Betreff
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Aktueller Stand
Vorlage
FB2/167/2013
Art
Informationsvorlage

In der Sitzung am 15.02.2012 wurde über die Entwicklung des Bildungs- und Teilhabepaketes zum 31.12.2011 informiert. Nachfolgend wird über den Stand zum 31.12.2012 berichtet.

 

Kreisweit wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im vergangenen Jahr von ca. 16.000 Kindern und Jugendlichen, das entspricht ca. 76 % der Anspruchsberechtigten, in Anspruch genommen. Damit ist das Förderangebot endgültig als etabliert anzusehen.

 

Zur Umsetzung des BuT hat der Rhein-Kreis Neuss mit einer Richtlinie und einem web-basierten Anbieterverzeichnis www.bildungspaket-rkn.de valide Strukturen zur Leistungsgewährung in den örtlichen Sozialämtern und im Jobcenter geschaffen.

 

In Meerbusch wurden im Jahr 2012 insgesamt 812 Anträge auf Leistungen für Bildung und Teilhabe gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge damit um 307 Anträge und somit deutlich gestiegen. Etwa 1/3 der Anträge bezieht sich auf Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz, dem SGB XII und dem AsylblG, etwa 2/3 der Anträge auf Leistungsberechtigte nach dem SGB II.

 


Anträge nach Leistungsarten:

 

In absoluten Zahlen ergeben sich folgende Werte für die einzelnen Leistungen, die im Rahmen von BuT in Anspruch genommen wurden:

 

 

Leistung

Anträge 2011

Anträge 2012

Schulfahrten

104

104

Schulbedarfspaket

148

273

Schülerbeförderungskosten

22

44

Lernförderung

39

56

Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung

83

195

Soziale und kulturelle Teilhabe

109

140

Summe

505

812

 

 

 

Die Inanspruchnahme ist somit bezüglich aller Leistungsarten mit Ausnahme der Schulfahrten nochmals deutlich gestiegen.


 

Mit Erlass vom 18.07.2012 hat das MAIS NRW die Voraussetzungen für die Bewilligung der Lernförderung unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts Niedersachsen–Bremen vom 28.02.2012 L 7 AS 43/12 B Er- zu Gunsten der Antragsteller herabgesetzt. Lernförderung kann nicht mehr ausschließlich zur Erreichung des Klassenziels gewährt werden, sondern auch

 

  • Schülerinnen und Schülern, die formal nicht versetzungsgefährdet sind,
  • Schülerinnen und Schülern, die zur Erreichung eines höheren Lernniveaus eine Förderung benötigen,
  • außerdem ist Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Schüler mit Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche, sowie zur Herstellung der Sprachfähigkeitmöglich,
  • weiterhin kann die Lernförderung auch in der Schuleingangsphase an Förderschulen und Gesamtschulen gewährt werden.

 

Insofern sind wie erwartet auch die Antragszahlen für die Lernförderung gestiegen, wenn auch nicht in dem Maße, wie nach den o.g. Vereinfachungen zu vermuten war.

 

 

Verteilung der Antragsteller auf Meerbuscher Schulen

 

Insgesamt 588 Meerbuscher Schülerinnen und Schüler haben Leistungen nach dem BuT erhalten, 57 davon besuchen eine Schule außerhalb des Stadtgebietes.

 

Betrachtet man die Anzahl der Antragsteller in Meerbuscher Schulen, ergeben sich deutliche Unterschiede.

 

 

1.    Grundschulen:


2.    Weitererführenden Schulen:

 

Eine reelle Bewertung dieser Daten ist mangels hinreichender Detailinformationen nicht möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass insbesondere folgende Faktoren Einfluss auf die Verteilung nehmen:

 

  • Einzugsgebiet
    • Anzahl der Schüler mit Migrationshintergrund
    • Anzahl der Schüler aus Familien mit geringen Einkommen
  • Struktur des Ganztagsangebotes
  • Schulsozialarbeit

 

Hinsichtlich der Schulsozialarbeit in Meerbusch findet derzeit eine Neuausrichtung im Hinblick auf die veränderte Schullandschaft statt. Über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit gesondert berichtet.

 

Kindertageseinrichtungen

 

Auch die Kinder in den Tageseinrichtungen profitieren natürlich von BuT-Leistungen. Insgesamt wurden 65 Kinder in Meerbuscher Kindertagesstätten gefördert. Hierbei sind vorrangig Leistungen für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Ausflüge finanziert worden.

 


In Vertretung

 

 

 

Angelika Mielke-Westerlage

Erste Beigeordnete