Betreff
VIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung vom 05.12.2003, Hier: Änderung der Gebührentarife
Vorlage
SB11/152/2011
Aktenzeichen
06.67.40.02/03
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die VIII. Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung (Anlage 1) mit einer Erhöhung der Gebührentarife um durchschnittlich 0,91 % bei einem Kostendeckungsgrad von ca. 80 % zu beschließen. Die Gebührenkalkulation wird Bestandteil des Beschlusses.

 

 


Sachverhalt:

 

Für das Jahr 2012 wurde eine Neuberechnung der Friedhofsgebühren auf Basis des BAB des 1. Halbjahres 2011 vorgenommen.

 

Es wird von Gesamtkosten in Höhe von ca. 1,41 Mio. € ausgegangen, die es unter Berücksichtigung des Anteils „Öffentliches Grün“ und Über-/Unterdeckungen aus Vorjahren zu verteilen gilt.

 

Der Anteil „Öffentliches Grün“ wurde in der Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2011 mit ca. 20 % berechnet. Dieser Anteil bezieht sich nur auf diejenigen Kosten, die im Zusammenhang mit den Rahmenanlagen der Friedhöfe und deren Wegenetz entstehen. Bestattungsleistungen werden hierbei ausdrücklich nicht berücksichtigt.

 

Die Nachkalkulation der Friedhofsgebühren für das Jahr 2010 ergab eine Überdeckung i.H.v. 41.300,36 €. Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen. Die Überdeckung aus dem Jahr 2010 soll im Jahr 2013 ausgeglichen werden.

 

Bei der aktuellen Gebührenkalkulation wurde ein kalkulatorischer Zinssatz in Höhe von 6 % zu Grunde gelegt.

  

Zur Erreichung des für die städtischen Friedhöfe kalkulierten Kostendeckungsgrades in Höhe von ca. 80 % müssen die Friedhofsgebühren um durchschnittlich 0,91 % angehoben werden. Die Überdeckung aus dem Jahr 2009 wurde bei der Gebührenkalkulation für das Jahr 2012 zur Hälfte berücksichtigt (die andere Hälfte der Überdeckung aus dem Jahr 2009 wurde im laufenden Jahr 2011 berücksichtigt).

 

 

 


Finanzierung:

 

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Alternativen:

 

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