Beschlussvorschlag:
Der Haupt- Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss beschließt, das Ziel einer Spitzabrechnung der Betriebskosten für fremd genutzte Räume nicht weiter zu verfolgen und beauftragt die Verwaltung, in einer der nächsten Sitzungen eine Fortschreibung der Übersichtsliste mit Darstellung der durchschnittlichen Energiekosten vorzulegen.
Sachverhalt:
Im
Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2013 hat der HFWA in seiner Sitzung am
06.12.2012 beschlossen, eine Entgeltregelung für dauerhaft genutzte städtische
Räume zu erarbeiten. In Vorbereitung dieser Entgeltregelung hat die Verwaltung
daher zunächst die seinerzeit hierzu erstellte Übersichtsliste hinsichtlich der
heutigen Nutzungen und Nutzungsverhältnisse aktualisiert. Die überarbeitete
Zusammenstellung ist mit Stand vom 23.04.2013 als Anlage beigefügt.
Gemäß
Antrag der CDU-Fraktion / Bündnis 90/Die Grünen sollen sich die Entgelte auf dauerhaft
genutzte Räume beschränken. Sporthallen sollen hiervon nicht betroffen
sein. Ziel des Beschlusses ist es, die Betriebskosten abhängig vom
tatsächlichen Verbrauch zu ermitteln und zu erheben. Eine Raummiete soll nicht
berechnet werden.
Die
Erhebung von Betriebskosten für einzelne, von Dritten genutzten Räumen nach
tatsächlichem Verbrauch setzt voraus, dass Messeinrichtungen zur Erfassung
dieser Kosten installiert werden. Dies wird einen Aufwand bedeuten, der die
faktisch erwarteten Einnahmen bei Weitem übersteigen wird. Hierzu wurde
folgendes Beispiel durchgerechnet:
Verwaltungsgebäude
Dr.-Franz-Schütz-Platz
Nutzung eines Kellerraumes durch Rock am Turm
Der
Kellerraum wird als Bandproberaum genutzt. Es sind 2 Heizkörper vorhanden,
außerdem wird Strom für die Verstärker und die Beleuchtungsanlage benötigt. Zur
Verbrauchskostenerfassung ist daher die Installation eines zusätzlichen
Stromzählers in der Unterverteilung und innerhalb des Heizkreises die
Anbringung von rd. 45 Heizkörperverteilern notwendig, dies löst
Investitionskosten in Höhe von 660,-- € aus. Hinzu kommen Folgekosten wegen
Miete und Abrechnung der Messeinrichtungen von jährlich 550,-- €.
Die
durchschnittlichen Heiz- und Stromkosten für das Gebäude betragen 16.220,--
€/a. Unterstellt man einen gleichmäßigen Energieverbrauch für das Gebäude,
ergibt dies für den von Rock am Turm genutzten Kellerraum Heiz- und Stromkosten
von 494,-- €/a, d. h. die Messkosten sind höher als die zu erwartenden
Einnahmen. Hinzu kommt, dass Rock am Turm nur sporadisch den Raum nutzt und
insofern die gemessenen Kosten sich wahrscheinlich noch geringer einstellen
werden.
Ähnlich
wird es sich auch bei den anderen Fremdnutzungen verhalten. Die Hauptursache
liegt darin, dass die Aufwendungen zum Einbau der notwendigen
Ablesevorrichtungen ganz erheblich sind und auch hinsichtlich der Folgekosten
sehr hohe Beträge entstehen, die in keinem Verhältnis zu den zu erwartenden
Einnahmen stehen. Dies ist hauptsächlich darin begründet, dass anders als z. B.
in einem Mietwohnungsbau in städtischen Gebäuden jeweils nur einzelne
Räumlichkeiten fremd vergeben und insofern ein Großteil der zur Erfassung
notwendigen Kosten nicht weiter gegeben werden können. Eine Spitzabrechnung der
Betriebskosten ist somit aufgrund des krassen Missverhältnisses zwischen
Installationsaufwand und Folgekosten für Ablesung und Abrechnung der Verbräuche
sowie den daraus erwarteten Einnahmen nicht sinnvoll.
Betrachtet
man die beigefügte Übersichtstabelle im Detail, stellt man fest, dass bei den
meisten Nutzungen bereits einzelvertragliche Regelungen bestehen. Bei den als
Lagerräumen genutzten Kellerräumen fallen keine besonderen Betriebskosten an,
insofern sollten diese auch in der weiteren Betrachtung unberücksichtigt
bleiben.
Aus
Sicht der Verwaltung besteht somit allenfalls ein Regelungsbedarf für folgende
Objekte:
- Verwaltungsgebäude
Dr. Franz-Schütz-Platz; Kellerraum Rock am Turm
- Bürgerraum
im Feuerwehrgerätehaus Langster Straße
- Pastor-Jacobs-Schule;
Kellerraum Heimatkreis Lank
- Raphaelschule;
Räume Stadtsportverband
- Alte Schule
Nierst; Raum im Kellergeschoss
Es wird
daher verwaltungsseitig vorgeschlagen, die raumnutzenden Vereine und
Institutionen über eine Pauschalabrechnung anhand der genutzten
Quadratmeterflächen an den durchschnittlichen Energiekosten des jeweiligen
Gebäudes zu beteiligen.
Allerdings bleibt bei einer derartigen Vorgehensweise die Ungleichbehandlung zwischen den nutzenden Vereinen und Institutionen bestehen. Wie der Übersichtsliste zu entnehmen ist, beteiligen sich einige der betroffenen Nutzer durch die seinerzeit geschlossenen vertraglichen Vereinbarungen sowohl in Form von Mietzahlungen als auch durch Betriebskostenvorauszahlungen an den tatsächlichen Kosten. Sofern dem Verwaltungsvorschlag gefolgt wird, wäre es also zunächst sinnvoll, eine Fortschreibung der Übersichtstabelle dahingehend zu veranlassen, dass für die o.g. Fälle (Nr. 1 – 5) eine Berechnung der Betriebskostenpauschale erstellt wird, so dass eine Vergleichbarkeit mit den, gemäß bisherigen Verträgen, gezahlten Vorrausleistungen möglich wird.
Finanzielle
Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:
Zunächst keine Auswirkungen da noch
weitere Berechnungen erstellt werden müssen.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter