Beschlussvorschlag:
Der
Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXVIII. Änderungssatzung
zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen und
die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2010 in den Jahren 2012 und
2013 auszugleichen.
Die beigefügte Gebührenkalkulation 2012 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.
Sachverhalt:
Die Höhe der
Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung
des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das
kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.
Die Abfallentsorgungsgebühren können für das Jahr
2012 gesenkt werden.
Nach der
Gebührenkalkulation ergeben sich für
die Restabfallbehälter folgende Änderungen:
·
80-Liter-Restabfallbehälter:
Senkung um 9 € auf 105
€ pro Jahr,
·
120-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 14 € auf 152 € pro
Jahr,
·
240-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 28 € auf 294 € pro
Jahr,
·
1.100-Liter-Restabfallbehälter: Senkung um 131 € auf 1.368 € pro
Jahr,
·
mit
wöchentlicher Leerung: Senkung
um 264 € auf 2.720 € pro Jahr,
·
mit
2x wöchentl. Leerung: Senkung
um 527 € auf 5.426 € pro Jahr.
In der
Gebührenkalkulation 2012 sind Gesamtkosten von 4.577.000 € berücksichtigt. Die
wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren
an Rhein-Kreis Neuss) mit 67,4 %, die Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,7 % und
die Innere Verrechnung (städt. Kosten) mit 7 %.
Der Vergleich
der Gebührenkalkulation 2012 (Anlage B) mit 2011 zeigt folgende wesentliche
Veränderung:
·
Minderkosten Beseitigung- und Verwertung:
Mit Schreiben
vom 26.09.2011 hat der Rhein-Kreis Neuss für 2012 eine Gebührenerhöhung für Restabfall
und Sperrgut von 174,94 €/t auf 177,90 €/t angekündigt. Diese soll in der
Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft am 03.11.2011 erläutert und
mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt werden. Da aber
aufgrund des zurückgehenden Abfallaufkommens mit geringeren Mengen (Restabfall
- 300 t, Bioabfall - 350 t, Grünabfall - 200 t) kalkuliert werden muss, wirkt
sich die Gebührenerhöhung nicht aus und es ist gegenüber 2011 mit Einsparungen
von 67.834 € zu rechnen.
Der Kreis führt
derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Verwertung des Altpapiers durch, das
ihm von den kreisangehörigen Kommunen überlassen wird. Er rechnet mit einer
deutlichen Verbesserung der Konditionen gegenüber den bisherigen Verträgen und
hat für 2012 die Auszahlung von Vergütungen für Altpapier in Aussicht gestellt.
Nähere Informationen zu den möglichen Konditionen sollen den anliefernden
Kommunen (Altpapiermenge aus Depotcontainern in Meerbusch 2010: 2.773 t)
ebenfalls am 03.11.2011 mitgeteilt werden.
Die Verwaltung
wird in der Sitzung berichten.
Die
Abfallgebühren des Kreises sollen vom Planungs- und Umweltausschuss erst am
29.11.2011 und vom Kreistag erst am 21.12.2011 beschlossen werden. Da die
Altpapiererlöse zurzeit nicht abzuschätzen sind, wird vorgeschlagen, sie nicht
in der Gebührenkalkulation 2012 zu berücksichtigen. Die dadurch zu erwartenden
Überschüsse bei der Betriebskostenabrechnung 2012 können in die
Gebührenkalkulationen 2014 und/oder 2015 einfließen. Dies könnte dazu
beitragen, dass die Restabfallgebühr weiter auf dem vorgeschlagenen niedrigen
Niveau gehalten werden kann.
Die
Betriebskostenabrechnung 2010 (Anlage C) ergab eine positives Betriebsergebnis
von + 483.888,90 €.
Wesentliche Faktoren waren:
·
Bei
den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen
- 38.953,52 € eingespart.
·
Der
Rhein-Kreis Neuss hatte für das Jahr 2010 eine Erhöhung der
Abfallentsorgungsgebühren angekündigt. Diese wurde aber nach Beschluss der
Gebührenkalkulation 2010 wieder zurück genommen. Deshalb und durch
zurückgegangene Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der tatsächlich
gezahlten Gebühren um -368.997,03 €.
·
Die
der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11
Baubetriebshof konnten um - 39.452,20 € reduziert werden.
Nach § 6 Abs. 2
Kommunalabgabengesetz NRW muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten
drei Jahre, also spätestens 2013, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2010
soll so auf die Gebührenkalkulationen 2012 und 2013 verteilt werden, damit es
auch in 2013 zu keiner Gebührenerhöhung kommt. Dazu sollen 162.506,82 € in die
Gebührenkalkulation 2012 und 321.382,08 € in die Gebührenkalkulation 2013
einfließen.
Die
Betriebskostenabrechnung 2010 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.
Im Vergleich
der Abfallgebühren 2011 mit den Nachbarkommunen ergeben sich folgende
Unterschiede am Beispiel eines 120 l Restabfallbehälters (14-tägige Leerung,
incl. Bioabfallgefäß):
·
Meerbusch 166,00
€
·
Kaarst 177,73
€
·
Neuss 179,01
€
·
Dormagen 186,36
€
·
Willich 213,50
€
Allerdings ist
zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene
Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und
Grünbündelsammlungen, zusätzliche Serviceleistungen wie Annahme von Abfällen an
Wertstoffhöfen beinhalten und deshalb nur bedingt vergleichbar sind.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
keine
Alternativen:
keine