Beschluss der öffentlichen Entwurfsauslegung gem. § 13 (2) BauGB i. V. m. § 3 (2) BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, den Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17, Meerbusch‑Lank-Latum,
Gonellastraße „Löwenburg“ einschließlich der Entwurfsbegründung und Gutachten
(Schalltechnisches Gutachten, artenschutzrechtliche Prüfung) gemäß
§ 13 (2) Baugesetzbuch -BauGB- in Verbindung mit
§ 3 (2) BauGB vom 23. September 2004
(BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung öffentlich
auszulegen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke
486 und 28 (teilweise), beide Flur 3 der Gemarkung Lank und ist im
Übersichtsplan gekennzeichnet.
Eine Umweltprüfung ist nicht erforderlich.
Sachverhalt:
Das Ergebnis
der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der
Beteiligung der Behörden gemäß § 4 (1) BauGB und der Abstimmung
mit der Nachbargemeinden gemäß § 2 (2) BauGB erfolgte im
Ausschuss für Planung und Liegenschaften am 5. Februar 2013.
Als nächster Verfahrensschritt ist der Beschluss
zur öffentlichen Auslegung erforderlich. Die Behördenbeteiligung nach
§ 4 (2) BauGB erfolgt gemäß
§ 13 (2) Nr. 3 BauGB zusammen mit der öffentlichen
Entwurfsauslegung.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer
Beigeordneter