Betreff
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 17, Meerbusch-Lank-Latum, Gonellastraße "Löwenburg"
Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Vorlage
FB4/556/2013
Art
Beschlussvorlage

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, MeerbuschLank-Latum, Gonellastraße „Löwenburg“ einschließlich der Entwurfsbegründung und Gutachten (Schalltechnisches Gutachten, artenschutzrechtliche Prüfung) gemäß § 13 (2) Baugesetzbuch -BauGB- in Verbindung mit § 3 (2) BauGB vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich auszulegen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

 

 

Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.

Sachverhalt:

Das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und der Abstimmung mit der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte im Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 5. Februar 2013.

Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen Entwurfsauslegung.

 

 

In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter