Betreff
Vorstellung der Planung des Spiel- und Gemeinschaftsplatzes am Dohlenweg in Meerbusch - Ilverich
Vorlage
SB11/519/2013
Aktenzeichen
06.67.21.06.0503
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss stimmt der vorgestellten Planung des Spiel- und Gemeinschaftsplatzes Dohlenweg in Meerbusch-Ilverich zu und beauftragt die Verwaltung, den Ausbau entsprechend vorzunehmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Bürgerverein Ilverich hat mit Schreiben vom 15.10.2011 einen Bürgerantrag zur Errichtung eines Spielplatzes / kommunikativen Treffpunktes in Ilverich gestellt.

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 24.11.2011 wurde beschlossen, der Bürgeranregung zu folgen. Der Ausschuss hat für den Ausbau die Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 25.000,00 € empfohlen. Die Mittel wurden in dieser Höhe in den Haushalt 2012 eingestellt.

 

Nach baurechtlichen Abwägungen wurde das Grundstück: Gemarkung Ilverich, Flur 3, Flurstück 1472 von der Stadt zur Verfügung gestellt. Die Fläche ist im Bebauungsplan als Öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung “Bolzplatz“ ausgewiesen.

 

Die Verwaltung hat einen Entwurf erarbeitet und diesen mit Vertretern des Bürgervereins abgestimmt.

 

Das zur Verfügung stehende Grundstück soll als naturnaher Spiel- und Aufenthaltsbereich ausgebaut werden. Die Strukturen der Fläche sollen dabei weitestgehend erhalten bleiben (Baumbestand, Bewuchs, Rasenfläche).

Im Eingangsbereich wird eine durch Rasenhügel eingefasste Sandfläche angelegt, in deren Bereich eine einfache Spielplatzausstattung eingebunden ist (kleine Rutsche, Reckstangen, Federwippe).

Eine Fläche aus wassergebundenem Belag kann zum Boule-Spielen genutzt werden. In diesem Bereich werden Sitzbänke und ein Papierkorb angeordnet.

 

Die Bauleistungen werden von der Ausbildungskolonne der Stadt übernommen. Seitens des Bürgervereins wurde die Hilfe beim Bau angeboten. Dieses Angebot sollte angenommen werden. Die Arbeiten können unter Anleitung der Ausbildungskolonne durchgeführt werden.

 

Die Baugenehmigung wurde unter Einbeziehung der zuständigen Fachbehörden des Rheinkreises Neuss erteilt.

 

Der Entwurfsplan wird in der Sitzung vorgestellt.

 

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt: Durch die Eigenleistung und die Übernahme der vorhandenen Zaunanlage können die Kosten auf rd. 16.000,- € beschränkt werden Die Mittel stehen im Haushalt 2013 zur Verfügung.

 

 


Alternativen:

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