Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW zur Öffnung der Schranke im nordwestlichen Abschnitt des Bommershöfer Weges
Vorlage
FB4/001/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss des Rates verweist die Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW an den Ausschuss für Planung und Liegenschaften mit der Empfehlung, über die im Rahmen des Antrages vorgebrachten Anregung zu entscheiden.

 

 

Alternativen:

 

keine

 

 

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 12.04.2013 liegt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur dauerhaften Öffnung des Bommershöfer Weges vor.

Die Schranke für Kfz in Höhe des Altenheimes soll damit entfallen.

 

Die Unterbrechung des Bommershöfer Weges für Kfz ist Gegenstand des seit 22. Dezember 1990 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 211 B. Damit ist die sachliche Zuständigkeit des Ausschusses für Planung und Liegenschaften gegeben.

 

 

Finanzielle Auswirkung:

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

keine

 

gez.

 

 

Dieter  S p i n d l e r

Bürgermeister

Anlagenverzeichnis:

Antrag