Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Mauritius und Hl. Geist auf Aufnahme eines auswärtigen Kindes in die Tagesstätte „Marienheim“ zu.
Sachverhalt:
Ab dem 1.08.2013 haben auch Kinder unter 3 Jahren einen Anspruch auf
einen Betreuungsplatz gegen ihre Wohnortkommune, die ihrerseits
kostenerstattungspflichtig ist, wenn der Anspruch nicht durch die
Bereitstellung eines Platzes in einer Kindertageseinrichtung bzw. für Kinder
unter drei Jahren alternativ auch in der Tagespflege befriedigt werden kann.
Aufgrund der vorliegenden Anmeldungen für das Kindergartenjahr 2013/14
sowohl bei den unter Dreijährigen als auch bei den über Dreijährigen kann eine
Bedarfsdeckung bis zur Fertigstellung des projektierten Neubaus in Lank,
Pfarrstraße 10 und in Strümp durch Umbau des Schulgebäudes am Kaustinenweg in
eine 5-gruppige Kindertagesstätte nur durch eine Aufstockung der Belegung der
Gruppen, durch die vorübergehende Einrichtung provisorischer Gruppen und dem
weiteren Ausbau der Tagespflege/Großtagespflege gedeckt werden.
Wie in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 12.09.2012 berichtet,
sind in den abgelaufenen Kindergartenjahren in den öffentlich-geförderten Einrichtungen
immer wieder auch Kinder aufgenommen worden, die nicht in Meerbusch wohnen. Im
Kita-Jahr 2011/2012 besuchten 44 Kinder, die zu keiner Zeit in Meerbusch
gewohnt haben, eine Tagesstätte im Stadtgebiet, im Kita-Jahr 2012/2013 waren es
49 Kinder, davon 4 U3-Kinder, 30 Kinder verbleiben zum Kindergartenjahr
2013/2014 in den Einrichtungen.
Aufgrund der Notwendigkeit der Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz sowohl für die über als auch die unter dreijährigen Kinder hat
der Ausschuss in der vorgenannten Sitzung einstimmig ein Verfahren zur Aufnahme
auswärtiger Kinder beschlossen.
Danach bedarf die Aufnahme eines auswärtigen Kindes der Zustimmung
seitens des Jugendamtes bzw. des Jugendhilfeausschusses; soweit diese nicht vom
Träger beantragt wird, entfällt die Zahlung des kommunalen Anteils an der
Kindpauschale.
Kinder, deren Personensorgeberechtigte nachweislich nach Meerbusch ihren
Hauptwohnsitz verlegen, werden Meerbuscher Kindern gleichgestellt; die
Zustimmung zur Aufnahme erfolgt durch das Jugendamt.
In allen übrigen Fällen entscheidet der Ausschuss.
Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurden aufgrund der beschlossenen
Regelung nur einige wenige Wünsche auf Aufnahme auswärtiger Kinder an das
Jugendamt übermittelt, die bis auf einen Antrag zwischen Kita und Jugendamt
geklärt wurden. Antragsteller ist die kath. Kirchengemeinde
St. Mauritius in Büderich, die ein zum Stichtag 01.11.2013 noch unter
dreijähriges Kind (geboren am 15.12.2010), welches in Neuss-Vogelsang (sg.
Bolssiedlung) wohnt, aufnehmen möchte. Das ältere Geschwisterkind besucht
derzeit als Vorschulkind die Einrichtung „Marienheim“ und soll zum Sommer 2013
in einer Büdericher Grundschule eingeschult werden.
Die Familie hat bis 2008 in Meerbusch-Büderich gewohnt und hat nach
eigenen Angaben ihren Lebensmittelpunkt immer noch überwiegend in Meerbusch.
Die Kinder besuchen Freizeitaktivitäten in Büderich wie z. B. VHS-Turnen in der
Mauritiusschule oder Fußball beim FC Büderich. Das Kind, welches nun zum Sommer
aufgenommen werden soll, wird derzeit von einer Tagesmutter in Büderich
betreut. Diese Tagesmutter betreut außerdem das ältere Kind nach dem
Kindergarten. Sie würde auch ab August 2013 weiterhin die Anschlussbetreuung
nach dem Kindergarten und der Schule für beide Kinder übernehmen.
Die Eltern sind beide berufstätig, die Mutter muss im Außendienst
flexibel einsetzbar sein, der Vater ist nicht unmittelbar in dieser Region
tätig und fällt daher für die Kinderbetreuung in der Woche aus. Die Großeltern
der Kinder wohnen ebenfalls nicht im Umkreis von Meerbusch.
Eine Anschlussbetreuung durch eine Tagesmutter ist daher zwingend
erforderlich. Darüber hinaus gibt es mit einigen Familien deren Kinder
ebenfalls die kath. Kita besuchen ein Mütternetzwerk, mit dessen Hilfe Hol- und
Bringgemeinschaften gebildet wurden, so dass immer eine Mutter mehrere Kinder
mitnimmt.
Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich um einen Härtefall, so dass vorgeschlagen wird, der Aufnahme zuzustimmen.
Alternativen:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St.
Mauritius und Hl. Geist auf Aufnahme eines auswärtigen Kindes in die
Tagesstätte „Marienheim“ nicht zu.