1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
2. Einordnung in die Planungsprioritäten
Beschlussvorschlag:
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2
(1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom
23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit
geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum,
Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB
im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 (4) BauGB.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt im:
- Norden von der
Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17,
- Süden von der
Fronhofstraße,
- Osten von der
Pfarrstraße und
- Westen von den
westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße
Nr. 55 (Flurstücke: 382 und 10, beide der
Flur 3, Gemarkung Lank)
und ist im nachstehenden Übersichtsplan
gekennzeichnet.
2. Einordnung in die
Planungsprioritäten
Der Ausschuss für
Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität C
zuzuordnen.
Sachverhalt:
Ausgelöst durch die
Bebauung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 und dem Wunsch zweier
anrainender Grundstücksbesitzer, in das laufende Bauleitplanverfahren
integriert zu werden, wird durch Einbeziehung der rückwärtigen privaten
Hausgärten und sonstigen Flächen, die für eine städtebaulich vertretbare
Verdichtung durch Wohnnutzung geeignet sind, der Bebauungsplan
Nr. 301 aufgestellt.
Dieser Bebauungsplan
der Innenverdichtung unterstützt den Gedanke der „Stadt der kurzen Wege“,
gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und seine Auswirkungen
auf den
Meerbuscher
Wohnstandort Lank-Latum.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010
zuletzt beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 15. Februar 2013
fortgeschriebene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A
oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen in die
Priorität C zurückzustufen.
Name/Funktion:
Dr. Just Gérard
Technischer Beigeordneter