In
seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hatte der Kulturausschuss seinen Beschluss vom
02.September 2008 bekräftigt: „Der Kulturausschuss beauftragt einvernehmlich
die Verwaltung, Vorschläge zu machen, wie das Baudenkmal als Mahnmal gegen die
Gewaltherrschaft des Nationalismus dokumentiert werden kann.“ In diesen
konzeptionellen Vorschlag ist auch die Wandmalerei einzubeziehen.
Nach
Herstellung eines behindertengerechten Zugangs am Haupteingang hat Service
Immobilien Überlegungen angestellt, auch die Eingangstür für alle
Besuchergruppen zu optimieren. Dazu wurde die Schaffung eines Windfangs mit
einer automatischen Schiebetüranlage im Verlauf des platzseitig ersten
Deckenunterzuges zwischen den begrenzenden Foyerwänden konzipiert und mit dem
LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland erörtert. Das Fachamt widerspricht einer
raumbildenden Lösung im Foyer, die wandschlüssig auch die Fläche des Wandbildes
berührt. Das Fachamt verlangt, nach der Realisierung mehrerer Einzellösungen
am/im Gebäude, nun ein integriertes Konzept zu Bauunterhaltung, Instandhaltung
und nutzungsbedingten Eingriffen bzw. Änderungen an der Bausubstanz und
empfiehlt dabei auch den Umgang mit dem Wandbild zu entscheiden.
Der Empfehlung
des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland soll verwaltungsseitig gefolgt
werden um mit dem Fachamt einvernehmliche Benehmensherstellungen gem. § 21 (4)
DSchGNW zu ereichen.
Über den Fortgang wird berichtet.
In Vertretung
gez.
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter