Betreff
Jugendpflegerische Maßnahmen: Stadtranderholung 2013
Vorlage
FB2/520/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Stadtranderholung 2013 nach dem vorliegenden Konzept durchzuführen und den Teilnehmerbetrag im Jahr 2013 auf 125,-- Euro (ermäßigt 70,-- Euro) festzusetzen.  


Sachverhalt:

 

Die Stadtranderholung des Jugendamtes bietet durch vielfältige Spiel-, Sport- und Bastelaktionen eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung für Kinder und für die Eltern eine verlässliche Kinderbetreuung in den Ferien.

 

Die Stadt Meerbusch veranstaltet diese Ferienmaßnahme erfolgreich seit 30 Jahren in den Stadtteilen Lank und Büderich und beabsichtigt die Stadtranderholung auch im Jahr 2013 für Schulkinder bis 12 Jahre fortzusetzen.

 

Im Jahr 2013 findet die Maßnahme in Lank in der Zeit vom 22.07. – 02.08.2013 auf dem Sportplatz Pappelallee statt, hier stehen 180 Plätze zur Verfügung. In Büderich werden 100 Schulkinder vom 19. – 30.08.2013 in der Städt. St. Mauritius-Schule betreut. Die Betreuung übernehmen insgesamt 60 ehrenamtlich tätige Jugendliche und junge Erwachsene, die im Vorfeld an 2 Tagen geschult und auf ihre Aufgabe vorbereitet werden. Auch ein Erste-Hilfe-Kurs wird an diesen Tagen für die Betreuer stattfinden. Zusätzlich ist während der gesamten Maßnahme eine Sanitätskraft anwesend. Diese ermöglicht auch die Teilnahme einer begrenzten Anzahl von Kindern mit Handicap / chronischen Erkrankungen.

 

Durch die in jedem Jahr wechselnden Themen werden die Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten der Kinder erweitert und ihre Phantasie beflügelt.

 

Die Kinder sollen ein breites Spektrum an Erfahrungsmöglichkeiten kennenlernen, das sich von ihrem alltäglichen Erleben unterscheidet und in dem sie ihre Ideen und Fähigkeiten austesten können. Durch gemeinsame Aktionen und das „Miteinander“ sollen die Kinder Qualifikationen wie Selbstkompetenz, gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement erwerben.

 

Das Thema im Jahr 2013 wird lauten:

 

                               „Geisterstunde in Meerbusch - jetzt wirds gruselig“

 

 

Neben den Betreuungsangeboten der „Offenen Ganztagsschule“ bietet die Stadtranderholung den Meerbuscher Kindern in den Sommerferien eine verlässliche und anspruchsvolle Betreuung und ein attraktives Ferienangebot.

 

Darüber hinaus ist die Stadtranderholung auch dazu geeignet, den Eltern und Kindern in der Stadt Meerbusch einen positiv besetzten Zugang zum Jugendamt aufzuzeigen.

 

 

Transport:

 

Die Kinder werden aus den Stadtteilen Bösinghoven, Rheingemeinden, Osterath und Strümp mit einem Bus zum jeweiligen Veranstaltungsort gebracht.

 

 

Verpflegung:

 

Mittags werden die Kinder und Betreuer mit einer warmen Mahlzeit verpflegt, Mineralwasser steht den ganzen Tag zur Verfügung. Das Essen wird von einer Großküche geliefert und kindgerecht ausgewählt.

 

 

Kosten:

 

• Qualifizierung von ca. 60 Betreuern                                                                ca.     1.800    Euro

  (Schulung, Erste Hilfe, Material)                                                               

 

• Einsatz von ca. 60 Betreuern / 1 Sanitätskraft zur Versorgung der Kinder       ca.    14.800    Euro

 

• Verpflegung von 280 Kindern und ca. 60 Betreuern, 20 Veranstaltungstage  ca.    12.000    Euro

  (Mittagessen, Getränke, Essensausgabe)

 

• Buskosten (Transfer zum Veranstaltungsort, Schwimmbad)                            ca.      5.600    Euro

 

• Beschäftigungsmaterial                                                                                  ca.      5.000    Euro

 

• Verschiedenes (Zelt, Versicherung, Wartung der Hüpfburg etc.)                  ca.      5.800    Euro

                                                                                                                           _________________

 

                                                                                                            45.000    Euro

 

 

Teilnehmerbeitrag     

 

Im Rahmen der Haushaltsberatung 2013 wurde beschlossen, die Höhe des Teilnehmerbeitrages für das Jahr 2013 auf 125.-- Euro (ermäßigt 70,-- Euro) festzulegen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Für 2013 sind bei Produkt-Nr. 060 020 010 ein Aufwand in Höhe von 45.000 Euro zuzüglich Personalkosten sowie ein Ertrag von 29.500 Euro eingeplant.