Betreff
Bauleitplanung der Stadt Düsseldorf, Flächennutzungsplanänderung Nr. 162 und Bebauungsplan Nr. 5078/029 - Hansaallee / Böhlerstraße -,
Stellungnahme der Stadt
Vorlage
FB4/538/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften des Rates der Stadt beschließt die nachfolgende Stellungnahme:

 

Stellungnahme der Stadt Meerbusch zur Flächennutzungsplanänderung Nr. 162 und zum Bebauungsplan Nr. 5078/029 – Hansaallee / Böhlerstraße –

 

Gegen die Bauleitplanung bestehen unter der Voraussetzung, dass die Verlängerung der Böhlerstraße nach Südwesten zur Neusser Straße in Meerbusch-Büderich und damit zur Anschlussstelle Meerbusch / Neuss der A 52 kurzfristig, spätestens aber bis zur Wirksamkeit bzw. zum Inkrafttreten der o. g. Bauleitpläne realisiert und dem Verkehr übergeben wird, keine grundsätzlichen Bedenken.

 

Der gesamte Inhalt, insbesondere die Festsetzungen der öffentlichen Verkehrsflächen und zu den zulässigen Schallemissionen, des seit 28. Juni 2006 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 271 der Stadt Meerbusch ist zu beachten.

Die Stadt Meerbusch ist bereit, den Bebauungsplan Nr. 271 in der Weise zu ändern, dass die unmittelbar westlich an den Bebauungsplan Nr. 5078/029 angrenzende Fläche (Flurstücke 96, 107, 108, 109 der Flur 28 der Gemarkung Büderich) von Gewerbegebiet (GE) in Allgemeines Wohngebiet (WA) ohne überbaubare Grundstücksfläche umgewandelt wird. Die seinerzeitige GE-Festsetzung resultierte aus der Anpassung an die damalige Düsseldorfer Bauleitplanung.

Die Stadt Meerbusch geht davon aus, dass der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 271 durch die Stadt Düsseldorf resp. durch ein von der Stadt Düsseldorf beauftragtes kompetentes Stadtplanungsbüro unterstützend erstellt wird.

 

Es ist ferner zu gewährleisten und gutachterlich nachzuweisen, dass das vorhandene „Areal Böhler“ (Böhler-Werksgelände) in seinen gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten durch die heranrückende Wohnbebauung in keiner Weise beeinträchtigt wird.

 


Sachverhalt:

 

Die Stadt Düsseldorf hat die Stadt Meerbusch mit Schreiben vom 02.04.2013 an ihrer Bauleitplanung beteiligt und zur „Äußerung“ aufgefordert. Pläne und die Begründung zum Vorentwurf der 162. FNP-Änderung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Gemäß § 5 (3a) der Zuständigkeitsordnung des Rates und seiner Ausschüsse entscheidet der Ausschuss für Planung und Liegenschaften über derartige Stellungnahmen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 



Alternativen:

 

Ablehnung der Meerbuscher Bebauungsplanänderung mit der Folge eines brachliegenden, nicht nutzbaren Geländestreifens