Betreff
Aufnahme eines ortsfremden Kindes in eine Kindertageseinrichtung
Vorlage
FB2/522/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist auf Aufnahme eines auswärtigen Kindes in die Tagesstätte „Marienheim“ zu.

 


Sachverhalt:

 

Ab dem 1.08.2013 haben auch Kinder unter 3 Jahren einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz gegen ihre Wohnortkommune, die ihrerseits kostenerstattungspflichtig ist, wenn der Anspruch nicht durch die Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. für Kinder unter drei Jahren alternativ auch in der Tagespflege befriedigt werden kann.

 

Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/14 sowohl bei den unter Dreijährigen als auch bei den über Dreijährigen kann eine Bedarfsdeckung bis zur Fertigstellung des projektierten Neubaus in Lank, Pfarrstraße 10 und in Strümp durch Umbau des Schulgebäudes am Kaustinenweg in eine 5-gruppige Kindertagesstätte nur durch eine Aufstockung der Belegung der Gruppen, durch die vorübergehende Einrichtung provisorischer Gruppen und dem weiteren Ausbau der Tagespflege/Großtagespflege gedeckt werden.

 

Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012 berichtet, sind in den abgelaufenen Kindergartenjahren in den öffentlich-geförderten Einrichtungen immer wieder auch Kinder aufgenommen worden, die nicht in Meerbusch wohnen. Im Kita-Jahr 2011/2012 besuchten 44 Kinder, die zu keiner Zeit in Meerbusch gewohnt haben, eine Tagesstätte im Stadtgebiet, im Kita-Jahr 2012/2013 waren es 49 Kinder, davon 4 U3-Kinder, 30 Kinder verbleiben zum Kindergartenjahr 2013/2014 in den Einrichtungen. 

 

Aufgrund der Notwendigkeit der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sowohl für die über als auch die unter dreijährigen Kinder hat der Ausschuss in der vorgenannten Sitzung einstimmig ein Verfahren zur Aufnahme auswärtiger Kinder beschlossen.

 

Danach bedarf die Aufnahme eines auswärtigen Kindes der Zustimmung seitens des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses; soweit diese nicht vom Träger beantragt wird, entfällt die Zahlung des kommunalen Anteils an der Kindpauschale.

 

Kinder, deren Personensorgeberechtigte nachweislich nach Meerbusch ihren Hauptwohnsitz verlegen, werden Meerbuscher Kindern gleichgestellt; die Zustimmung zur Aufnahme erfolgt durch das Jugendamt.

 

In allen übrigen Fällen entscheidet der Ausschuss.

 

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden aufgrund der beschlossenen Regelung nur einige wenige Wünsche auf Aufnahme auswärtiger Kinder an das Jugendamt übermittelt, die bis auf einen Antrag zwischen Kita und Jugendamt geklärt wurden. Antragsteller ist die kath. Kirchengemeinde
St. Mauritius in Büderich, die ein zum Stichtag 01.11.2013 noch unter dreijähriges Kind (geboren am 15.12.2010), welches in Neuss-Vogelsang (sg. Bolssiedlung) wohnt, aufnehmen möchte. Das ältere Geschwisterkind besucht derzeit als Vorschulkind die Einrichtung „Marienheim“ und soll zum Sommer 2013 in einer Büdericher Grundschule eingeschult werden.

Die Familie hat bis 2008 in Meerbusch-Büderich gewohnt und hat nach eigenen Angaben ihren Lebensmittelpunkt immer noch überwiegend in Meerbusch. Die Kinder besuchen Freizeitaktivitäten in Büderich wie z. B. VHS-Turnen in der Mauritiusschule oder Fußball beim FC Büderich. Das Kind, welches nun zum Sommer aufgenommen werden soll, wird derzeit von einer Tagesmutter in Büderich betreut. Diese Tagesmutter betreut außerdem das ältere Kind nach dem Kindergarten. Sie würde auch ab August 2013 weiterhin die Anschlussbetreuung nach dem Kindergarten und der Schule für beide Kinder übernehmen.

 

Die Eltern sind beide berufstätig, die Mutter muss im Außendienst flexibel einsetzbar sein, der Vater ist nicht unmittelbar in dieser Region tätig und fällt daher für die Kinderbetreuung in der Woche aus. Die Großeltern der Kinder wohnen ebenfalls nicht im Umkreis von Meerbusch.

 

Eine Anschlussbetreuung durch eine Tagesmutter ist daher zwingend erforderlich. Darüber hinaus gibt es mit einigen Familien deren Kinder ebenfalls die kath. Kita besuchen ein Mütternetzwerk, mit dessen Hilfe Hol- und Bringgemeinschaften gebildet wurden, so dass immer eine Mutter mehrere Kinder mitnimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen Härtefall, so dass vorgeschlagen wird, der Aufnahme zuzustimmen.


Alternativen:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist auf Aufnahme eines auswärtigen Kindes in die Tagesstätte „Marienheim“ nicht zu.