Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 161
vom 23. September 2011 mit geänderter Planung vom 06.08.2012
grundsätzlich zu.
Die Verwaltung wird
aufgefordert, ein Aufstellungsverfahren nach § 13a Baugesetzbuch
zusammen mit dem vom Antragsteller zu beauftragenden Planer vorzubereiten und
durchzuführen, sobald bereits begonnene Planverfahren abgeschlossen sind oder
deren Verfahrensstand dies erlaubt. Das Projekt wird somit der
Planungspriorität C zugeordnet.
Der Antragsteller ist
bereit städtebauliche Planungsleistungen auf seine Kosten zu übernehmen.
Sachverhalt:
Der Ausschuss für Planung und Liegenschaften
hatte den Antrag bereits am 1. Februar 2012 beraten (Drucksache
FB4/230/2011) und ihn in der damals vorgelegten Form abgelehnt.
Entsprechend den Empfehlungen des Ausschusses zu
einer Reduzierung der Baumasse, größeren Abständen zu Nachbargrundstücken und
möglichst allen Zustimmungen der von der Planänderung potenziell Betroffenen
hat der Antragsteller seine Planung überarbeitet und ist den Empfehlungen
weitgehend nachgekommen. Allerdings konnten nicht alle Nachbarzustimmungen
erreicht werden.
Die Gegenüberstellung
der Planungsstände wird aus beigefügter Anlage ersichtlich.
Die Einzelheiten der
geänderten reduzierten gegenüber der bisherigen Planung werden in der Sitzung
erläutert.
Die für das Projekt
erforderliche Bauleitplanung ist noch nicht in die zuletzt am 19. Januar 2010 beschlossene Prioritätenliste aufgenommen. Soll das Projekt der
Priorität A oder B zugeordnet werden, ist ein anderes Projekt dieser Gruppen
zurückzustellen.
Finanzielle Auswirkung:
Durch die Ausführung des
vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.
Alternativen:
Ablehnung des Antrags