Betreff
Grundsanierung der Straße "Brühler Weg" in Meerbusch-Büderich
Vorlage
FB5/527/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit der dem Bau- und Umweltausschuss vorgestellten Ausbau- bzw. Sanierungsvariante eine Bürgeranhörung durchzuführen und die Ergebnisse der Bürgerbeteiligung im Bau- und Umweltausschuss wieder vorzustellen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindestraße „Brühler Weg“ wurde verwaltungsseitig wegen des bestehenden schlechten Straßenzustandes und der angetroffenen Schäden im Rahmen des Straßenunterhaltungskonzeptes für eine grundhafte Sanierung vorgesehen. Die entsprechenden Haushaltsmittel wurden durch den Rat im Haushaltsplan 2013/14 bereitgestellt.

 

Aufgrund ihrer Lage im Straßennetz und ihrer Verbindungsfunktion zwischen der Dorfstraße (L 30) und der Moerser Straße (L137) erfüllt der Brühler Weg im Wesentlichen die Funktion einer Hauptverkehrsstrasse, daneben eine Erschließungsfunktion für die anliegenden Grundstücke

 

Die Verwaltung hat für den vorhandenen Straßenaufbau eine gutachtliche Stellungnahme erstellen lassen. Nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen“(RStO 2012) ist für eine Hauptverkehrstrasse bei der aktuellen Verkehrsbelastung die Bauklasse 1,8 und damit, für den Fall eines Vollausbaus, ein frostsicherer Straßenaufbau von ca. 60 cm erforderlich. Dieser Aufbau ist nach den Untersuchungsergebnissen im Mittel auf der gesamten Länge –unter Anrechnung des vorhandenen Unterbaues- nicht vollständig bzw. nicht in der erforderlichen Stärke vorhanden. Bei durchgeführten Rammkernsondierungen und Schürfungen vor Ort wurde kein dem aktuellen Regelwerk entsprechender Fahrbahnaufbau angetroffen. Hierdurch ist auch die starke Schädigung mit Netzrissen und Absackungen in der vorhandenen Fahrbahndecke zu erklären.

 

Unter den gegebenen bautechnischen Randbedingungen und der vorhandenen Tragfähigkeit auf dem Planum ist es in diesem speziellen Fall möglich, die in der RStO 2012, Tafel 4, Zeile 1 aufgeführte Bauweise „vollgebundener Oberbau“ umzusetzen. Auf diese Weise können die Gehwege entlang des Sanierungsabschnittes erhalten werden, da unterhalb der Bordsteinanlagen ausreichend dimensionierte Fundamente vorgefunden wurden. Bei der vorgenannten Bauweise wird nach dem Ausbau der vorhandenen Straßenbefestigung bis auf das sogenannte „Planum“ (Oberkante der Tragschicht -34 cm unterhalb der Fahrbahnoberkante) ein vollgebundener Oberbau in entsprechenden Schichten eingebaut. Zur Erlangung der erforderlichen Tragfähigkeit sind bei dieser Konstruktion die zugehörigen bituminösen Schichten entsprechend stärker dimensioniert als bei einem Vollausbau.

 

Die Verwaltung schlägt die Ausführung der oben erläuterten regelkonformen Erneuerung analog einer erstmaligen Herstellung des Fahrbahnaufbaues ab einer Tiefe von – 34 cm unter Fahrbahnoberkante mit 24 cm Asphalttragschicht, 5 cm Asphaltbinderschicht und 5 cm Asphaltdeckschicht vor. Bei der geplanten Aushubtiefe von 34 cm kann davon ausgegangen werden, dass die auf bestehenden ca. 15 cm starken Fundamenten gegründeten Bordsteine und damit die Gehwege auf der gesamten Sanierungslänge weitgehend erhalten werden können und nur im Bereich einzelner Schadstellen saniert werden müssen. Die Entscheidung für diese Bauweise fußt auf den Erkenntnissen der durchgeführten Erkundungsarbeiten. Da nur punktuell untersucht werden konnte, bleibt das Restrisiko, dass Bereiche vorhanden sind, an denen die Bord-/Rinnenanlage nicht gehalten werden kann und somit einschließlich eines angrenzenden ca. 60 cm breiten Gehwegstreifens mitsaniert werden muss.

Die Ausbauplanung und die gewählte Bauweise wird von der Verwaltung im Ausschuss erläutert.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Aufgrund der gewählten Instandsetzungsvariante lassen sich die Straßensanierungskosten auf ca. 410.000 € reduzieren, 50 % davon sind beitragsfähig nach § 8 KAG.

 

Die erforderlichen Haushaltsmittel von ursprünglich 493.850,00 € für eine grundhafte Sanierung im Vollausbau stehen unter U 120 011 05 im städtischen Haushalt beim Produkt „Straßen, Wege, Plätze“ zur Verfügung.

 


Alternativen:

 

Keine wirtschaftlich und technisch sinnvollen