachweis v. Erfahrungen in der
Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte |
Träger eines 3 grup-pigen Familienzentrums
in Krefeld |
Träger von 5 Kindertageseinrichtungen,
davon 2 Familienzentren in Neuss mit 350 Plätzen/ Konzept Kinder u. Bildung |
Hinweis auf Berufserfahrungen des
beschäftigten päd. Personals |
Kostenkalkulation |
nein, Hinweis auf städtischen Angaben |
ja, unter Berücksichtigung einer
integrativen Gruppe |
ja |
Erklärung zur Übernahme der gesetzl. Trägeranteile an der Kindpauschale u. an
der Miete |
gesetzl.Trägeranteil 9%, angeboten wird
die Übernahme von 1% |
gesetzl.Trägeranteil 9%, angeboten wird
die Übernahme von 5% |
gesetzlicher Trägeranteil von 4% wird übernommen |
In der weiteren Betrachtung wurde ein Kostenvergleich unter Berücksichtigung der nach dem KiBiz zu veranschlagenden Kindpauschalen, Zuschüsse des Jugendamtes bzw. des Landes und des von den Trägern zu übernehmenden Eigenanteils durchgeführt.
Ausgangslage ist die Einrichtung der 5 Gruppen wie im Anschreiben an die Träger benannt und eine nach hiesigen Erfahrungswerten anzunehmende bedarfsgerechten Verteilung der Plätze in 25, 35, 45 Std. Betreuung.
Kindpauschalen zum 1.8.2014
bei 5 Gruppen mit 22 Kindern U3
und 73 Kindern Ü3
- 2 x GF I pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 10 Kinder mit 45 Std. (je Gruppe 14 Ü3 und 6 U3)
- 1 x GF II 10 Kinder mit 45 Std. (U3)
- 2 x GF III pro Gruppe: 10 Kinder mit 35 Std., 12 bzw. 13 Kinder mit 45 Std.
Ü 3 Kinder:
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Kindpauschale |
|
478.309,20 € |
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|
|
U 3 Kinder: |
Kindpauschale |
|
252.422,20 € |
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Zuschussfähige Miete: |
74.587,35 € |
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Übertragung der Trägerschaft an die
Lebenshilfe bei Übernahme von 5% Trägeranteil |
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||||||
Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städtischer Zuschuss |
|||
reduzierter Anteil KP Ü3 |
5% |
23.915,46 € |
36,0% |
172.191,31 € |
59,0% |
282.202,43 € |
reduzierter |
5% |
12.621,11 € |
55,96% |
141.255,46 € |
39,04% |
98.545,63 € |
Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
36,0% |
26.851,45 € |
59,0% |
44.006,54 € |
|
5% |
3.729,37 € |
|
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|
|
gesamt |
|
54.256,59 € |
|
340.298,22 € |
|
424.754,59 € |
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Übertragung der Trägerschaft an die
Caritas bei Übernahme von 1% Trägeranteil |
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Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städtischer Zuschuss |
|||
reduzierter Anteil KP Ü3 |
1% |
4.783,09 € |
36,0% |
172.191,31 € |
63,0% |
301.334,80 € |
reduzierter Anteil KP U3 |
1% |
2.524,22 € |
55,96% |
141.255,46 € |
43,04% |
108.642,51 € |
Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
36,0% |
26.851,45 € |
63,0% |
46.990,03 € |
|
1% |
745,87 € |
|
|
|
|
gesamt |
|
22.043,84 € |
|
340.298,22 € |
|
456.967,34 € |
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Übertragung der Trägerschaft an den OBV bei Übernahme des vollen
Trägeranteils |
||||||
|
||||||
Anteil |
Träger |
Landeszuschuss |
Städtischer Zuschuss |
|||
voller Anteil KP Ü3 |
4% |
19.132,36 € |
38,5% |
184.149,04 € |
57,5% |
275.027,79 € |
voller Anteil KP U3 |
4% |
10.096,88 € |
58,46% |
147.566,02 € |
37,54% |
94.759,29 € |
voller Anteil Miete |
Gruppen-pauschale |
13.990,65 € |
38,5% |
28.716,13 € |
57,5% |
42.887,73 € |
|
4% |
2.983,50 € |
|
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|
gesamt |
|
46.203,39 € |
|
360.431,19 € |
|
412.674,81 € |
Da die Caritas lediglich angeboten hat einen Trägeranteil von 1%
dauerhaft zu übernehmen, ergibt sich für die Stadt gegenüber dem Angebot des
OBV eine jährliche Mehrbelastung von 44.292,53 €.
Das Angebot der Lebenshilfe würde zu einer jährlichen Mehrbelastung für
die Stadt von
12.079,78 €, gegenüber dem OBV führen.
Die seitens der Bewerber für die Kindertageseinrichtung vorgesehenen,
im erzieherischen Alltag handlungsleitenden pädagogischen Konzepte sind
·
bei der
Caritas die Reggio Pädagogik
·
bei der
Lebenshilfe das Montessori Prinzip und der situationsorientierte Ansatz
·
bei dem
OBV der situationsorientierte Ansatz, die offene Arbeit und das soziale
Training.
Alle spiegeln anerkannte pädagogische Grundorientierungen der Tageseinrichtung wider und sind als bedarfsgerechtes Angebot grundsätzlich gut geeignet. Erfahrungsgemäß werden diese Konzepte von den Eltern akzeptiert und angenommen.
Folgende mögliche Öffnungszeiten geben die Träger an:
- Caritas orientiert an ihrer Einrichtung in Krefeld
Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr - 17.00 Uhr,
Freitag 7.30 - 15.00 Uhr
- Lebenshilfe e.V. - Montag bis Freitag 7.30 Uhr -16.30 Uhr
- OBV e.V. - Montag bis Freitag
7.00 Uhr - 17.00 Uhr.
Auch wenn letztlich die Öffnungszeiten am konkreten Bedarf auszurichten
sind, kann festgestellt werden, dass der OBV e.V. den für die Eltern
flexibelsten Zeitrahmen bietet.
Der Erarbeitung einer Konzeption in Abstimmung mit dem Verein für
Tagesmütter und einer Kooperation mit der Großtagespflegestelle im Betrieb
stehen alle Interessenten offen gegenüber.
Der OBV e.V. und die Lebenshilfe formulieren darüber hinaus konkrete Synergien
und Kooperationsformen, die sich ggf. inhaltlich, organisatorisch und personell
ergeben könnten.
Auch wenn der OBV e.V. bisher keine Einrichtung im Elementarbereich
betrieben hat, verfügt er über große Erfahrungen im Betreuungsbereich. Seit dem
Schuljahr 2004/05 ist er Träger des Offenen Ganztags und der verlässlichen
Grundschule. Im Schuljahr 2013/14 wird der Verein an 9 Grundschulen rd. 950 Kinder
im Bereich OGS und rd. 460 Kinder im Bereich VGS betreuen. Der Träger, der
mittlerweile mehr als 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, war in
der gesamten Laufzeit des Vertragsverhältnisses sowohl im Verhältnis zum
Schulträger als auch den Schulen stets ein verlässlicher und kompetenter
Partner. Die im Landesvergleich deutlich höhere Nachfrage an außerschulischen
Angeboten ist nicht zuletzt auch der Tatsache geschuldet, dass das päd. Angebot
des
OBV e.V. von den Erziehungsberechtigten geschätzt wird.
Die gleichzeitige Übertragung der Trägerschaft für die
Kindertagestätte, die Großtagespflege und des Offenen Ganztags der größten
Grundschule in Meerbusch mit 220 Betreuungsplätzen im Schuljahr 2013/14 bietet
ideale Möglichkeiten der weiteren Vernetzung der unterschiedlichen
Betreuungsangebote und im Übergang von Elementarbereich zum Primarbereich, der
gemeinsam mit der Martinusgrundschule gestaltet werden kann.
Unter Berücksichtigung und in Abwägung aller Aspekte, schlägt die
Verwaltung vor, dem Osterather Betreuungsverein e.V. die Trägerschaft für die
Kindertageseinrichtung Kaustinenweg als Träger zu übertragen.
Der Verein ist von der Verwaltung eingeladen, in der Sitzung die
Leitlinien sowie das päd. Konzept der Einrichtung
vorzustellen.
Sollte es vom Ausschuss gewünscht sein, dass auch die anderen Bewerber ihr Konzept vorstellen, müsste eine Entscheidung zur Trägerschaft in die Sitzung am 19. September 2013 verschoben werden.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
siehe Sachverhalt
Alternativen:
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, die Trägerschaft der
5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am
Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp
a) dem Caritasverband für die Region Krefeld e.V.
oder
b) der
Lebenshilfe Neuss e.V.
zu übertragen.