Betreff
Antrag auf Rückbau der Schrankenanlage Bommershöfer Weg
Vorlage
FB4/181/2013
Art
Beschlussvorlage

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B unter Beachtung der Ergebnisse der zeitweisen Öffnung der Schranke im Zusammenhang mit dem Umbau der Hugo-Recken-Straße.

 

 

Alternative:

 

Empfehlung, zunächst das Ergebnis der Beratungen des Arbeitskreises abzuwarten, um danach die Entscheidung über eine Öffnung der Schranke und somit über die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 211 B zu treffen.

 

 

Sachverhalt:

 

Der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss hat als Beschwerdeausschuss den in Kopie beigefügten Antrag als Bürgeranregung nach § 24 GO NRW behandelt und am 16. Mai 2013 an den APL verwiesen.

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hat am 5. Februar 2013 die Erarbeitung eines Masterplanes Osterath beschlossen. Danach soll der Plan auch – u. a. auf Grund einer seinerzeitigen Bürgeranregung nach § 24 GO NRW – Vorschläge zur Öffnung oder Beibehaltung der Schranke auf dem Bommershöfer Weg aufzeigen.

 

Die Schranke im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 211 B ist als Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung „Busschleuse“ festgesetzt und kann somit nicht ohne ein Verfahren zur Änderung dieses Bebauungsplanes entfernt werden.

Würde im „Planwerk Osterath-Mitte“ zum „Baustein Verkehr“ eine Empfehlung des Arbeitskreises zur Aufhebung der Schranke ausgesprochen und würden APL und Rat der Stadt dem folgen wollen, wäre der Bebauungsplan Nr. 211 B im förmlichen Verfahren zu ändern.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Ausführung des Beschlusses entstehen Planungskosten.

 

 

 

In Vertretung

 

gez.

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter

 

 

Anlagenverzeichnis:

Antrag mit Anlagen