Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164
B vom 03.02.2013 grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist
bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Sachverhalt:
Auf den als Anlage in Kopie beigefügten Antrag
wird verwiesen.
Der seit
7. Juli 1998 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 164 B setzt eine überbaubare
Grundstücksfläche und eine maximale Vollgeschossigkeit fest, die den Planungs- und Bauabsichten des Antragstellers
entgegenstehen.
Die geplanten
Einzelheiten und die bisherigen Bebauungsplanfestetzungen werden in der Sitzung
erläutert.
Der Eigentümer des in
die Planänderung einzubeziehenden Nachbargrundstücks sowie ein von der Änderung
potenziell Betroffener haben der Planänderung zugestimmt.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der
Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen
zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.
Alternativen:
Ablehnung des Antrags