Beschlussvorschlag:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die VIII. Änderungssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) mit einer Erhöhung der Gebührentarife um
durchschnittlich 0,91 % bei einem Kostendeckungsgrad von ca. 80 % zu
beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt:
Für das Jahr
2012 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis des BAB des 1.
Halbjahres 2011 vorgenommen.
Es wird von
Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,41 Mio. € ausgegangen, die es unter
Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus
Vorjahren zu verteilen gilt.
Der Anteil
„Öffentliches Grün“ wurde in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011
mit ca. 20 % berechnet. Dieser Anteil bezieht sich nur auf diejenigen Kosten,
die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren Wegenetz
entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht
berücksichtigt.
Die
Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2010 ergab eine Überdeckung
i.H.v. 41.300,36 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre
auszugleichen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2010 soll im Jahr 2013 ausgeglichen
werden.
Bei
der aktuellen Gebührenkalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe
von 6 % zu Grunde gelegt.
Zur
Erreichung des für die städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades
in Höhe von ca. 80 % müssen die Friedhofsgebühren um durchschnittlich 0,91 %
angehoben werden. Die Überdeckung aus dem Jahr 2009 wurde bei der
Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Hälfte berücksichtigt (die andere
Hälfte der Überdeckung aus dem Jahr 2009 wurde im laufenden Jahr 2011
berücksichtigt).
Finanzierung:
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Alternativen:
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