Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 164 B, Meerbusch‑Lank-Latum, Krahnengasse/Kaldenberg im Bereich
Krahnengasse 21-23, als Satzung gemäß
§ 10 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) in
Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein‑Westfalen
vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666/SGV.NRW. 2023),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. April 2013
(GV.NRW. S. 194).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung umfasst Teile der Flurstücke 151 und 152 der Flur 3 der Gemarkung
Latum und ist im Übersichtsplan
gekennzeichnet.
Gleichzeitig wird die Entwurfsbegründung als Entscheidungsbegründung
gemäß § 9 (8) BauGB beschlossen.
Mit dem Inkrafttreten dieses Änderungsplanes treten die entgegenstehenden
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 164 B außer Kraft.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 13. März 2013 dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164 B auf Grundlage des eingereichten Bebauungsvorschlages grundsätzlich zugestimmt.
Der Antragsteller hat daraufhin den Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung erarbeiten lassen. Die Einzelheiten des Entwurfs werden in der Sitzung vorgestellt.
Bereits mit Antragstellung wurden Einverständniserklärungen des an der Planänderung zu beteiligenden Personenkreises vorgelegt, so dass eine Offenlage oder eine eingeschränkte Beteiligung seitens der Stadt entfallen konnte und der Planentwurf als Satzung beschlossen werden kann.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
keine