Betreff
U 3 - Ausbau in der Kindertagesstätte An der Strempe, Finanzierung
Vorlage
FB2/102/2011
Aktenzeichen
FB2 / 1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, der Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. zur Finanzierung der Mehrkosten des Ausbaus der im städt. Eigentum befindlichen Kindertagesstätte An der Strempe in Meerbusch-Strümp Baukosten in Höhe von 100.000 € vorzufinanzieren. Die Erstattung soll über 10 Jahre, verzinst mit 4%, erfolgen. Des Weiteren soll der überplanmäßigen Mittelbereitstellung beim Produktkonto U 060 030 67 zugestimmt werden. Die notwendige Auszahlung kann im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 gedeckt werden. Wirtschaftlich erfolgt die Deckung über den Rückfluss der kommenden 10 Jahre.

 

Dem Vorstand der Elterninitiative Kindergartens 71 e.V. soll aufgegeben werden, die Kosten der Maßnahme durch ausführliche Schlussverwendungsnachweise zu belegen.

 


Sachverhalt:

 

Die Elterninitiative Kindergarten 71 e.V. ist Betreiberin der Familienzentren in Strümp An der Strempe und in Bösinghoven auf der Bösinghovener Straße. Beide Gebäude stehen in städt. Eigentum, werden aber von der Elterninitiative mietfrei genutzt, da das Finanzierungssystem der Kindpauschalen eine nachträgliche Festsetzung von Mietzahlungen in der bestehenden Fallkonstellation nicht zulässt. Hierzu wurde wiederholt im Jugendhilfeausschuss berichtet.

 

Im Zuge des U 3-Ausbaus ist auch die Tagesstätte An der Strempe für die Aufnahme von 16 Kindern ausgebaut worden. In der aus dem Jahre 2009 stammenden Planung, waren die Kosten des Ausbaus mit 290.986 € kalkuliert. Finanziert werden sollten diese Ausbaukosten durch Fördermittel des Landes in Höhe von 162.000 €, einem Beitrag des Trägers in Höhe von 18.000 € sowie einem Betrag von 110.986 € aus dem städt. Haushalt. Der hohe städt. Anteil resultiert daraus, dass die Stadt das Eigentum am Gebäude hat. Der Antrag auf Gewährung von Investitionsfördermitteln des Landes vom 5. Februar 2010 wurde aus Mitteln des Härtefallfonds am 29.Oktober 2010 bewilligt.

 

Während der Baumaßnahme, die die Elterninitiative dankenswerterweise wieder in Eigenregie durchführte, stellten sich erhebliche Mängel in der Bausubstanz des im Jahre 1976 entstandenen Kindergartengebäudes heraus. Auch aus Sicht der städt. Hochbauverwaltung war es sinnvoll, im Interesse eines langfristigen Erhaltes der Liegenschaft, diese Mängel – u.a. Sanierung der Elektroinstallation, neue Sanitär- und Heizungsleitungen, Verbesserung des Wärmeschutzes an Außentüren und Fenstern – im Rahmen der laufenden Baumaßnahme auszuführen. Darüber hinaus führten, zwischen Planung und Ausführung, veränderte Bestimmungen des Brandschutzes als auch der Energieeinsparverordnung zu unvermeidbaren Mehrkosten. Weitere Mehrkosten sind erhebliche Preissteigerungen bei verschiedenen Gewerken geschuldet. Insgesamt beziffern sich die Mehrkosten auf rd. 150.000 €. 

 

Mit dem Träger wurden daraufhin Gespräche hinsichtlich der Deckung der Mehrkosten geführt. Der Träger hat dabei angeboten, den Trägeranteil auf 168.000 € zu erhöhen; da er aber nicht über ausreichende Mittel innerhalb seiner Rücklage verfügt, müsste ein Betrag von 100.000 € vorfinanziert werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Betrag von 100.000 € in analoger Anwendung von Stundungsregelungen vorzufinanzieren; der Vorstand der Elterninitiative des Kindergartens 71 e.V. hat sich bereiterklärt, diesen Betrag über einen Zeitraum von 10 Jahren mit marktüblichen Zinsen in Höhe von 4% zurückzuzahlen. Eine entsprechende Vereinbarung würde durch den städt. Finanzbereich erarbeitet.

 

Dem Vorstand der Elterninitiative Kindergartens 71 e.V. wird aufgegeben, die Kosten der Maßnahme durch ausführliche Schlussverwendungsnachweise zu belegen.

 


Finanzierung:

 

 

Im Rahmen einer überplanmäßigen Auszahlung wird beim Produktkonto U 060 030 67 ein Betrag von 100.000 € bereitgestellt. Die Deckung wird im Rahmen des Jahresabschlusses gewährleistet.