Betreff
Interessensbekundungsverfahren zur Übernahme der Trägerschaft für die 5-gruppige Kindertagesstätte Kaustinenweg
Vorlage
DezII/523/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Übertragung der Trägerschaft der
5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp eine Interessenbekundung wie in der Beratungsvorlage näher beschrieben, durchzuführen.

 


Sachverhalt:

 

Zur Deckung des Betreuungsbedarfes für Kinder unter und über 3 Jahren soll nach Schuljahresende 2012/13 die Raphaelschule am Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp im Erdgeschoss zu einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen, im Obergeschoss zur Einrichtung von 2 Großtagespflegestellen und für den offenen Ganztag der städt. Martinusschule ausgebaut werden.

 

Im Rahmen der Umbaumaßnahme des Gebäudes sollen alle Gruppen sowohl für die Aufnahme von über als auch von unter dreijährigen Kindern qualifiziert werden. Bei der Umbauplanung werden
ca. 1.280 m² Nettogrundfläche (NGF) erzielt. Diese hohe Nettogrundfläche steht voll umfänglich der pädagogischen Arbeit mit Kindern zur Verfügung und bietet die Möglichkeit der Entwicklung eines differenzierten pädagogischen Konzeptes, verbunden mit einer umfassenden Bewegungsfreiheit und motorischen Fördermöglichkeiten für Kinder.

 

Zum Raumkonzept liegt die Zustimmung des Landesjugendamtes vor.

 

Die Planung und Durchführung der Umbauplanung werden von der Stadt Meerbusch übernommen, die Kosten sind mit 1.290.000 € (inkl. Großtagespflege und OGS) berechnet und im Haushalt 2013 veranschlagt.

 

Zum Kindergartenjahr 2014/15 sollen 2 Gruppen der Gruppenform I, eine Gruppe der Gruppenform II und 2 Gruppen der Gruppenform III eingerichtet werden, so dass in der Einrichtung 73 Kinder über 3 Jahren und 22 Kinder unter drei Jahren betreut werden können.

 

 

Die beiden Großtagespflegen mit weiteren max. 18 Plätzen für U 3-Kinder sollen der Tagesstätte angegliedert werden. Ein entsprechendes Konzept der Anbindung – pädagogisch und organisatorisch – soll gemeinsam mit dem Verein für Tagesmütter e.V. und dem künftigen Träger erarbeitet werden.

 

§ 4 Abs. 2 SGB VIII sieht in der Jugendhilfe den Vorrang von anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vor. Von daher sollte nicht die Stadt als Träger auftreten, sondern die Trägerschaft an einen geeigneten Träger vergeben werden.

 

Um den künftigen Träger in die Ausbaumaßnahme einzubeziehen und dessen Wünsche berücksichtigen zu können, sollte alsbald die Frage der Trägerschaft geklärt werden.

 

Hierzu sollten bekannte Träger in Meerbusch und angrenzenden Städten im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens angeschrieben werden. Ziel des Verfahrens sollte es sein, einen Träger zu finden, der die Einrichtung zum 1.8.2014 übernimmt und folgende Bedingungen erfüllt: 

 

1)         Der Träger verfügt über eine Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

2)         Der Träger verfügt über Erfahrung in der Umsetzung frühkindlicher Bildungskonzepte.

3)         Der Träger verfügt über die dauerhafte Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen Trägeranteile, zu entrichten.

4)         Der Träger ist bereit, im Rahmen einer Kooperation mit dem Verein für Tagesmütter e.V. die Großtagespflege umzusetzen.

 

 

Den Bewerbungsunterlagen sollen folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

·           Beschreibung des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung.

·           Ggf. Satzung des Vereins.

·           Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

·           Eine skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter Berücksichtigung der gesetzten Anforderungen durch die Stadt Meerbusch und der konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger.

·           Kostenkalkulation zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit auch bezogen auf den gesetzlichen Trägeranteil, Übernahme der refinanzierbaren Miete und der zu entrichtenden Nebenkosten für das Gebäude.

 

Die Räumlichkeiten sollen zum anerkennungsfähigen Mietzins, der im Kindergartenjahr 2013/14 7,86 € (Kaltmiete) pro Quadratmeter beträgt, an den Träger vermietet werden, wobei die von der Landesbehörde maximal anerkannte Gesamtquadratmeterzahl zu Grunde gelegt wird.

 

Angeschrieben werden sollen folgende Träger, die bereits in Meerbusch tätig sind oder in Vorgesprächen ein Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in Meerbusch geäußert haben: 

 

·           Kath. Kirchengemeinde Hildegundis von Meer

·           Kath. Kirchengemeinde St. Mauritius

·           Ev. Kirchengemeinde Lank

·           Ev. Kirchengemeinde Osterath

·           Ev. Kirchengemeinde Büderich

·           Kinderzentren Kunterbunt; Gemeinnütziger Kinderkrippen und Kindertagesstätten e.V.

·           Kindergarten 71 e.V.

·           Osterather Betreuungsverein e.V.

·           Kaiserswerther Diakonie

·           Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH

·           Lebenshilfe e.V. Neuss

·           Diözesan Caritasverband für das Erzbistum Köln

·           Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.

·           Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband

·           AWO Kreisverband Mönchengladbach e.V.

·           Zaubersterne e.V., Duisburg

 

Gleichzeitig soll über die Presse auf die Trägersuche hingewiesen werden. 

 

Nach Durchführung des Verfahrens und Sondierungsgesprächen wird die Verwaltung dem Ausschuss einen Vorschlag zur Übertragung der Trägerschaft machen.