Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte IV. Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.
Sachverhalt:
Aufgrund der Beratung im
Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung
des Haushaltsansatzes Teilnehmergebühren der Musikschule auf 553.300 €, in den Folgejahren
572.800 Euro
beschlossen.
Die Änderung der
Gebührensatzung soll zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten.
Die letzte
Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Oktober 2011 durch die III. Änderung der
Gebührensatzung vom 17. Dezember 2010. Dabei wurde erstmalig eine Grundgebühr
für alle Teilnehmer in Höhe von 36 € jährlich eingeführt.
Bei der
Neuberechnung der Gebühren wurde eine kaufmännische Rundung vorgenommen, zudem
müssen die sich daraus ergebenden Jahresgebühren durch 12 teilbar sein, um
gleiche Monatsraten zu ermöglichen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt
dadurch bei 5,28 % (siehe Anlage 1).
Finanzielle Auswirkung:
Die Erträge bei Produkt
040.040.010, Sachkonto 4321000 / Teilnehmergebühren erhöhen sich im
Haushaltsjahr 2013 um 6.500 €.