In der Sitzung am 15.02.2012 wurde über die Entwicklung des Bildungs-
und Teilhabepaketes zum 31.12.2011 informiert. Nachfolgend wird über den Stand
zum 31.12.2012 berichtet.
Kreisweit wurden die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket im
vergangenen Jahr von ca. 16.000 Kindern und Jugendlichen, das entspricht ca. 76
% der Anspruchsberechtigten, in Anspruch genommen. Damit ist das Förderangebot
endgültig als etabliert anzusehen.
Zur Umsetzung des BuT hat der
Rhein-Kreis Neuss mit einer Richtlinie und einem web-basierten
Anbieterverzeichnis www.bildungspaket-rkn.de valide Strukturen zur
Leistungsgewährung in den örtlichen Sozialämtern und im Jobcenter geschaffen.
In Meerbusch wurden im Jahr 2012 insgesamt 812 Anträge auf Leistungen
für Bildung und Teilhabe gestellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der
Anträge damit um 307 Anträge und somit deutlich gestiegen. Etwa 1/3 der Anträge
bezieht sich auf Leistungsberechtigte nach dem Bundeskindergeldgesetz, dem SGB
XII und dem AsylblG, etwa 2/3 der Anträge auf Leistungsberechtigte nach dem SGB
II.
Anträge nach Leistungsarten:
In absoluten Zahlen
ergeben sich folgende Werte für die einzelnen Leistungen, die im Rahmen von BuT
in Anspruch genommen wurden:
Leistung |
Anträge 2011 |
Anträge 2012 |
Schulfahrten |
104 |
104 |
Schulbedarfspaket |
148 |
273 |
Schülerbeförderungskosten |
22 |
44 |
Lernförderung |
39 |
56 |
Gemeinschaftliche Mittagsverpflegung |
83 |
195 |
Soziale und kulturelle Teilhabe |
109 |
140 |
Summe |
505 |
812 |
Die Inanspruchnahme ist somit
bezüglich aller Leistungsarten mit Ausnahme der Schulfahrten nochmals deutlich
gestiegen.
Mit Erlass vom 18.07.2012 hat das
MAIS NRW die Voraussetzungen für die Bewilligung der Lernförderung unter
Berücksichtigung der Rechtsprechung des Landessozialgerichts
Niedersachsen–Bremen vom 28.02.2012 L 7 AS 43/12 B Er- zu Gunsten der
Antragsteller herabgesetzt. Lernförderung kann nicht mehr ausschließlich zur
Erreichung des Klassenziels gewährt werden, sondern auch
- Schülerinnen
und Schülern, die formal nicht versetzungsgefährdet sind,
- Schülerinnen
und Schülern, die zur Erreichung eines höheren Lernniveaus eine Förderung
benötigen,
- außerdem
ist Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Schüler
mit Dyskalkulie, Lese- und Rechtschreibschwäche, sowie zur Herstellung der
Sprachfähigkeitmöglich,
- weiterhin
kann die Lernförderung auch in der Schuleingangsphase an Förderschulen und
Gesamtschulen gewährt werden.
Insofern sind wie erwartet auch die Antragszahlen für die
Lernförderung gestiegen, wenn auch nicht in dem Maße, wie nach den o.g.
Vereinfachungen zu vermuten war.
Verteilung der Antragsteller auf Meerbuscher
Schulen
Insgesamt 588
Meerbuscher Schülerinnen und Schüler haben Leistungen nach dem BuT erhalten, 57
davon besuchen eine Schule außerhalb des Stadtgebietes.
Betrachtet man die
Anzahl der Antragsteller in Meerbuscher Schulen, ergeben sich deutliche
Unterschiede.
1. Grundschulen:
2. Weitererführenden Schulen:
Eine reelle
Bewertung dieser Daten ist mangels hinreichender Detailinformationen nicht
möglich. Es ist aber davon auszugehen, dass insbesondere folgende Faktoren
Einfluss auf die Verteilung nehmen:
- Einzugsgebiet
- Anzahl der
Schüler mit Migrationshintergrund
- Anzahl der
Schüler aus Familien mit geringen Einkommen
- Struktur des
Ganztagsangebotes
- Schulsozialarbeit
Hinsichtlich der
Schulsozialarbeit in Meerbusch findet derzeit eine Neuausrichtung im Hinblick
auf die veränderte Schullandschaft statt. Über die Ergebnisse wird zu gegebener
Zeit gesondert berichtet.
Kindertageseinrichtungen
Auch die Kinder in den Tageseinrichtungen profitieren natürlich von
BuT-Leistungen. Insgesamt wurden 65 Kinder in Meerbuscher Kindertagesstätten
gefördert. Hierbei sind vorrangig Leistungen für gemeinschaftliche
Mittagsverpflegung und Ausflüge finanziert worden.
In Vertretung
Angelika Mielke-Westerlage
Erste Beigeordnete