Betreff
Bebauungsplan Nr. 301, Meerbusch-Lank-Latum, Fronhofstraße / Gonellastraße
1. Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB
2. Einordnung in die Planungsprioritäten
Vorlage
FB4/518/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.    Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB i.V.m. § 13a BauGB

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch -BauGB- vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zurzeit geltenden Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 301, Meerbusch‑Lank-Latum, Fronhofstraße/Gonellastraße. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt im:

- Norden von der Gonellastraße und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 17,

- Süden von der Fronhofstraße,

- Osten von der Pfarrstraße und

- Westen von den westlichen Grenzen der Hausgrundstücke Gonellastraße Nr. 42 und Fronhofstraße

  Nr. 55 (Flurstücke: 382 und 10, beide der Flur 3, Gemarkung Lank) 

 

  und ist im nachstehenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

 

2.    Einordnung in die Planungsprioritäten

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften beschließt, das Projekt der Planungspriorität C zuzuordnen.

 

Sachverhalt:

Ausgelöst durch die Bebauung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 17 und dem Wunsch zweier anrainender Grundstücksbesitzer, in das laufende Bauleitplanverfahren integriert zu werden, wird durch Einbeziehung der rückwärtigen privaten Hausgärten und sonstigen Flächen, die für eine städtebaulich vertretbare Verdichtung durch Wohnnutzung geeignet sind, der Bebauungsplan

Nr. 301 aufgestellt.

Dieser Bebauungsplan der Innenverdichtung unterstützt den Gedanke der „Stadt der kurzen Wege“, gerade auch im Hinblick auf den demografischen Wandel und seine Auswirkungen auf den

Meerbuscher Wohnstandort Lank-Latum.

 

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die am 19. Januar 2010 zuletzt beschlossene und von der Verwaltung mit Stand vom 15. Februar 2013 fortgeschriebene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen in die Priorität C zurückzustufen.

Name/Funktion:

 

Dr. Just Gérard

Technischer Beigeordneter