Betreff
Informationsvorlage Netzentwicklungsplan Strom 2013
Vorlage
FB1/173/2013
Art
Informationsvorlage

Die Übertragungsnetzbetreiber haben den ersten Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2013 am 3. März 2013 im Internet veröffentlicht.

www. netzentwicklungsplan.de

direkt: http://www.netzentwicklungsplan.de/content/konsultation-2013-0

Im Rahmen der Konsultation haben die Stadt Meerbusch und alle Bürgerinnen und Bürger bis zum 14. April 2013 die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Nach dieser Konsul­ta­tion wird der Netzentwicklungsplan von den Übertragungsnetzbetreibern überarbeitet. Nach der Überarbeitung wird der 2. Entwurf von der Netzagentur überprüft und danach eine Konsultation des 2. Entwurfes durchgeführt. Im Rahmen dieser Konsultation durch die Bundesnetzagentur gibt es erneut die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben.

1. Inhalt des NEP 2013

 

Dieses Verfahren überschneidet sich mit dem Verfahren zum Netzentwicklungsplan 2012, das bereits im letzten Jahr in den Ausschüssen und im Rat behandelt wurde.

 

Der NEP 2013 bestätigt die Aktualität der Netzausbaumaßnahmen aus dem NEP 2012. „Das im NEP 2013 vorgeschlagene Netzkonzept ist konsistent mit dem im letzten Jahr vorgeschlagenen Netzausbau".

Der NEP 2013 stellt ausführlich die Energiebilanzen für einzelne Bundesländer auf und beschäftigt sich auch mit den Randbedingungen, die im vorherigen Verfahren kritisiert worden waren.

 

Der Netzentwicklungsplan 2013 unterscheidet sich von seinem Vorgänger durch veränderte Annahmen in den Szenarien. Beim Netzausbaubedarf sind es folgende Faktoren, die Einfluss auf den Übertragungsbedarf haben:

 

1.  Die Erhöhung der Erzeugungsleistung von Wind offshore um 1,1 GW.

2.   Die Erhöhung der Erzeugungsleistung von Wind onshore im Norden um 1,8 GW und die

2.   Reduzierung von ungewollten Leitungsflüssen (Ringflüssen) in Polen, Tschechien und Österreich um 2 GW.

Durch diese Verschiebung muss insgesamt rund 5 GW-Leistung innerhalb Deutschlands zusätzlich in Nord-Süd-Richtung übertragen werden.

Dieser Mehrbedarf hat jedoch keine direkten Auswirkungen auf die Festlegung eines Netzverknüpfungspunktes und den vorgesehenen Standort eines Konverters in Meerbusch- Osterath.

Im Korridor A der HGÜ-Verbindung Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Baden- Württem­berg, ist weiterhin die Leitung Emden/Ost-Osterath (Maßnahme A01) vorgesehen. Das ange­strebte Betriebsjahr ist 2019 bis 2020.

Die geplante Inbetriebnahme der Maßnahme A02a/b - Osterath- Philippsburg ist bereits für 2017 vorgesehen. Es wird erwähnt, dass die Umstellung der Maßnahme A02a Osterath- Philippsburg auf 300 Kilometern durch die Umstellung von Wechselstrom auf Gleichstrom (HGÜ-Leitung statt der vorhandenen 220 kV-Leitung) geplant ist.

Es gibt zum ersten Mal Aussagen zur Bedeutung von Konvertern im HGÜ-Netz: „Zur Ein- und Ausspeisung sind aufwendige Umrichteanlagen (Konverter) erforderlich, die die Anzahl möglicher Abspannpunkte auf der Strecke erheblich begrenzen. Die dafür erforderliche Elektronik wird üblicherweise in separaten Hallen untergebracht. Derzeit gibt es noch wenig Erfahrung mit VSC-HGÜ-Systemen im vermaschten Übertragungsnetz, da dieser Onshore in Deutschland bisher noch nicht in diesen Leistungsklassen eingesetzt wird."

 

Die Bedeutung der Netzverknüpfungspunkte wird im NEP 2013 wieder relativiert. Es Ist zwar geschrieben worden „berechnet werden zukünftige Leitungsverbindungen von einem konkreten Umspannwerk zu einem anderen Umspannwerk, wenn gleiches in Gebieten mit hoher Umspannwerksdichte Spielraum geben kann. Der Anfangs- und Endpunkt der im NEP ermittelten Leitungsverbindungen wird dabei auf der Ebene der Netzplanung mit Gemeinde oder Ortsteilnamen benannt, die in einem relevanten Suchraum liegen, insbesondere für den Fall, dass in diesem Suchraum noch gar keine Netzverknüpfung vorhanden ist. Dabei handelt es sich bei den Bezeichnungen der Anfangs- und Endpunkte der Leitungsverbindungen keinesfalls um territoriale Angaben eines spezifischen Gemeinde­gebietes, sondern um Angaben von netztechnisch relevanten Gebieten, wobei konkrete Standortfestlegungen erst im nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren, insbesondere bei der Fachplanung und Planfeststellung, verbindlich erfolgen können. Eine Änderung könnte z.B. notwendig werden, wenn sich ein anderer in der Nähe liegender Netzverknüpfungspunkt in dem nachgelagerten Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer neuen oder die Erweiterung einer vorhandenen Schaltanlage oder Konverterstation als besser geeignet oder als praktisch überhaupt realisierbar (z.B. durch Findung eines geeigneten Grundstückes) erweisen sollte".

Diese Aussage reicht nach Ansicht der Verwaltung nicht aus, um auszuschließen, dass am Standort Osterath ein Konverter errichtet werden kann.

Interessant ist die Aufgabe des bisherigen Netzverknüpfungspunkts Emden/Borßum als Anfangspunkt der HGÜ-Leitung nach Osterath. Nach Aussagen im laufenden Plan­fest­stellungsverfahren auf Antrag von Tennet sprechen für den neuen genannten Netz­verknüpfungspunkt Emden/Ost folgende Gründe:

Der Umspannwerkstandort Emden/Ost zeichnet sich aus durch

-  die Lage unterhalb der bestehenden Freileitung Emden-Conneforde

-   die Nähe zur landseitig gebündelten Kabeltrasse

-  die Nähe des bestehenden Umspannwerkes Emden/Borßum

-  größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung

-   Platz für eine Schaltanlage für zwei 900 MW Konverter

-   und die Erreichbarkeit mit einem Schwerlasttransport.

Gegenüber dem NEP 2012 ist also hier ein entscheidender Netzeinspeisepunkt in der Nähe von Wohnbebauung geändert worden. Diese Aussagen sind dem Erläuterungsbericht zum Planfeststellungsverfahren für die Netzanwendung BowWinS der Offshore-Windkraftanlage BorWin gamma mittels einer 600-KV-Leitung entnommen worden. Die Planfeststellungs­unterlagen liegen gegenwärtig u.a. in der Stadt Emden vom 1. März 2013 bis 2. April 2013 öffentlich aus und können auch im Internet eingesehen werden.

Von Bedeutung für die Zukunft ist es, dass auch im NEP 2013 für das Ergebnisnetz B 2032 als Maßnahme Nr. 15 der Netzausbau für eine HGÜ-Leitung von Conneforde (bei Varel, süd­lich von Wilhelmshaven) nach Rommerskirchen mit 2 GW im Korridor A vorgesehen ist. Diese HGÜ-Leitungstrasse würde ebenfalls über Meerbusch führen. Daraus wird ersichtlich, dass auch am Standort der Umspannanlage Rommerskirchen in Bergheim - die als Variante für Osterath mit betrachtet werden sollte - ein Konverter vorgesehen ist. Die Prü­fung dieser Variante als Alternative zum Standort Osterath wird in der Stellungnahme der Stadt Meer­busch gefordert werden.

Ein neuer Umweltbericht wurde mit dem Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2013 nicht vorgelegt.

Die Verwaltung nimmt am 12.März 2013 an einer Informationsveranstaltung der Über­tragungs­netzbetreiber in Köln teil und wird in der Sitzung darüber berichten.

2. Zielsetzung der Stellungnahme der Stadt Meerbusch

 

Falls im späteren Verfahren der Netzentwicklungsplan 2012 nicht als Bundesbedarfsplan gesetzlich bestätigt oder gerichtlich aufgehoben werden sollte, würde er als Grundlage für ein Planfest­stellungsverfahren fehlen. In dem Fall wäre die Grundlage für spätere Planfeststellungsverfahren der NEP 2013 (ohne Rückbezug auf NEP 2012). Aus diesem Grunde ist es notwendig, die Bedenken, die gegen den Standort des Konverters in Meerbusch-Osterath bereits vorgebracht worden sind, im laufenden Konsultationsverfahren noch einmal zu wiederholen und zu bekräftigen.

Die Verlegung des Netzverknüpfungspunktes Emden/Borßum in die neue Umspannanlage Emden/Ost ist ein Beispiel dafür, wie Belange der Stadt und der Anwohner im laufenden NEP-Verfahren bereits berücksichtigt werden können. Eine Verlegung des Netz­ver­knüpfungspunktes im Raum Rheinland im Rahmen der Bundesnetzplanung wird auch für den bisherigen Verknüpfungspunkt Osterath gefordert.

Die in der Ratssitzung von Amprion vorgestellte Standortbetrachtung für andere Netzverknüpfungspunkte hatte nur betriebswirtschaftliche Gesichtspunke als Grundlage. Eine Betrachtung der Umweltauswirkungen eines Konverters im Rahmen einer SUP -wie bereits mehrfach kritisiert- fehlt auch im neuen NEP 2013 vollkommen.

Diese Auffassung der Stadt Meerbusch zum Thema Alternativenprüfung für die Konverter­standorte wird voll inhaltlich vom Umweltbundesamt mit Stellungnahme von 10.10.2012 sowie vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherung mit Stellungnahme vom 26.10.2012 geteilt. Hier wird ausführlich dargestellt, welche Alternativen zu prüfen gewesen wären. Diese Argumente werden in der Stellungnahme der Stadt Meerbusch zum Netzentwicklungsplan 2013 zur Ergänzung der Stellungnahme mit herangezogen werden. In diesem Zusammenhang wird auch vom Bundesumweltministerium dargestellt, dass der Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan 2012 erhebliche Angriffsflächen bietet und dass von Seiten der Umweltverbände erwogen wird, sich wegen eines Verstoßes gegen die Sub-Richtlinie mit einer Beschwerde an die Europäische Kommission zu wenden. Das Bundesumweltministerium hat dargestellt, dass die Begründung der Bundesnetzagentur im Umweltbericht, weshalb Alternativen in der SUP nicht betrachtet wurden, nicht überzeugend ist.

Die Verwaltung wird eine Stellungnahme zum Entwurf des Netzentwicklungsplanes 2013 bis zum 14. April 2013 abgeben und diese dann in der nächsten Sit­zung des Ausschusses für Planung und Liegenschaften vorlegen. Die Bürgerinitiative gegen den Konverterbau wird umfassend über die vorliegenden Erkenntnisse informiert und beraten.

 

3. Weiteres Verfahren

Gegenwärtig liegt der Entwurf eines zweiten Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze, nach der Beratung im Bundesrat, dem Bundestag zur Beratung vor. Die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt bisher nicht als Drucksache vor, die Verwaltung wird in der Sitzung dazu berichten. Mit Erlass des Bundesbedarfsplanes durch den Bundesgesetzgeber werden die darin enthaltenen Vorhaben, die energie­wirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf verbindlich festgesetzt (§ 12 e Absatz 4 ENWG).

Für die im gesetzlichen Bundesbedarfsplan als länderübergreifend oder grenzüberschreitend gekennzeichneten Höchstspannungsleitungen führt die Bundesnetzagentur sodann auf Antrag des Übertragungsnetzbetreibers die Bundesfachplanung durch.

Das Verfahren der Bundesfachplanung beginnt mit einem Antrag des Über­tragungsnetzbetreibers (hier Amprion) als Träger des Vorhabens. Die Bundesnetzagentur führt daraufhin eine öffentliche Antragskonferenz nach § 7 NABG durch, zu der sie den Vorhabenträger, Träger öffentlicher Belange sowie anerkannte Umweltvereinigungen ein­laden wird. An diesem Termin wird die Verwaltung teilnehmen und Gutachten zur Immissionsbelastung durch den Konverter sowie Alternativplanungen fordern. Diese Konferenz dient der Erörterung des Untersuchungsrahmens für die Bundesfachplanung und schließt das Scoping für die SUP mit ein.

Aufgrund der Ergebnisse der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur dann den Untersuchungsrahmen für die raumordnerische Beurteilung und die strategische Umwelt­prüfung fest. Der Entwurf des Planes, der Umweltbericht und weitere einzubeziehende Unter­lagen werden dann den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme übermittelt und öffentlich ausgelegt. In diesem Rahmen haben die Stadt Meerbusch sowie die Bürgerinnen und Bürger wiederum eine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden anschließend in einem Erörterungstermin, an dem die Einwender teilnehmen können, behandelt. Auch im Rahmen der Bundes­fachplanung werden lediglich Grobtrassen und Netzknoten betrachtet.

Das konkrete Vorhaben wird dann in einem Planfeststellungsverfahren behandelt. Erst in dieser Stufe geht es um konkrete Bauvorhaben. Hier besteht wiederum im Rahmen der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen die Möglichkeit einer Beteiligung der Stadt Meerbusch und der Bürgerinnen und Bürger.

 

In allen Planungsschritten wird allerdings Bezug genommen auf die Netzverknüpfungspunkte der Netzentwicklungspläne.

 

 


 

 

gez.

 

Dieter Spindler

Bürgermeister