Die
Übertragungsnetzbetreiber haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes
2013 am 3. März 2013 im Internet veröffentlicht.
www. netzentwicklungsplan.de
direkt: http://www.netzentwicklungsplan.de/content/konsultation-2013-0
Im Rahmen der Konsultation
haben die Stadt Meerbusch und alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 14. April
2013 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Nach dieser Konsultation
wird der Netzentwicklungsplan von den Übertragungsnetzbetreibern überarbeitet.
Nach der Überarbeitung wird der 2. Entwurf von der Netzagentur überprüft und
danach eine Konsultation des 2. Entwurfes durchgeführt. Im Rahmen dieser
Konsultation durch die Bundesnetzagentur gibt es erneut die Möglichkeit, eine
Stellungnahme abzugeben.
1. Inhalt des NEP 2013
Dieses
Verfahren überschneidet sich mit dem Verfahren zum Netzentwicklungsplan 2012,
das bereits im letzten Jahr in den Ausschüssen und im Rat behandelt wurde.
Der NEP 2013 bestätigt die Aktualität der Netzausbaumaßnahmen aus dem NEP 2012. „Das im NEP 2013 vorgeschlagene Netzkonzept ist konsistent mit dem im letzten Jahr vorgeschlagenen Netzausbau".
Der
NEP 2013 stellt ausführlich die Energiebilanzen für einzelne Bundesländer auf
und beschäftigt sich auch mit den Randbedingungen, die im vorherigen Verfahren
kritisiert worden waren.
Der
Netzentwicklungsplan 2013 unterscheidet sich von seinem Vorgänger durch
veränderte Annahmen in den Szenarien. Beim Netzausbaubedarf sind es folgende Faktoren, die Einfluss auf
den Übertragungsbedarf haben:
1.
Die
Erhöhung der Erzeugungsleistung von Wind offshore um 1,1 GW.
2.
Die
Erhöhung der Erzeugungsleistung von Wind onshore im Norden um 1,8 GW und die
2. Reduzierung von ungewollten
Leitungsflüssen (Ringflüssen) in Polen, Tschechien und Österreich um 2 GW.
Durch diese Verschiebung muss insgesamt rund 5 GW-Leistung
innerhalb Deutschlands zusätzlich in Nord-Süd-Richtung übertragen werden.
Dieser Mehrbedarf hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Festlegung eines
Netzverknüpfungspunktes und den vorgesehenen Standort eines Konverters in
Meerbusch- Osterath.
Im Korridor A der HGÜ-Verbindung Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Baden- Württemberg, ist weiterhin die Leitung Emden/Ost-Osterath (Maßnahme A01) vorgesehen. Das angestrebte Betriebsjahr ist 2019 bis 2020.
Die geplante Inbetriebnahme
der Maßnahme A02a/b - Osterath- Philippsburg ist bereits für 2017 vorgesehen. Es wird erwähnt, dass die
Umstellung der Maßnahme A02a Osterath- Philippsburg auf 300 Kilometern durch
die Umstellung von Wechselstrom auf Gleichstrom (HGÜ-Leitung statt der
vorhandenen 220 kV-Leitung) geplant ist.
Es
gibt zum ersten Mal Aussagen zur Bedeutung von Konvertern im HGÜ-Netz: „Zur
Ein- und Ausspeisung sind aufwendige Umrichteanlagen (Konverter) erforderlich,
die die Anzahl möglicher Abspannpunkte auf der Strecke erheblich begrenzen. Die
dafür erforderliche Elektronik wird üblicherweise in separaten Hallen
untergebracht. Derzeit gibt es noch wenig Erfahrung mit VSC-HGÜ-Systemen im
vermaschten Übertragungsnetz, da dieser Onshore in Deutschland bisher noch
nicht in diesen Leistungsklassen eingesetzt wird."
Die Bedeutung der
Netzverknüpfungspunkte wird im NEP 2013 wieder relativiert. Es Ist zwar geschrieben worden „berechnet
werden zukünftige Leitungsverbindungen von einem konkreten Umspannwerk zu einem
anderen Umspannwerk, wenn gleiches in Gebieten mit hoher Umspannwerksdichte
Spielraum geben kann. Der Anfangs- und Endpunkt der im NEP ermittelten
Leitungsverbindungen wird dabei auf der Ebene der Netzplanung mit Gemeinde oder
Ortsteilnamen benannt, die in einem relevanten Suchraum liegen, insbesondere
für den Fall, dass in diesem Suchraum noch gar keine Netzverknüpfung vorhanden
ist. Dabei handelt es sich bei den Bezeichnungen der Anfangs- und Endpunkte der
Leitungsverbindungen keinesfalls um territoriale Angaben eines spezifischen
Gemeindegebietes, sondern um Angaben von netztechnisch relevanten Gebieten,
wobei konkrete Standortfestlegungen erst im nachfolgenden Planungs- und
Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der Fachplanung und Planfeststellung,
verbindlich erfolgen können. Eine Änderung könnte z.B. notwendig werden, wenn
sich ein anderer in der Nähe liegender Netzverknüpfungspunkt in dem
nachgelagerten Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer neuen oder die
Erweiterung einer vorhandenen Schaltanlage oder Konverterstation als besser
geeignet oder als praktisch überhaupt realisierbar (z.B. durch Findung eines
geeigneten Grundstückes) erweisen sollte".
Diese Aussage reicht nach
Ansicht der Verwaltung nicht aus, um auszuschließen, dass am Standort Osterath
ein Konverter errichtet werden kann.
Interessant ist die Aufgabe
des bisherigen Netzverknüpfungspunkts Emden/Borßum als Anfangspunkt der
HGÜ-Leitung nach Osterath. Nach Aussagen im laufenden Planfeststellungsverfahren
auf Antrag von Tennet sprechen für den neuen genannten Netzverknüpfungspunkt
Emden/Ost folgende Gründe:
Der Umspannwerkstandort
Emden/Ost zeichnet sich aus durch
-
die
Lage unterhalb der bestehenden Freileitung Emden-Conneforde
-
die
Nähe zur landseitig gebündelten Kabeltrasse
-
die
Nähe des bestehenden Umspannwerkes Emden/Borßum
-
größtmöglichen
Abstand zur Wohnbebauung
-
Platz
für eine Schaltanlage für zwei 900 MW Konverter
- und die Erreichbarkeit mit
einem Schwerlasttransport.
Gegenüber dem NEP 2012 ist
also hier ein entscheidender Netzeinspeisepunkt in der Nähe von Wohnbebauung geändert worden. Diese
Aussagen sind dem Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren für die
Netzanwendung BowWinS der Offshore-Windkraftanlage BorWin gamma mittels einer
600-KV-Leitung entnommen worden. Die Planfeststellungsunterlagen liegen
gegenwärtig u.a. in der Stadt Emden vom 1. März 2013 bis 2. April 2013
öffentlich aus und können auch im Internet eingesehen werden.
Von Bedeutung für die
Zukunft ist es, dass auch im NEP 2013 für das Ergebnisnetz B 2032 als Maßnahme
Nr. 15 der Netzausbau für eine HGÜ-Leitung von Conneforde (bei Varel, südlich
von Wilhelmshaven) nach Rommerskirchen mit 2 GW im Korridor A vorgesehen ist.
Diese HGÜ-Leitungstrasse würde ebenfalls über Meerbusch führen. Daraus wird
ersichtlich, dass auch am Standort der Umspannanlage Rommerskirchen in Bergheim
- die als Variante für Osterath mit betrachtet werden sollte - ein Konverter
vorgesehen ist. Die Prüfung dieser Variante als Alternative zum Standort
Osterath wird in der Stellungnahme der Stadt Meerbusch gefordert werden.
Ein neuer Umweltbericht
wurde mit dem Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2013 nicht vorgelegt.
Die Verwaltung nimmt am
12.März 2013 an einer Informationsveranstaltung der Übertragungsnetzbetreiber
in Köln teil und wird in der Sitzung darüber berichten.
2. Zielsetzung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch
Falls im späteren Verfahren
der Netzentwicklungsplan 2012 nicht als Bundesbedarfsplan gesetzlich bestätigt
oder gerichtlich aufgehoben werden sollte, würde er als Grundlage für ein
Planfeststellungsverfahren fehlen. In dem Fall wäre die Grundlage für spätere
Planfeststellungsverfahren der NEP 2013 (ohne Rückbezug auf NEP 2012). Aus
diesem Grunde ist es notwendig, die Bedenken, die gegen den Standort des
Konverters in Meerbusch-Osterath bereits vorgebracht worden sind, im laufenden
Konsultationsverfahren noch einmal zu wiederholen und zu bekräftigen.
Die Verlegung des
Netzverknüpfungspunktes Emden/Borßum in die neue Umspannanlage Emden/Ost ist
ein Beispiel dafür, wie Belange der Stadt und der Anwohner im laufenden
NEP-Verfahren bereits berücksichtigt werden können. Eine Verlegung des Netzverknüpfungspunktes
im Raum Rheinland im Rahmen der Bundesnetzplanung wird auch für den bisherigen
Verknüpfungspunkt Osterath gefordert.
Die in der Ratssitzung von
Amprion vorgestellte Standortbetrachtung für andere Netzverknüpfungspunkte
hatte nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunke als Grundlage. Eine Betrachtung
der Umweltauswirkungen eines Konverters im Rahmen einer SUP -wie bereits mehrfach kritisiert- fehlt auch im neuen NEP 2013
vollkommen.
Diese Auffassung der Stadt
Meerbusch zum Thema Alternativenprüfung für die Konverterstandorte wird voll
inhaltlich vom Umweltbundesamt mit Stellungnahme von 10.10.2012 sowie vom
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherung mit
Stellungnahme vom 26.10.2012 geteilt. Hier wird ausführlich dargestellt, welche
Alternativen zu prüfen gewesen wären. Diese Argumente werden in der
Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Netzentwicklungsplan 2013 zur Ergänzung
der Stellungnahme mit herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wird auch vom
Bundesumweltministerium dargestellt, dass der Umweltbericht zum
Bundesbedarfsplan 2012 erhebliche Angriffsflächen bietet und dass von Seiten
der Umweltverbände erwogen wird, sich wegen eines Verstoßes gegen die
Sub-Richtlinie mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission zu wenden.
Das Bundesumweltministerium hat dargestellt, dass die Begründung der
Bundesnetzagentur im Umweltbericht, weshalb Alternativen in der SUP nicht betrachtet wurden, nicht überzeugend ist.
Die Verwaltung wird eine
Stellungnahme zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2013 bis zum 14.
April 2013 abgeben und diese dann in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Planung und Liegenschaften vorlegen. Die Bürgerinitiative gegen den
Konverterbau wird umfassend über die vorliegenden Erkenntnisse informiert und
beraten.
3. Weiteres Verfahren
Gegenwärtig liegt der
Entwurf eines zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des
Netzausbaus Elektrizitätsnetze, nach der Beratung im Bundesrat, dem Bundestag
zur Beratung vor.
Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt bisher nicht als Drucksache vor,
die Verwaltung wird in der Sitzung dazu berichten. Mit Erlass des
Bundesbedarfsplanes durch den Bundesgesetzgeber werden die darin enthaltenen
Vorhaben, die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche
Bedarf verbindlich
festgesetzt (§ 12 e Absatz 4 ENWG).
Für die im gesetzlichen
Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend
gekennzeichneten Höchstspannungsleitungen führt die Bundesnetzagentur sodann
auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers die Bundesfachplanung durch.
Das Verfahren der
Bundesfachplanung beginnt mit einem Antrag des Übertragungsnetzbetreibers
(hier Amprion) als Träger des Vorhabens. Die Bundesnetzagentur führt daraufhin
eine öffentliche Antragskonferenz nach § 7 NABG durch, zu der sie den
Vorhabenträger, Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte
Umweltvereinigungen einladen wird. An diesem Termin wird die Verwaltung
teilnehmen und Gutachten zur Immissionsbelastung durch den Konverter sowie
Alternativplanungen fordern. Diese Konferenz dient der Erörterung des
Untersuchungsrahmens für die Bundesfachplanung und schließt das Scoping für die SUP mit ein.
Aufgrund der Ergebnisse der
Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur dann den Untersuchungsrahmen für
die raumordnerische Beurteilung und die strategische Umweltprüfung fest. Der
Entwurf des Planes, der Umweltbericht und weitere einzubeziehende Unterlagen
werden dann den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übermittelt und
öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen haben die Stadt Meerbusch sowie die
Bürgerinnen und Bürger wiederum eine Gelegenheit zur Stellungnahme.
Die rechtzeitig erhobenen
Einwendungen werden anschließend in einem Erörterungstermin, an dem die
Einwender teilnehmen können, behandelt. Auch im Rahmen der Bundesfachplanung
werden lediglich Grobtrassen und Netzknoten betrachtet.
Das
konkrete Vorhaben wird dann in einem Planfeststellungsverfahren behandelt. Erst
in dieser Stufe geht es um konkrete Bauvorhaben. Hier besteht wiederum im
Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen die Möglichkeit einer
Beteiligung der Stadt Meerbusch und der Bürgerinnen und Bürger.
In allen Planungsschritten wird allerdings Bezug genommen auf die Netzverknüpfungspunkte der Netzentwicklungspläne.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister