Betreff
Einrichtung eines Jugendcafés
Vorlage
FB2/566/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt eine Absichtserklärung, in der sog. „Fluxus-Halle“ auf dem Gelände der „Alten Seilerei“ in Meerbusch-Osterath ein Jugendcafé einzurichten. Die Betriebsträgerschaft soll zunächst befristet für die Dauer von drei Jahren dem Osterather Betreuungsverein (OBV) in Kooperation mit der Musikszene Meerbusch übertragen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Osterather Betreuungsverein und der Musikszene Meerbusch bis zur Jugendhilfeausschusssitzung am 19. September 2013 das Konzept zu konkretisieren und die Kosten zu ermitteln.

 

 


Sachverhalt:

Der Jugendhilfeausschuss hatte in seiner Sitzung am 27. September 2011 die Einrichtung eines Jugendcafés in der Betriebsträgerschaft des Osterather Betreuungsvereins beschlossen. Räumlich untergebracht werden sollte das Jugendcafé im linken Teil des Gebäudes „Alter Güterbahnhof“ an der Ladestr. in Meerbusch-Osterath, welches unter Einbeziehung der Osterather Vereine und Pro Osterath umgebaut werden sollte. Dem Beschluss lag ein inhaltliches Konzept zugrunde, das unter Beteiligung der „Musikszene Meerbusch“ (vormals „Rock am Turm“), die wesentliche Teile des musisch-kulturellen Veranstaltungsprogramms, das sich insbesondere an die Altersgruppe der 13 – 17-järhigen richten soll, verantwortlich übernehmen sollten, erstellt worden war.

 

Für die Übernahme der Betriebsträgerschaft sollte dem Osterather Betreuungsverein ein Zuschuss von 120.000 € gezahlt werden. Dieser umfasste sowohl Personal-, Sach- und Programmkosten unter Berücksichtigung der zu erwartenden Einnahmen. Die Betriebskosten des Gebäudes „Alter Güterbahnhof“ einschl. Versicherungen sollten von der Stadt getragen werden.

 

Nachdem sich im Rahmen der Entwurfsplanung die ursprünglich veranschlagten Kosten von 437.000 €  auf 835.000 € erhöht hatten, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12. September 2012 beschlossen, das Projekt im Gebäude „Alter Güterbahnhof“ nicht weiterzuverfolgen. Eine Realisierung des inhaltlichen Konzeptes im Gebäude des Pappkartons hätte Investitionskosten von rd. 455.000 € erforderlich gemacht, zudem wäre eine Nutzung der Räumlichkeiten aufgrund einzuhaltender Lärmschutzbedingungen über 22.00 Uhr hinaus nicht möglich, so dass sich der Ausschuss auch gegen diese Variante entschieden hat. 

 

Gleichwohl bestand im Ausschuss Einigkeit, an der Idee der Errichtung eines Jugendcafés  festzuhalten, um damit den geänderten Freizeitbedingungen durch zunehmenden Ganztagsschulbetrieb und geänderten Interessen von Jugendlichen an Angeboten der offenen Jugendarbeit Rechnung zu tragen. Denn sowohl im Rahmen der Sozialraumrecherche der Fachhochschule Düsseldorf, als auch in Gesprächsrunden mit Jugendlichen wurde immer wieder deutlich, dass sich die jungen Menschen i.d.R. nicht mehr durch traditionelle Jugendheime angesprochen fühlen, sondern einen Event-/Treffpunkt wünschen, der ihnen die Freiheit bietet, kommen und gehen zu können, wann sie wollen und an dem sie ihre „Ruhe“ haben. Sie wünschen sich einen Raum, in dem spezielle Events, Partys für sie stattfinden können. Durch spezielle kulturelle Angebote, ein zeitgemäßes Ambiente, ein jugendgerechtes Getränke- und Speisenangebot, wollen  Jugendliche angesprochen werden.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, weiterhin nach einem Objekt zu suchen, das sowohl vom räumlichen Angebot her geeignet ist, eine den Interessen von Jugendlichen entsprechende Programmatik im Bereich Event und Gastronomie umzusetzen. Weiterhin sollte die Einrichtung von jungen Menschen mit Behinderungen aufgesucht werden können, gut erreichbar für Jugendliche aus allen Ortsteilen aus Meerbusch sein, den Betrieb an Wochenenden auch über 22.00 Uhr ermöglichen und eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen bieten.

 

Ein mögliches Objekt, welches die genannten Bedingungen erfüllt, ist die Fluxus-Halle auf dem Betriebsareal der „Alten Seilerei“ auf dem Stössel-Gelände (Haus Nr. 9). Die Halle wird seit einiger Zeit zur Anmietung angeboten. 

 

Das Gebäude mit einer Gesamtfläche von ca. 650 qm besteht aus einem Eingangsbereich mit ca. 80 qm, der Eventhalle mit ca. 250 qm, einem ca. 110 qm Bistrobereich mit eingebauter Theke, Kühlung und Zapfanlage, Hängeschränken und einem dahinterliegenden Lagerraum mit Kühlbereich, sowie im 1. OG aus einer 120 qm Empore mit Büro. Im Kellergeschoss stehen auf ca. 90 qm ein Künstlerumkleideraum, ein Proberaum und der Toilettenbereich zu Verfügung. Ein Behinderten WC ist im EG vorhanden.

 

Sowohl der Bistrobereich, als auch der Veranstaltungssaal sind für das Konzept des Jugendcafés gut geeignet. Insbesondere die großzügige Veranstaltungshalle, die lt. Auskunft des Vermieters für eine Personenzahl von 500 zugelassen ist, bietet Raum für größere Jugendevents wie z.B. große Konzerte oder Mottopartys. Junge regionale Bands und Musiker, die die verschiedensten Stilrichtungen vertreten, sowie der Nachwuchs könnten gefördert werden und ein breites und buntes Angebotsspektrum ermöglichen, mit dem unterschiedlichste Besucher angesprochen werden können. Es könnte z.B. auch eine offene Bühne entstehen, die jedem jungen Menschen Gelegenheit bietet, seine Kunst zu präsentieren. Lesungen junger Autoren, Ausstellungen, Tanz, Poetry-Slam oder auch Filme könnten das Angebot des Jugendcafés abrunden.

 

Das kreative Potenzial der Jugendlichen kann in Form von Malerei, Graffiti, Theater oder Kabarett gefördert werden, denn Ziel ist es, dass Jugendliche nicht nur Angebote konsumieren können, sondern auch selber aktiv werden.

 

Außerdem bestünde die Möglichkeit einen Raum als Bandproberaum zur Verfügung zu stellen.

 

Das Gebäude ist für Jugendliche aus allen Ortsteilen gut erreichbar, durch fehlende Nachbarbebauung ist auch ein Betrieb nach 22.00 Uhr möglich; es verfügt zudem über eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen. Der große Veranstaltungsraum würde auch die Möglichkeit einzelner Vereinsnutzung gegen Leistung einer entsprechenden Nutzungsentschädigung bieten.

 

In einer Begehung unter Beteiligung politischer Vertreter wurde der positive Eindruck bestätigt .

 

Der Verwaltung liegt ein schriftliches Mietangebot vor, welches Konditionen für eine Anmietung für zunächst 3 Jahre mit der Möglichkeit der Verlängerung vorsieht. Die Mietkosten sind aus Sicht der Verwaltung günstig. Durch die auf 3 Jahre befristete Anmietung wäre einerseits ausreichende Zeit gegeben, um das Jugendcafé zu etablieren und auf etwaige veränderte Bedürfnisse der Jugendlichen zuzuschneiden, andererseits würde sich die Stadt zunächst nicht langfristig binden.

 

Sowohl der Osterather Betreuungsverein als Betriebsträger, als auch die Musikszene Meerbusch haben sich gegenüber dem Jugendamt grundsätzlich bereiterklärt, ein Jugendcafé in der Fluxushalle, bei entsprechender Bezuschussung durch die Stadt, zu betreiben. Als Betreiber wäre der Osterather Betreuungsvereins bereit, selbst die Anmietung und Herrichtung der Räumlichkeiten zu übernehmen.

 

Nach derzeitigem Stand belaufen sich die Kosten für die Betriebsführung durch den OBV, die Beschäftigung des ständigen pädagogischen und bedarfsgerechten gastronomischen Personals, Veranstaltungstechniker, zusätzliches Servicepersonal bei Veranstaltungen, Securtiykräfte bei Veranstaltungen, Reinigung des Gebäudes, Lizensgebühren, der Programmatik, Miete und Nebenkosten etc. auf insgesamt 160.000 €.

 

Als Einnahme sind dabei Erlöse durch den Verkauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen und der Getränkeumsatz berücksichtigt. Nutzungsentgelte durch eine Vereinsnutzung würden im Rahmen der Endabrechnung berücksichtigt.

 

Im Rahmen der Neujustierung der Jugendarbeit war die Verwaltung seinerzeit beauftragt worden, gemeinsam mit den Trägern verträgliche Umschichtungen im Kinder- und Jugendförderplan vorzunehmen, um die Idee eines Jugendcafés realisieren zu können.

 

Durch Wegfall der Bezuschussung von JIM sind im Jugendetat 21.250 € jährlich eingespart worden, hinzukamen rd. 17.000 € Betriebskosten. Des weiteren wurde in Gesprächen mit der kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer einvernehmlich die Bezuschussung der Einrichtung St. Pankratius Bösinghoven und des Sky Clubs in Osterath aufgegeben; hierdurch entfallen jährlich rund 75.000 €.  

 

Insgesamt ist der städt. Haushalt hierdurch um 113.000 € entlastet worden, im Bereich der offenen Jugendarbeit sind die Ist-Ausgaben 2009 gegenüber dem Ansatz 2013 um 96.400 € gesunken.

 

Der GPA Bericht 2011 weist für das  Bezugsjahr 2008 für Meerbusch einen Betrag von 15,54 € /je Einwohner für die Produktgruppe Kinder- und Jugendarbeit gegenüber einem Mittelwert im interkommunalen Vergleich von 17,86 €  aus. Der seinerzeitige Wert für Meerbusch inkludierte die vorgenannte Bezuschussung der Einrichtung „Sky Club“, St. Pankratius Bösinghoven und JIM e.V.

 

 

Mit den im Sachkonto 5318100 „Zuschüsse offene Kinder- und Jugendarbeit“ ausgewiesenen Mitteln von 313.000 € im Haushaltsjahr 2013 und den für Jugendkultur im Kulturetat Produkt 040.010.010, Zuschüsse an Vereine - ausgewiesenen 4.480 € sind die Ansätze im Jahre 2013 in Meerbusch vergleichsweise niedrig. Die Stadt Kaarst gibt beispielsweise für die Bezuschussung von Betriebs-u. Personalkosten der Offenen Jugendarbeit 2013 lt. Haushaltsplan 517.530 € aus.

 

 

Für die Inneneinrichtung sowie die erstmalige Ausstattung mit Küchenutensilien, Geschirr, Gläsern, Dekoration etc. wird voraussichtlich ein Betrag von ca. 30.000 € benötigt, die Kosten für eine Beleuchtung/Beschallungsanlage betragen ca. 12.000 € - 13.000 € auch abhängig davon, welche Geräte aus dem Pappkarton weiter genutzt werden können.

 

Ein Betrag von knapp 30.000 € ist bereits durch Spendenmittel eingeworben und könnte für notwendige Beschaffungen verwendet werden. Natürlich wird die Verwaltung sich weiter bemühen, zusätzliche Spenden zu akquirieren.

 

Die Anmietung durch den OBV könnte zum 1.11.2013 erfolgen, wobei der Vermieter bereit wäre, das Objekt für den Monat November mietfrei zu überlassen, der Betrieb könnte zum 1.12.2013 beginnen.

 

Im Haushalt 2013 stehen im Produkt 060.020.010 Kinder- und Jugendsozialarbeit Mittel in Höhe von 20.000 € aus dem zunächst vorgesehenen mobilen musisch-kulturelle (Ersatz)-programm sowie 12.000 € Projektmittel als ungebundene Mittel zur Verfügung.

Im Kulturetat - Produkt 040.010.010, Zuschüsse an Vereine - sind darüber hinaus im 4.480 € für Jugendkulturarbeit veranschlagt.

 

 

Vor der weiteren Konkretisierung der Planungen zur Realisierung des Jugendcafés durch den ehrenamtlichen Vorstand des Osterather Betreuungsvereins und der Musikszene Meerbusch sollte ein politisches Votum erfolgen, ob die Bereitschaft besteht, in der Fluxushalle mit Betriebsführung durch den OBV, ein Jugendcafé einzurichten. 

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Bei einer Betriebsaufnahme zum 1.12.2013 würde der an den OBV e.V. zu zahlende Zuschuss 13.333 € betragen. Diese Mittel stehen im Haushalt 2013 bei Sachkonto 5318100 „Zuschüsse offene Kinder- und Jugendarbeit“ bereit.

 

Für das Haushaltsjahr 2014 sowie im Finanzplanungszeitraum müsste der Haushaltsansatz für das Sachkonto 5318100 „Zuschüsse offene Kinder- und Jugendarbeit“ von 313.000 € im Haushaltsjahr 2013 um 128.000 € auf 441.000 € angehoben werden. (Nachrichtlich das Ist-Ergebnis 2011 betrug 384.000 €, der Ansatz 2012 betrug 454.000 €).

 


Alternativen:

Die Errichtung eines Jugendcafes in der sog. „Fluxus-Halle“ auf dem Gelände der „Alten Seilerei“ in Meerbusch-Osterath wird nicht weiterverfolgt.