Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) dem Rat zur Kenntnis vorzulegen. Ebenso sind Haushaltsvorgriffe gemäß § 83 Abs. 3 Satz 2 GO NRW dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Anliegend überreiche ich Ihnen daher eine Übersicht über die vom Kämmerer genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen (incl. Verpflichtungsermächtigungen des Haushaltsjahres 2012 im Sinne des § 85 Abs. 1 Satz 2 GO NRW) sowie eine gesonderte Übersicht über die genehmigten Haushaltsvorgriffe im Sinne des § 83 Abs. 3 GO zur Kenntnisnahme.
Ergänzend zu der Vorlage zu TOP 6 zur Ratssitzung vom 23.02.2012 ist als Anlage eine Liste mit weiteren überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen beigefügt, die im Rahmen des Jahresabschlusses 2011 erforderlich geworden sind.
gez.
Dieter Spindler
Bürgermeister