Betreff
Kooperation mit dem Rhein-Kreis Neuss im Bereich der Förderschulen Lernen, öffentlich-rechtliche Vereinbarung
Vorlage
FB3/560/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport empfiehlt dem Rat, der beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Rhein-Kreis Neuss zuzustimmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Meerbusch hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2013 beschlossen, die städtische Raphael-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen gem. § 81 Schulgesetz NRW mit Ablauf des 31. Juli 2013 aufzulösen. Die derzeitigen Schüler der Primarstufe der städtischen
Raphael-Schule sollten die Möglichkeit erhalten, nach Auflösung der Schule den gemeinsamen Unterricht an einer Meerbuscher Grundschule zu besuchen, die Schüler der Sekundarschule sollen zur Martinus-Schule in Kaarst wechseln, die zum Schuljahr 2013/14 in die Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss übergehen soll. Vorbehaltlich der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Bezirksregierung Düsseldorf als obere Schulaufsichtsbehörde wurde gem. § 80 (2) Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung aus Gründen des besonderen öffentlichen Interesses die sofortige Vollziehung angeordnet.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, die erforderliche Genehmigung der Schulaufsicht gem. § 81 (3) Schulgesetz NRW zu beantragen. Diese wurde von der Verwaltung am 18. Januar 2013 beantragt, vom Schulamt für den Rhein-Kreis Neuss mit Bericht vom 29. Januar 2013 befürwortet und mit Verfügung der Bezirksregierung vom  26. März 2013 erteilt.

 

Zur Übernahme der Trägerschaft für die Martinus-Schule in Kaarst und zum Übergang des Vermögens / Eigentums an Sachmitteln ist nunmehr eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Beteiligten zu schließen.

 

 

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss, dem Schulverband Kaarst-Korschenbroich, der Stadt Korschenbroich, der Stadt Kaarst und der Stadt Meerbusch trifft in Bezug auf die Beteiligung der Stadt Meerbusch insbesondere Regelungen zu folgenden Punkten:

 

- Eintritt des Rhein-Kreises Neuss in den Vertrag über die Schülerbeförderung,

- vorrangige Aufnahme von Schülern der zum 31. Juli 2013 aufgelösten städtischen Raphael-Schule,

- Übergabe der Sachausstattung der Raphael-Schule zum weiteren Betrieb der Martinusschule.

 

Der Entwurf der Vereinbarung wurde in verschiedenen, intensiven Gesprächen zwischen den Städten Korschenbroich, Meerbusch, Kaarst, dem Rhein-Kreis Neuss und der Schulleitung erarbeitet. Die Wünsche der Schulkonferenz der städtischen Raphael-Schule in Bezug auf die Übergabe der Sachausstattung wurden einbezogen. Der Entwurf der Vereinbarung findet auf der Verwaltungsebene die Zustimmung der Beteiligten. Ein wesentliches Ziel ist es, dass es für die Schüler der städtischen
Raphael-Schule und auch der Martinusschule (Kaarst) zu möglichst wenig spürbaren Veränderungen aufgrund des Trägerwechsels kommt.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wird in die Verpflichtungen aus dem Vertrag über den Schülerspezialverkehr mit der Firma Taeter bezogen auf die derzeitige Linie zur städtischen Raphael-Schule eintreten. Deshalb wird der Schülerspezialverkehr auch zukünftig vom selben Unternehmen wie bisher erbracht.

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss sowie die Zweckverbandsversammlung des Schulverbandes Kaarst-Korschenbroich sowie der Rat der Stadt Kaarst und der Rat der Stadt Korschenbroich haben der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung inzwischen zugestimmt.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Übertragung der Sachausstattung der derzeitigen städtischen Raphael-Schule an den Rhein-Kreis Neuss gem. § 90 (3) Gemeindeordnung NRW. Sie werden dort verwandt, um auch den Unterricht von Meerbuscher Schülern weiterhin sicherzustellen.

 

Als Aufwandspositionen entfallen Schülerfahrtkosten mit jährlich rd. 58.000 €, Lernmittel und
Ergänzung der Einrichtung rd. 11.000 € und Anteil oGS rd. 30.000 €, des Weiteren Kosten für Versicherung, Betriebskosten und Kosten der baulichen Unterhaltung von rd. 83.500 €. Damit führt der gemeinsame Betrieb der Förderschule in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss nicht nur zur Sicherstellung der Beschulung von Schülern mit Förderbedarf, sondern auch zu einer Haushaltsentlastung von jährlich rd. 182.500 €.

 


Alternativen:

Keine.