Betreff
Meerbusch-Büderich, Verwaltungsgebäude Dr.-Franz-Schütz-Platz 1, Baudenkmal - ehemaliges Heim der Hitlerjugend -
Vorlage
FB4/069/2011
Aktenzeichen
4-63.UD
Art
Informationsvorlage

In seiner Sitzung am 24. Mai 2011 hatte der Kulturausschuss seinen Beschluss vom 02.September 2008 bekräftigt: „Der Kulturausschuss beauftragt einvernehmlich die Verwaltung, Vorschläge zu machen, wie das Baudenkmal als Mahnmal gegen die Gewaltherrschaft des Nationalismus dokumentiert werden kann.“ In diesen konzeptionellen Vorschlag ist auch die Wandmalerei einzubeziehen. 

 

Nach Herstellung eines behindertengerechten Zugangs am Haupteingang hat Service Immobilien Überlegungen angestellt, auch die Eingangstür für alle Besuchergruppen zu optimieren. Dazu wurde die Schaffung eines Windfangs mit einer automatischen Schiebetüranlage im Verlauf des platzseitig ersten Deckenunterzuges zwischen den begrenzenden Foyerwänden konzipiert und mit dem LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland erörtert. Das Fachamt widerspricht einer raumbildenden Lösung im Foyer, die wandschlüssig auch die Fläche des Wandbildes berührt. Das Fachamt verlangt, nach der Realisierung mehrerer Einzellösungen am/im Gebäude, nun ein integriertes Konzept zu Bauunterhaltung, Instandhaltung und nutzungsbedingten Eingriffen bzw. Änderungen an der Bausubstanz und empfiehlt dabei auch den Umgang mit dem Wandbild zu entscheiden.

 

Der Empfehlung des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland soll verwaltungsseitig gefolgt werden um mit dem Fachamt einvernehmliche Benehmensherstellungen gem. § 21 (4) DSchGNW  zu ereichen.

 

Über den Fortgang wird berichtet.

 

 

 


In Vertretung

 

gez.

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter