Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164 B, Meerbusch-Lank-Latum, Krahnengasse/Kaldenberg im Bereich Krahnengasse 21-23
Vorlage
FB4/512/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 164 B vom 03.02.2013 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit, städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Sachverhalt:

 

Auf den als Anlage in Kopie beigefügten Antrag wird verwiesen.

Der seit 7. Juli 1998 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 164 B setzt eine überbaubare Grundstücksfläche und eine maximale Vollgeschossigkeit fest, die den Planungs- und Bauabsichten des Antragstellers entgegenstehen.

Die geplanten Einzelheiten und die bisherigen Bebauungsplanfestetzungen werden in der Sitzung erläutert.

Der Eigentümer des in die Planänderung einzubeziehenden Nachbargrundstücks sowie ein von der Änderung potenziell Betroffener haben der Planänderung zugestimmt.

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Ablehnung des Antrags