Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, zur Übertragung der
Trägerschaft der
5-gruppigen Kindertagesstätte im derzeitigen Gebäude der Raphaelschule am
Kaustinenweg in Meerbusch-Strümp eine Interessenbekundung wie in der
Beratungsvorlage näher beschrieben, durchzuführen.
Sachverhalt:
Zur Deckung des Betreuungsbedarfes für Kinder unter und über 3 Jahren
soll nach Schuljahresende 2012/13 die Raphaelschule am Kaustinenweg in
Meerbusch-Strümp im Erdgeschoss zu einer Kindertagesstätte mit 5 Gruppen, im
Obergeschoss zur Einrichtung von 2 Großtagespflegestellen und für den offenen
Ganztag der städt. Martinusschule ausgebaut werden.
Im Rahmen der Umbaumaßnahme des Gebäudes sollen alle Gruppen sowohl für
die Aufnahme von über als auch von unter dreijährigen Kindern qualifiziert
werden. Bei der Umbauplanung werden
ca. 1.280 m² Nettogrundfläche (NGF) erzielt. Diese hohe Nettogrundfläche steht
voll umfänglich der pädagogischen Arbeit mit Kindern zur Verfügung und bietet
die Möglichkeit der Entwicklung eines differenzierten pädagogischen Konzeptes,
verbunden mit einer umfassenden Bewegungsfreiheit und motorischen
Fördermöglichkeiten für Kinder.
Zum Raumkonzept liegt die Zustimmung des
Landesjugendamtes vor.
Die Planung und Durchführung der
Umbauplanung werden von der Stadt Meerbusch übernommen, die Kosten sind mit
1.290.000 € (inkl. Großtagespflege und OGS) berechnet und im Haushalt 2013
veranschlagt.
Zum Kindergartenjahr 2014/15 sollen 2 Gruppen der Gruppenform I, eine
Gruppe der Gruppenform II und 2 Gruppen der Gruppenform III eingerichtet
werden, so dass in der Einrichtung 73 Kinder über 3 Jahren und 22 Kinder unter
drei Jahren betreut werden können.
Die beiden Großtagespflegen mit weiteren max. 18 Plätzen für U 3-Kinder
sollen der Tagesstätte angegliedert werden. Ein entsprechendes Konzept der
Anbindung – pädagogisch und organisatorisch – soll gemeinsam mit dem Verein für
Tagesmütter e.V. und dem künftigen Träger erarbeitet werden.
§ 4 Abs. 2 SGB VIII sieht in der Jugendhilfe den Vorrang von
anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe vor. Von daher sollte nicht die
Stadt als Träger auftreten, sondern die Trägerschaft an einen geeigneten Träger
vergeben werden.
Um den künftigen Träger in die Ausbaumaßnahme einzubeziehen und dessen
Wünsche berücksichtigen zu können, sollte alsbald die Frage der Trägerschaft
geklärt werden.
Hierzu sollten bekannte Träger in Meerbusch
und angrenzenden Städten im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens
angeschrieben werden. Ziel des Verfahrens sollte es sein, einen Träger zu
finden, der die Einrichtung zum 1.8.2014 übernimmt und folgende Bedingungen
erfüllt:
1)
Der Träger verfügt über eine Anerkennung als freier
Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
2)
Der Träger verfügt über Erfahrung in der Umsetzung
frühkindlicher Bildungskonzepte.
3)
Der Träger verfügt über die dauerhafte
Leistungsfähigkeit, die nach § 20 KiBiz gesetzlich festgeschriebenen
Trägeranteile, zu entrichten.
4)
Der Träger ist bereit, im Rahmen einer Kooperation
mit dem Verein für Tagesmütter
e.V. die Großtagespflege umzusetzen.
Den Bewerbungsunterlagen sollen
folgende Unterlagen beigefügt werden:
·
Beschreibung
des Vereins / Trägers mit Aufgabe, Leitbild und inhaltliche Ausrichtung.
·
Ggf.
Satzung des Vereins.
·
Anerkennung
als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.
·
Eine
skizzierte Konzeption für die zukünftige Kindertageseinrichtung unter
Berücksichtigung der gesetzten Anforderungen durch die Stadt Meerbusch und der
konzeptionellen Ausrichtung als Verein / Träger.
·
Kostenkalkulation
zur Sicherstellung der dauerhaften finanziellen Leistungsfähigkeit auch bezogen
auf den gesetzlichen Trägeranteil, Übernahme der refinanzierbaren Miete und der
zu entrichtenden Nebenkosten für das Gebäude.
Die Räumlichkeiten sollen zum
anerkennungsfähigen Mietzins, der im Kindergartenjahr 2013/14 7,86 €
(Kaltmiete) pro Quadratmeter beträgt, an den Träger vermietet werden, wobei die
von der Landesbehörde maximal anerkannte Gesamtquadratmeterzahl zu Grunde
gelegt wird.
Angeschrieben werden sollen folgende
Träger, die bereits in Meerbusch tätig sind oder in Vorgesprächen ein Interesse
an der Übernahme einer Trägerschaft für eine Kindertagesstätte in Meerbusch
geäußert haben:
·
Kath.
Kirchengemeinde Hildegundis von Meer
·
Kath.
Kirchengemeinde St. Mauritius
·
Ev.
Kirchengemeinde Lank
·
Ev.
Kirchengemeinde Osterath
·
Ev.
Kirchengemeinde Büderich
·
Kinderzentren
Kunterbunt; Gemeinnütziger Kinderkrippen und Kindertagesstätten e.V.
·
Kindergarten
71 e.V.
·
Osterather
Betreuungsverein e.V.
·
Kaiserswerther
Diakonie
·
Ev.
Jugend- und Familienhilfe gGmbH
·
Lebenshilfe
e.V. Neuss
·
Diözesan
Caritasverband für das Erzbistum Köln
·
Caritasverband
Rhein-Kreis Neuss e.V.
·
Deutscher
Paritätischer Wohlfahrtsverband
·
AWO
Kreisverband Mönchengladbach e.V.
·
Zaubersterne
e.V., Duisburg
Gleichzeitig soll über die Presse auf
die Trägersuche hingewiesen werden.
Nach Durchführung des Verfahrens und
Sondierungsgesprächen wird die Verwaltung dem Ausschuss einen Vorschlag zur
Übertragung der Trägerschaft machen.