Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte II. Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Beratung im
Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung der
Erträge aus Benutzungsgebühren auf 30.700 €, in den Folgejahren auf 31.500 €
beschlossen.
Seit dem 1.1.2011 beträgt die Gebühr
für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr 13,00 €, Kinder und Jugendliche können die Bibliothek
unentgeltlich nutzen, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistungen, Schüler
und Studenten ab 18 Jahren sowie Transferleistungsbezieher und Schwerbehinderte
zahlen eine ermäßigte Gebühr von
8,00 €. Für eine einmalige Ausleihe werden derzeit 2,00 € berechnet.
Die Verwaltung schlägt vor, die
unentgeltliche Nutzungsmöglichkeit für Kinder und Jugendliche sowie die
ermäßigte Gebühr für den vorgenannten Personenkreis beizubehalten; die Gebühr
für die 12-monatige Inanspruchnahme für Benutzerinnen und Benutzer ab dem
vollendeten 18. Lebensjahr – rd. 2.500 - sollte um 0,70 € auf 13,70 € erhöht,
die Gebühr für die einmalige Ausleihe auf 2,10 € festgesetzt werden.
Im Vergleich zu den benachbarten
Stadtbibliotheken stellt sich diese Erhöhung angemessen dar:
Stadtbibliothek; |
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Gebührenvergleich |
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Gebühr |
Meerbusch |
Düsseldorf |
Krefeld |
Grevenbroich |
Dormagen |
Neuss |
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Vollzahler |
13,00 €/neu 13,70 € |
16,00 € |
23,00 € |
12,00 € |
12,00 € |
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17,00 € |
ermäßigt |
8,00 € |
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16,00 € |
5,00 € |
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6-8 Jahre |
12,00 € |
<18 Jahre |
0,00 € |
0,00 € |
5,00 € |
5,00 € |
0,00 € |
<6 Jahre |
0,00 € |
Finanzielle Auswirkung:
Der Haushaltsansatz bei
Produkt 040.050.010, Sachkonto 4321000 / Stadtbibliothek / Ausleihgebühren,
erhöht sich dadurch um 700 €, in den Folgejahren um 1.500 €.