Betreff
Hallenbad Meerbusch
Vorlage
SIM/532/2013
Aktenzeichen
Sim - 5.700
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

a)         Der Ausschuss für Schule und Sport hebt den bestehenden Sperrvermerk über € 86.000 unter dem Produkt 010.120.010 – Technisches Gebäudemanagement, Konto U01012005 zum Einbau einer Brandmeldeanlage und zum Einbau von brandschutztechnischen Abschottungen im Kellergeschoss des Bades auf.

 

b)         Der Ausschuss für Schule und Sport und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Meerbusch beauftragen die Verwaltung, zur dauerhaften Erhaltung des städt. Hallenbades, einen Sanierungsplan für den substanziellen Erhalt des Gebäudes zu erarbeiten. Hierbei soll der Planungsprozess so gestaltet werden, dass mit den Bauarbeiten zur Kernsanierung im Laufe des Jahres 2015 begonnen werden kann. Der Sanierungsplan soll neben der Zeitschiene auch die notwendigen politischen Beschlussschritte, den notwendigen Umfang und den Zeitpunkt der Beteiligung externer Planungsbüros, Fragen der zukünftigen steuerlichen Behandlung des Hallenbades, der Finanzierung und Vorschläge zur konzeptionellen Neuausrichtung (z.B. Einbau eines Kleinkinderbereiches,  Integration eines Fitnessbereiches, Berücksichtigung der bestehenden Fremdnutzungen physikalische Therapie/ Sauna und Frisör) des sanierten Bades darstellen. Das Ergebnis ist den Fachausschüssen bis zu den Haushaltsberatungen 2014 zur Entscheidung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Schule und Sport und der Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss haben sich zuletzt in einer gemeinsamen Sitzung am 20.09.2012 mit dem Thema „weitere Zukunft des Hallenbades in Meerbusch“ befasst. Auf die seinerzeitige, umfangreiche Sitzungsvorlage (TOP 1),  in der die verschiedenen Alternativen von der Badschließung bis zum Neubau dargelegt wurden, wird verwiesen. Eine Beschlussfassung ist jedoch damals nicht erfolgt. Dem Vorschlag der Verwaltung, jährlich € 250.000 in den Haushalt für unvorhergesehene Großreparaturen im Hallenbad bereitzustellen, wurde nicht gefolgt.

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2013 hat der Rat Haushaltsmittel in Höhe von € 160.000 für die Sanierung des seit einigen Jahren undichten und durchfeuchteten Daches der großen Schwimmhalle bereit gestellt. Diese unabdingbare Sanierungsmaßnahme ist inzwischen ausgeschrieben und submittiert. Mit den Sanierungsarbeiten soll in der 18. Kalenderwoche begonnen werden. Dabei ist geplant, zunächst die durchfeuchtete und marode Dacheindichtung einschl. Dämmstoff zu entsorgen und durch eine neue, fachgerecht aufgebaute Dämmung und Abdichtung zu ersetzen. Der Dachrand (Attika) wird zur Vermeidung von Wärmebrücken ebenfalls gedämmt. Die Dämmstoffstärke orientiert sich dabei an den Mindestvorgaben der Energieeinsparverordnung. Sollte es zu einer späteren Generalsanierung des Bades kommen, sind diese Arbeiten nicht verloren, vielmehr kann dann die neue Fassade des Bades gut an das schon sanierte Dach angeschlossen werden. Während der Abbrucharbeiten der alten Dacheindichtung wird das Bad komplett gesperrt. Die üblicherweise im Herbst jeden Jahres durchzuführende Grundreinigung soll dafür in diesem Jahr vorgezogen werden.


Gleichzeitig hat der Rat im Rahmen des Haushaltsbeschlusses einen Sperrvermerk bei Konto U01012005 in Höhe von € 86.000 angebracht. Hierunter sind der Einbau einer Brandmeldeanlage und der Einbau von brandschutztechnischen Abschottungen im Kellergeschoss des Bades geplant. Beide Maßnahmen dienen der sicherheitstechnischen Verbesserung des Bades und werden seitens der Feuerwehr, der Bauaufsicht und in einem bereits seit längerem vorliegenden sicherheitstechnischen Gutachten für das bestehende Bad dringend gefordert. Auch diese Maßnahmen sind bei einer später durchzuführenden Generalsanierung des Hallenbades nicht verloren sondern würden im Rahmen des Sanierungskonzeptes sowieso mit zu erledigen sein. Der Sperrvermerk ist daher aufzuheben.

 

Der bauliche Zustand des Meerbuscher Hallenbades hat sich im letzten halben Jahr nicht wesentlich verändert. Es bestehen aber nach wie vor aufgrund des Alters des Bades und des Zustandes der darin verbauten technischen Anlagen Ausfallrisiken für betriebstechnisch relevante Bauteile. Derzeit gelten insbesondere die Heizungsanlage, die Regelung und die Lüftungsanlage der großen Halle als gefährdet. Ein Ausfall einer oder mehrerer dieser Komponenten hätte die sofortige längere Schließung des Bades zur Folge. Da Haushaltsmittel für solche oder ähnliche Schadensfälle im derzeitigen Haushaltsplan nicht vorgesehen sind, ist in einem solchen Fall neben der notwendigen technischen Klärung zunächst auch die Finanzierungsfrage zu lösen. Wenn dieses Risiko ausgeschlossen werden soll, ist es unumgänglich, in den kommenden Jahren erhebliche Haushaltsmittel für eine Generalsanierung in den Haushalt einzustellen.

 

Rat und Verwaltung haben in gemeinsamen Bereisungen Ende Februar, Anfang März d.J. verschiedene Hallenbäder besichtigt um die Erkenntnisse aus den bisherigen, vorliegenden Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) an praktischen Beispielen zu verfestigen und einen Eindruck der verschiedenen Möglichkeiten zum dauerhaften Betrieb eines Hallenbades zu gewinnen. Die Bäder in Krefeld-Fischeln, Kerpen und Simmerath standen dabei für die Möglichkeit einer kostengünstigen Bauweise eines Neubaus (sogenanntes Smartbad). Das Bad in Erkelenz war ein Neubau in etwa in der Größe des Hallenbades Meerbusch. Beim Bad in Essen Nord-Ost handelte es sich um ein Beispiel für eine gelungene Generalsanierung. Dort gefiel insbesondere auch die Kombination des Badebereiches mit dem angegliederten Fitnessbereich, eine Lösung die sicher auch in Meerbusch sehr gut angenommen werden würde. Die für alle vorgenannten Bäder erarbeitete Übersichtstabelle mit Darstellung der wesentlichen Kennzahlen und Kenngrößen ist in der Anlage zur Information beigefügt. Bei der Bereisung wurde deutlich, dass diese Bäder in etwa gleich viel wie die Generalsanierung kosten. Allerdings ist das räumliche Angebot in diesen „günstigen“ Neubauten nicht vergleichbar mit der Raumqualität eines sanierten Bades aus den 60er-Jahren. Dies zeigte sich insbesondere an den sehr sparsam ausgeführten Umkleidebereichen und den ebenfalls sehr reduzierten Freiräumen der Beckenumgänge. Insofern ist die Verwaltung der Auffassung, dass ein solches Bad für Meerbusch keine echte Alternative gegenüber einem sanierten Hallenbad sein kann. Für einen Neubau in der Größenordnung des Meerbuscher Hallenbades bzw. auf der Basis des vom Ausschuss für Schule und Sport in seiner Sitzung am 18.04.2012 diskutierten Funktionsprogramms (Mehrzweckbecken 25 x 12,5 m, Sprungbucht 3,0 m, Lehrschwimmbecken 12,5 x 8 m und Planschbecken) wären schließlich noch einmal deutlich höhere Finanzmittel erforderlich, so dass diese Möglichkeit aus Sicht der Verwaltung auf absehbare Zeit ebenfalls nicht darstellbar ist.

 

Nachdem Politik und Verwaltung mehrfach die Angelegenheit beraten haben, insgesamt drei Gutachten erarbeitet und vorgelegt wurden, sollte nun zur Frage der Zukunft des Meerbuscher Hallenbades eine Grundsatzentscheidung getroffen werden. Die Verwaltung hat hierzu im Beschlussvorschlag einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

 

Die FDP-Fraktion hat mit Datum vom 11.03.2012 einen Dringlichkeitsantrag für die Sitzung des Ausschusses für Schule und Sport hinsichtlich der Frage der Notwendigkeit der Dachsanierung und der Durchführung weiterer Sanierungsmaßnahmen gestellt. Dieser wurde bereits in der Ausschusssitzung am 19.03.2013 mündlich beantwortet, die wesentlichen Punkte sind auch noch einmal in der obigen Sachverhaltsdarstellung erläutert.

 

Die FDP-Fraktion hat ferner mit Antrag 12.03.2013 gebeten die Betriebskennzahlen und die Betriebskosten des Hallenbades darzustellen. Diese sind aus der in der Anlage beigefügten Tabelle ersichtlich.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Aufhebung des Sperrvermerks unter Konto U01012005 in Höhe von € 86.000 für den Einbau einer Brandmeldeanlage und den Einbau brandschutztechnischer Abschottungen