Betreff
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 in Meerbusch-Lank-Latum im Bereich der Albertstraße
Vorlage
FB4/508/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161 vom 23. September 2011 mit geänderter Planung vom 06.08.2012 grundsätzlich zu.

Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der Planungspriorität C zugeordnet.

Der Antragsteller ist bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.

 


Sachverhalt:

 

Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften hatte den Antrag bereits am 1. Februar 2012 beraten (Drucksache FB4/230/2011) und ihn in der damals vorgelegten Form abgelehnt.

Entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses zu einer Reduzierung der Baumasse, größeren Abständen zu Nachbargrundstücken und möglichst allen Zustimmungen der von der Planänderung potenziell Betroffenen hat der Antragsteller seine Planung überarbeitet und ist den Empfehlungen weitgehend nachgekommen. Allerdings konnten nicht alle Nachbarzustimmungen erreicht werden.

Die Gegenüberstellung der Planungsstände wird aus beigefügter Anlage ersichtlich.

Die Einzelheiten der geänderten reduzierten gegenüber der bisherigen Planung werden in der Sitzung erläutert.

Die für das Projekt erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen zurückzustellen.

 


Finanzielle Auswirkung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Alternativen:

 

Ablehnung des Antrags