Betreff
IV. Änderung der Gebührensatzung der Städtischen Musikschule
Vorlage
FB3/502/2013
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Meerbusch, die beigefügte IV. Änderung der Gebührensatzung der Musikschule der Stadt Meerbusch zu beschließen.

 


Sachverhalt:

Aufgrund der Beratung im Kulturausschuss hat der Stadtrat im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung des Haushaltsansatzes Teilnehmergebühren der Musikschule auf 553.300 €, in den Folgejahren
572.800 Euro
beschlossen.

 

Die Änderung der Gebührensatzung soll zum 1. Oktober 2013 in Kraft treten.

 

Die letzte Gebührenerhöhung erfolgte zum 1. Oktober 2011 durch die III. Änderung der Gebührensatzung vom 17. Dezember 2010. Dabei wurde erstmalig eine Grundgebühr für alle Teilnehmer in Höhe von 36 € jährlich eingeführt.

 

Bei der Neuberechnung der Gebühren wurde eine kaufmännische Rundung vorgenommen, zudem müssen die sich daraus ergebenden Jahresgebühren durch 12 teilbar sein, um gleiche Monatsraten zu ermöglichen. Die durchschnittliche Erhöhung liegt dadurch bei 5,28 % (siehe Anlage 1).

 


Finanzielle Auswirkung:

Die Erträge bei Produkt 040.040.010, Sachkonto 4321000 / Teilnehmergebühren erhöhen sich im Haushaltsjahr 2013 um 6.500 €.