Betreff
XXVIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren
Vorlage
FB1/155/2011
Aktenzeichen
1.70.15.02
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die XXVIII. Änderungssatzung zur Satzung über die Abfallentsorgungsgebühren (Anlage A) zu beschließen und die Überdeckung aus der Betriebskostenabrechnung 2010 in den Jahren 2012 und 2013 auszugleichen.

Die beigefügte Gebührenkalkulation 2012 (Anlage B) wird Gegenstand dieses Beschlusses.

 


Sachverhalt:

Die Höhe der Abfallentsorgungsgebühren ist jährlich auf der Grundlage der Betriebskostenabrechnung des abgelaufenen Jahres, der Erkenntnisse des laufenden Jahres und den für das kommende Jahr erwarteten Aufwand und Ertrag zu kalkulieren.

Die Abfallentsorgungsgebühren können für das Jahr 2012 gesenkt werden.

Nach der Gebührenkalkulation ergeben sich für die Restabfallbehälter folgende Änderungen:

·         80-Liter-Restabfallbehälter:                     Senkung um 9 € auf 105 € pro Jahr,

·         120-Liter-Restabfallbehälter:                   Senkung um 14 € auf 152 € pro Jahr,

·         240-Liter-Restabfallbehälter:                   Senkung um 28 € auf 294 € pro Jahr,

·         1.100-Liter-Restabfallbehälter:                Senkung um 131 € auf 1.368 € pro Jahr,

·         mit wöchentlicher Leerung:                     Senkung um 264 € auf 2.720 € pro Jahr,

·         mit 2x wöchentl. Leerung:                       Senkung um 527 € auf 5.426 € pro Jahr.

In der Gebührenkalkulation 2012 sind Gesamtkosten von 4.577.000 € berücksichtigt. Die wesentlichen Kostenarten sind die Beseitigungs- u. Verwertungskosten (Gebühren an Rhein-Kreis Neuss) mit 67,4 %, die Fuhrleistungen (Entsorger) mit 19,7 % und die Innere Verrechnung (städt. Kosten) mit 7 %.

 

 

 

Der Vergleich der Gebührenkalkulation 2012 (Anlage B) mit 2011 zeigt folgende wesentliche Veränderung:

·         Minderkosten Beseitigung- und Verwertung:

Mit Schreiben vom 26.09.2011 hat der Rhein-Kreis Neuss für 2012 eine Gebührenerhöhung für Restabfall und Sperrgut von 174,94 €/t auf 177,90 €/t angekündigt. Diese soll in der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft am 03.11.2011 erläutert und mit den Vertretern der kreisangehörigen Kommunen abgestimmt werden. Da aber aufgrund des zurückgehenden Abfallaufkommens mit geringeren Mengen (Restabfall - 300 t, Bioabfall - 350 t, Grünabfall - 200 t) kalkuliert werden muss, wirkt sich die Gebührenerhöhung nicht aus und es ist gegenüber 2011 mit Einsparungen von 67.834 € zu rechnen.

Der Kreis führt derzeit eine europaweite Ausschreibung zur Verwertung des Altpapiers durch, das ihm von den kreisangehörigen Kommunen überlassen wird. Er rechnet mit einer deutlichen Verbesserung der Konditionen gegenüber den bisherigen Verträgen und hat für 2012 die Auszahlung von Vergütungen für Altpapier in Aussicht gestellt. Nähere Informationen zu den möglichen Konditionen sollen den anliefernden Kommunen (Altpapiermenge aus Depotcontainern in Meerbusch 2010: 2.773 t) ebenfalls am 03.11.2011 mitgeteilt werden.

Die Verwaltung wird in der Sitzung berichten.

Die Abfallgebühren des Kreises sollen vom Planungs- und Umweltausschuss erst am 29.11.2011 und vom Kreistag erst am 21.12.2011 beschlossen werden. Da die Altpapiererlöse zurzeit nicht abzuschätzen sind, wird vorgeschlagen, sie nicht in der Gebührenkalkulation 2012 zu berücksichtigen. Die dadurch zu erwartenden Überschüsse bei der Betriebskostenabrechnung 2012 können in die Gebührenkalkulationen 2014 und/oder 2015 einfließen. Dies könnte dazu beitragen, dass die Restabfallgebühr weiter auf dem vorgeschlagenen niedrigen Niveau gehalten werden kann.

 

Die Betriebskostenabrechnung 2010 (Anlage C) ergab eine positives Betriebsergebnis von                 + 483.888,90 €. Wesentliche Faktoren waren:

·         Bei den Fuhrleistungen wurden durch den Rückgang der transportierten Abfallmengen

- 38.953,52 € eingespart.

·         Der Rhein-Kreis Neuss hatte für das Jahr 2010 eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren angekündigt. Diese wurde aber nach Beschluss der Gebührenkalkulation 2010 wieder zurück genommen. Deshalb und durch zurückgegangene Abfallmengen verringerte sich die Gesamtsumme der tatsächlich gezahlten Gebühren um -368.997,03 €.

·         Die der Abfallentsorgung in Rechnung gestellten Kosten des Servicebereichs 11 Baubetriebshof konnten um - 39.452,20 € reduziert werden.

Nach § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW muss eine Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre, also spätestens 2013, ausgeglichen werden. Die Überdeckung 2010 soll so auf die Gebührenkalkulationen 2012 und 2013 verteilt werden, damit es auch in 2013 zu keiner Gebührenerhöhung kommt. Dazu sollen 162.506,82 € in die Gebührenkalkulation 2012 und 321.382,08 € in die Gebührenkalkulation 2013 einfließen.

Die Betriebskostenabrechnung 2010 (Anlage C) liegt zur Kenntnisnahme bei.

 

 

 

Im Vergleich der Abfallgebühren 2011 mit den Nachbarkommunen ergeben sich folgende Unterschiede am Beispiel eines 120 l Restabfallbehälters (14-tägige Leerung, incl. Bioabfallgefäß):

·         Meerbusch                                               166,00 €

·         Kaarst                                                       177,73 €

·         Neuss                                                        179,01 €

·         Dormagen                                                186,36 €

·         Willich                                                       213,50 €

Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die vorgenannten Gebühren teilweise verschiedene Leistungen wie z.B. unterschiedliche Anzahl von Sperrgut- und Grünbündelsammlungen, zusätzliche Serviceleistungen wie Annahme von Abfällen an Wertstoffhöfen beinhalten und deshalb nur bedingt vergleichbar sind.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: keine

 


Alternativen:

keine